Parlamentskorrespondenz Nr. 1140 vom 25.10.2016

Bundesrat billigt Änderungen des ÖH-Wahlrechts

EU-Partnerschaft soll Irak ökonomisch stützen

Wien (PK) - Der Bundesrat stimmte heute mit breiter Mehrheit einer Adaptierung des Wahlrechts für ÖH-Wahlen zu. Unter anderem geht es darum, die Briefwahl zu erleichtern und vorgezogene Wahltage für berufsbegleitende Studien und duale Studiengänge zu ermöglichen. Außerdem hat sich gezeigt, dass bei der Frage der Wahlberechtigung in Zusammenhang mit der Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und anderen Hochschuleinrichtungen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Dem wird nun Rechnung getragen.

Mehrheitlich fiel auch die Zustimmung des Bundesrates zu einem EU-Partnerschaftsabkommen aus, das beitragen soll, den Irak wieder in die Weltwirtschaft zu integrieren.

ÖH-Wahlsystem wird an neue Gegebenheiten angepasst

Die kritische Haltung seiner Fraktion zur Österreichischen HochschülerInnenschaft in ihrer derzeitigen Form bekräftigte Michael Raml (F/O) in seiner Ablehnung der Novelle. Die Zwangsmitgliedschaft bei der ÖH sei nicht mehr zeitgemäß. Statt jedoch die Freiwilligkeit einzuführen, habe man noch weitere Studierende in ein System einbezogen, dessen geringe Attraktivität durch die niedrige Wahlbeteiligung immer wieder aufgezeigt werde. Bemerkenswerterweise schaffe die Novelle bei Wahlwiederholungen die Briefwahl ab und sehe vorgezogene Wahltage vor, woran bei anderen Wahlen nicht gedacht sei. Hier werde offenbar mit zweierlei Maß gemessen.

Zweck der Novelle sei es, rechtliche Fragen im Wahlsystem der ÖH auf eine eindeutige rechtliche Basis zu stellen, erläuterte Josef Saller (V/S). Unter anderem trage man damit dem strengen Datenschutz Rechnung sowie den Gegebenheiten an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. Als sehr positiv wertete er, dass die Betroffenen im Vorfeld einbezogen wurden. Unter anderem gehe es auch darum, die derzeit niedrige Wahlbeteiligung in den berufsbegleitenden Studien zu heben.

Elisabeth Grimling (S/W) ergänzte, die Änderungen basierten auf einer Evaluierung der letzten Novelle des HochschülerInnenschaftsgesetzes 2014. Die Novelle werde auch genutzt, um für mehr Transparenz in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) zu sorgen. Künftig müsse beispielsweise die ÖH den Jahresvoranschlag und den Jahresabschluss samt dem schriftlichen Ergebnis einer Wirtschaftsprüfung auf ihrer Website veröffentlichen, merkte die Bundesrätin an. Mit der Novelle werde ein korrekter Ablauf der ÖH-Wahlen 2017 sicher gestellt, befand Ana Blatnik (S/K). Sie unterstrich die Bedeutung einer starken Interessensvertretung der Studierenden. Unter anderem verfüge die ÖH über einen Sozialfonds und führe wichtige politische Verhandlungen. Blatnik begrüßte es, dass nun auch berufstätige Studierende die Möglichkeiten haben, zu wählen. Das bedenkliche Phänomen von immer mehr NichtwählerInnen gebe es nicht nur bei der ÖH, konterte sie Kritik seitens der FPÖ.

Die Studierenden seien stets VorreiterInnen gesellschaftlicher Veränderungen und die ÖH ein Forum wichtiger Debatten, meinte Heidelinde Reiter (G/S). Sie wandte sich daher gegen alle Versuche, die ÖH zu schwächen. Die ÖH sei eine wichtige politische Vertretung und biete ein umfassendes Serviceangebot, deshalb sei es nicht angebracht, den ohnehin geringen ÖH-Beitrag beschränken zu wollen. Sie hoffe nur, dass die den Universitäten eingeräumte Möglichkeit, Kautionen für Veranstaltungen von Studierenden einzuheben, nicht zu Willkür führe.

Staatssekreter Harald Mahrer betonte, aus seiner Sicht nehme die ÖH an allen Universitäten ihre Kernaufgaben gut wahr. Es obliege den einzelnen gewählten VertreterInnen, wie sie den politischen Vertretungsauftrag interpretieren, am Prinzip der Mitbestimmung der Studierenden selbst sei jedenfalls nicht zu rütteln.

EU-Partnerschaftsabkommen soll

Irak wieder in die Weltwirtschaft integrieren

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen , das die Europäische Union mit dem Irak abgeschlossen hat, soll eine solide Grundlage für den Ausbau der Beziehungen zwischen dem Irak und der EU schaffen. Der Vertrag geht von dem Grundgedanken aus, dass eine Liberalisierung und Ausweitung der Handelsbeziehungen und der Investitionstätigkeit sowie die Wiedereingliederung des Landes in die Weltwirtschaft die Wirtschaftsentwicklung im Irak in nachhaltiger Weise anheben werde. Gleichzeitig geht es um die Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen – von Gesundheit und Bildung bis hin zu Umwelt und Energie. In dem Vertragswerk sind darüber hinaus Bestimmungen zu Themen wie Bekämpfung des Terrorismus, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Stärkung der Menschenrechte enthalten.

Das Abkommen fand breite Zustimmung im Bundesrat. Ernst Gödl (V/St) betonte, dass der Vertrag ein wichtiges Zeichen der EU zur Unterstützung bei der Stabilisierung dieser Region sei. Zum Punkt der Rückführungen geht er davon aus, dass diese immer unter Berücksichtigung der Genfer Konvention stattfinden. Das Abkommen sei jedenfalls ein gutes Symbol, dass alle Kraft und Anstrengung darauf gelegt werden, bei der friedlichen Gestaltung des Raums mitzuhelfen. Für Hubert Koller (S/St) ist die Migrationsklausel in dem Vertragswerk wichtig und richtig, die Herausforderung der Beurteilung der jeweiligen einzelnen Situation bleibe aber bestehen. Wirtschaftsunterstützung muss unbedingt an die Einhaltung der Menschenrechte geknüpft werden, so Koller. Man müsse sich auch die Geschichte des Krisenstaates vor Augen führen, um zu begreifen, wie wichtig das Vertragswerk insgesamt sei. Dass durch das Abkommen speziell im Norden des Iraks Friede und Ruhe einkehrt und es zu einer Verbesserung der Menschen- und Frauenrechte kommt erwartet sich Christoph Längle (F/V). Ewa Dziedzic (G/W) sprach sich als Einzelstimme gegen das Abkommen aus. Es sei aus grüner Sicht zwar vieles in dem Vertragswerk positiv. Der Migrationsklausel und den Rückführungsbestimmungen könne sie jedoch in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Schluss Bundesrat) sox/mbu


Format