Parlamentskorrespondenz Nr. 689 vom 08.06.2017

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

EMRK: Neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Genehmigung vorgelegt, in dem es primär um neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geht (1673 d.B.).

Eingeführt wird damit ein Höchstalter für KandidatInnen für die Wahl der EGMR-RichterInnen. Zur Zeit endet die Amtszeit der RichterInnen mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Bestimmung soll entfallen und dadurch ersetzt werden, dass AnwärterInnen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Darüber hinaus wird durch das Zusatzprotokoll die Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate verkürzt und das Subsidiaritätsprinzip und der Ermessensspielraum der einzelnen Vertragsstaaten in der Präambel der EMRK ausdrücklich niedergeschrieben.

Entfallen soll zudem das Widerspruchsrecht, wenn Rechtssachen von der Kleinen Kammer an die Große Kammer abgegeben werden sollen. Gestrichen wird außerdem die Bagatellbeschwerde, die es dem Gerichtshof ermöglicht hatte, eine Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese findet in der Praxis nämlich so gut wie keine Anwendung, heißt es in der Regierungsvorlage.

Grund für die Anpassungen im EGMR sind u.a. eine hohe Zahl von eingebrachten Beschwerden und ein Rückstau an anhängigen Verfahren. Das Individualbeschwerderecht soll laut Regierungsvorlage aber auch weiterhin gesichert sein. (Schluss) keg