Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 24.01.2017

Parteien einig: Neue Verwaltungsgerichtsbarkeit ist Erfolgsgeschichte

Verfassungsausschuss befasst sich mit Arbeit der Verwaltungsgerichte und der Höchstgerichte

Wien (PK) – Anfang 2014 trat das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich in Kraft. Die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS), der Unabhängige Finanzsenat, das Bundesvergabeamt und Dutzende weitere weisungsfreie Sonderbehörden wurden durch neun Verwaltungsgerichte der Länder und zwei Verwaltungsgerichte des Bundes – das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht – ersetzt. Drei Jahre danach ziehen sowohl Kanzleramtsminister Thomas Drozda als auch sämtliche Parlamentsparteien eine positive Bilanz.

Die Reform sei eine "Erfolgsgeschichte", waren sich die Fraktionen heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats einig. Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch, laut Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Ähnliches gilt auch für die Verwaltungsgerichte der Länder. Einen gewissen Nachholbedarf sieht der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser bei der Sicherstellung der Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte, sowohl der Leiter des Bundesverwaltungsgerichts Harald Perl als auch Kanzleramtsminister Drozda wiesen jedoch kolportierte Interventionen bei der jüngsten Besetzung von 40 Richterstellen mit Nachdruck zurück.

Zur Diskussion im Ausschuss standen auch die Tätigkeitsberichte des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) 2014 und 2015, wobei laut VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein das 2015 eingeführte Instrument der Gesetzesbeschwerde zwar häufiger in Anspruch genommen wird als ursprünglich erwartet, entsprechende Parteianträge auf Normenkontrolle bisher aber nur in sehr wenigen Fällen erfolgreich waren. Nach wie vor stark belastet sind beide Höchstgerichte mit Asylbeschwerden.

Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich "die größte Verwaltungsreform seit 1929" ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).

Noch nicht ganz zufrieden sind Albert Steinhauser (G) und Nikolaus Scherak (N) mit der Sicherstellung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte und der Durchlässigkeit zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Steinhauser kritisierte insbesondere die jüngste Bestellung dreier ehemaliger Ministersekretäre als Verwaltungsrichter und meinte, eine solche Vorgangsweise wäre in der Justiz undenkbar. Auch Scherak sieht – unabhängig von der Qualifikation der Betroffenen – eine äußerst schiefe Optik.

28.000 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht

Die Zahl der neu anhängigen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht ist laut Perl sukzessive gestiegen, und zwar von 20.000 im Jahr 2014 auf 23.000 im Jahr 2015 und 28.000 im Jahr 2016, wobei von den 28.000 76% Asylverfahren waren. Diese werden weiter zunehmen, ist Perl überzeugt. Um den Andrang zu bewältigen, wurde die Zahl der Planstellen deutlich aufgestockt. Das Bundesverwaltungsgericht ist mittlerweile mit 592 Planstellen, 220 davon für RichterInnen, das größte Gericht Österreichs.

Dass weniger als 10% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts angefochten werden, ist für VwGH-Präsident Thienel ein Zeichen für die hohe Akzeptanz der Entscheidungen. Auch bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist die Revisionsquote laut Patrick Segalla, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich, ähnlich gering. Ihm zufolge hat es, mit Ausnahme einiger weniger Kompetenzkonflikte, auch so gut wie keine Umstellungsprobleme gegeben. Die Verfahrensdauer sei mit durchschnittlich fünf Monaten sehr niedrig. Die Verwaltungsgerichte würden einen wirksamen Rechtschutz leisten, ist Segalla insgesamt überzeugt.

Verfahrensrecht soll in einzelnen Punkten noch verbessert werden

Was das Verfahrensrecht betrifft, sehen sowohl Segalla als auch Perl die Notwendigkeit, noch an einzelnen Schrauben zu drehen, wiewohl sie grundsätzlich zufrieden sind. Als ein offenes Feld sehen sie etwa die Frage der "Präklusion", also des Verfahrensschlusses. Kanzleramtsminister Drozda plant, in den nächsten zwei Monaten dazu einen Gesetzentwurf vorzulegen. Langfristig kann sich Segalla auf Basis von Erfahrungen in der Praxis auch ein neu kodifiziertes Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichte vorstellen.

Unisono skeptisch äußerten sich Perl, Segalla, Thienel und Bierlein zum Vorschlag, die Ausbildung von VerwaltungsrichterInnen an jene von RichterInnen der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzugleichen. Perl und Thienel gaben zu bedenken, dass eine fünfjährige berufliche Praxis ein Ernennungserfordernis für VerwaltungsrichterInnen sei. Man brauche schließlich die Expertise von Personen, die aus der Verwaltung kommen, sagte Thienel. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sei das System mit dem richterlichen Vorbereitungslehrgang und der vierjährigen Ausbildung dagegen ein anderes, so Bierlein. Segalla machte überdies geltend, dass VerwaltungsrichterInnen – im Gegensatz zu RichterInnen – von Anfang an in der Rechtsmittelinstanz tätig sind. Es gebe aber gemeinsame Fortbildungsangebote, auch an einem einheitlichen richterlichen Berufsbild werde gearbeitet.

Detailliert ging Perl auf die im Herbst erfolgte Bestellung von 40 neuen RichterInnen des Bundesverwaltungsgerichts ein und bekräftigte, dass die Entscheidung wie üblich im Personalsenat des Gerichts – einem siebenköpfigen, von der Vollversammlung gewählten Richtergremium – getroffen worden sei. Man habe dabei ausschließlich nach Qualifikation entschieden. Verteidigt wurden von ihm auch die Kreuzreihungen bei den Dreier-Vorschlägen, diese seien üblich, um sicherzustellen, dass letztlich die bestgeeigneten BewerberInnen ausgewählt werden. Jemanden nicht zu nehmen, nur weil er einmal in einem Ministerbüro oder sonst irgendwo gearbeitet habe, wäre unfair. Bei ihm habe jedenfalls niemand interveniert, versicherte Perl. Auch Drozda stellte jegliche Intervention von seiner Seite oder in seinem Auftrag in Abrede.

Gesetzesbeschwerde ist beliebt, aber wenig erfolgreich

Die so genannte Gesetzesbeschwerde und die Belastung sowohl des Verfassungsgerichtshofs als auch des Verwaltungsgerichtshofs mit Asylverfahren standen im Mittelpunkt der Diskussion über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs 2014 (III-221 d.B.) und 2015 (III-273 d.B., III-302 d.B.). Seit Anfang 2015 können sich auch Verfahrensparteien in Gerichtsverfahren direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer vom Gericht anzuwendenden Rechtsvorschrift haben. Im ersten Jahr hat es mit 321 Parteianträge auf Normenkontrolle weit mehr gegeben als erwartet, 2016 waren es, wie VfGH-Vizepräsidentin Bierlein bekanntgab, 221. Die Zahl der erfolgreichen Anträge sei mit sechs bisher allerdings relativ gering gewesen. Das Instrument müsse sich erst einspielen, einige Fragen seien auch noch nicht ausjudiziert.

Eine enorme Herausforderung sowohl für den Verfassungsgerichtshof als auch für den Verwaltungsgerichtshof ist die hohe Zahl von Asylverfahren. Anders als erwartet ist die Zahl der Asylbeschwerden beim VfGH mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zurückgegangen. Nach wie vor betreffen rund 50% der beim Höchstgericht anhängigen Fälle Asylsachen. Das sei einzigartig in Europa, stimmte Bierlein ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl zu. Der VfGH könne damit aber umgehen und wickle Asylverfahren grundsätzlich sehr schnell ab. Überlegungen, eine bestimmte Rechtsmaterie von der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs auszunehmen, hält Bierlein für nicht unsensibel und nicht ungefährlich.

Dass die Höchstgerichte extrem belastet sind, liegt laut VwGH-Präsident Thienel auch daran, dass auch jene Flüchtlinge, die nicht zum Asylverfahren zugelassen werden, die Entscheidung der Behörden anfechten können. Damit spiele die angedachte Obergrenze für den Verwaltungsgerichtshof keine Rolle. Zudem hat die Verschlechterung des Status für subsidiär Schutzberechtigte dazu geführt, dass sich Personen, die subsidiären Schutz erhalten haben, bemühen, Asylstatus zu erhalten. VwGH-Präsident Thienel äußerte allerdings Verständnis für die Ausschöpfung des Instanzenzugs durch AsylwerberInnen. Schließlich stehe für die Betroffenen viel auf dem Spiel. Derzeit ist die Arbeit für den Verwaltungsgerichtshof laut Thienel noch bewältigbar – Asylverfahren werden durchschnittlich in weniger als zwei Monaten durchgeführt –, bei anhaltender Tendenz könnte es aber 2018 ohne Aufstockung des richterlichen und nicht-richterlichen Personals eng werden.

Verwaltungsgerichtshof hat Aktenrückstand erfolgreich abgebaut

Zuletzt ist es dem Verwaltungsgerichtshof jedenfalls gelungen, den Aktenrückstand sukzessive abzubauen und die durchschnittliche Verfahrensdauer deutlich auf 6,9 Monate zu verkürzen. Grund dafür ist insbesondere die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die eine spürbare Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs zur Folge hatte. Durch die Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz könne sich der VwGH auf die Rolle als Höchstgericht konzentrieren, hob Thienel hervor. Laut aktuellen Zahlen waren Ende 2016 lediglich 2.100 Verfahren offen, bei einer jährlichen Erledigung von rund 5.500 Fällen. Durch die weiter steigenden Asylverfahren könnte sich der Trend allerdings wieder umkehren, fürchtet Thienel. Die FPÖ werde eine Personalaufstockung jedenfalls unterstützen, betonte Abgeordneter Harald Stefan.

Ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur Rückschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn sprach Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen an. Es sei "purer Unfug", dass der Verwaltungsgerichtshof die Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn gemäß Dublin-Verfahren gestoppt habe, sagte Thienel dazu. Man habe vielmehr die Behörden angehalten, bei ihren Entscheidungen nicht auf eineinhalb Jahre alte Berichte zurückzugreifen, sondern sich aktuelle Informationen zu beschaffen.

Beim Verfassungsgerichtshof betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer 2016 laut Bierlein weniger als vier Monate, und das, obwohl die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl eine besondere Herausforderung für den VfGH war. Sie ist zuversichtlich, diesen Wert beibehalten zu können. Allerdings wäre eine Aufstockung der juristischen MitarbeiterInnen eine große Hilfe, meinte sie. Nicht rütteln will Bierlein daran, dass ein Teil der VerfassungsrichterInnen neben der Richterfunktion einen Beruf ausübt. Das Mischsystem habe sich gut bewährt, hielt sie NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak entgegen.

Bestellung des neuen VfGH-Präsidenten: Drozda sichert Transparenz zu

Kanzleramtsminister Drozda ging auf die Forderung von Scherak und Albert Steinhauser (G) ein, die Bestellung des neuen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs transparent zu gestalten. Die Regierung werde ausführlich über die Beweggründe der Entscheidung informieren, versicherte er. Ob ein Hearing abgehalten wird, ist noch offen. Was das Informationsfreiheitsgesetz betrifft, zeigte sich Drozda "guter Hoffnung", in den nächsten Wochen zu einem Abschluss zu kommen.

Insgesamt gingen beim Verfassungsgerichtshof 2015 laut Tätigkeitsbericht 679 Anträge auf Gesetzesprüfung ein, was einer Steigerung gegenüber 2014 (256) von 265% entspricht.

27 von 84 geprüften Gesetzesnormen wurden aufgehoben. Alles in allem hat der VfGH 3.488 Verfahren abgeschlossen, in lediglich 8% der Fälle war die Beschwerde erfolgreich. 10 Entscheidungen traf das Höchstgericht in seiner neuen Rolle als Streitschlichter in Sachen Untersuchungsausschuss.

Deutlich höher ist die Erfolgsquote beim Verwaltungsgerichtshof. Er hat 2015 5.393 Verfahren abgewickelt und in 1.255 Fällen der Beschwerde stattgegeben, angefochtene Bescheide also aufgehoben bzw. abgeändert. Alle drei vorliegenden Berichte wurden von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Verfassungsausschuss) gs