Parlamentskorrespondenz Nr. 794 vom 22.06.2017

Wirtschaftsausschuss stellt Weichen für Beschäftigungsbonus und Investitionszuwachsprämie

Beschluss über Gesetz zur Begründung von Vorbelastungen, Neuregelung für Wirtschaftstreuhandberufe, Erhöhung des ÖHT-Haftungsrahmens

Wien (PK) – Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret umgesetzt werden. Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach ein Gesetz, das die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen enthält, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen. Für den Beschäftigungsbonus – hier übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten – werden demnach 2 Mrd. € zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen.

Beschlossen wurden auch Gesetzesänderungen betreffend die Bilanzbuchhaltung und die Wirtschaftstreuhandberufe, die neben der Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie auch einige berufsrechtliche Änderungen bringen. Ein weiterer Beschluss betraf die Erhöhung des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) für Investitionen im Tourismus von 250 Mio. € auf 375 Mio. €  

Vorbelastungen für Jobbonus bis 2 Mrd. € in den nächsten fünf Jahren möglich

Durch das Bundesgesetz (1620 d.B.) können nun in den Finanzjahren 2018 bis 2023 Vorbelastungen bis zu einer Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden – und zwar für die Investitionszuwachsprämie Österreich für KMU bis zu 140 Mio. €, für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen rund 91 Mio. € und für den Beschäftigungsbonus bis zu 2 Mrd. €.  

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter wertete die Maßnahme als deutlichen Impuls für neugeschaffene Arbeitsplätze. Jede Maßnahme, die Lohnnebenkosten erspart und Arbeitslosigkeit reduziert, sei zu begrüßen, pflichtete ihm auch Peter Wurm (F) bei, der die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte.

Birgit Schatz (G) bezweifelte hingegen, dass die 2 Mrd. € sinnvoll eingesetzt werden. So sei mangels vorliegender Richtlinien nicht sicher, in welche Art von Arbeitsplätzen man investiere und welche Zielgruppe im Fokus stehe. Besser wäre ihrer Meinung nach jedenfalls eine generelle Entlastung des Faktors Arbeit mit einer Gegenfinanzierung durch Öko-Steuern und Vermögenssteuern. Karin Doppelbauer (N) trat ebenfalls für eine generelle Senkung der Lohnnebenkosten ein und gab darüber hinaus zu bedenken, vor dem Hintergrund eines Anziehens der Konjunktur wäre es problematisch, weitere Milliarden in die Wirtschaft zu schicken.

Wirtschaftsminister Harald Mahrer kündigte an, er werde die entsprechenden Richtlinien nach der Beschlussfassung des Gesetzes erlassen.

ÖHT-Haftungsrahmen auf 375 Mio. € erhöht

Einstimmig unterstützten die Abgeordneten einen Antrag der Regierungsparteien (2260/A), der die Erhöhung des Haftungsrahmens der ÖHT für Investitionen im Tourismus von derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht. Gabriel Obernosterer (V) und Christoph Matznetter (S) begründeten ihre gemeinsame Initiative mit der starken Nachfrage nach ÖHT-Haftungen und erwarten sich von der Ausweitung Erleichterungen vor allem für familiär geführte Tourismusbetriebe, die keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

Neues für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe

Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz (1668 d.B.) wiederum werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der Richtlinie angepasst und darüber hinaus auch noch ausstehende Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie aufgenommen.

Ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (1669 d.B.) schließlich sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit – davon zwei berufsspezifische Jahre – für die Bestellung.  

Hinsichtlich des im Gesetz geregelten Tätigkeitsfelds der Wirtschaftstreuhandberufe stellt ein Abänderungsantrag von SPÖ, ÖVP und FPÖ stellt dazu klar, dass zusätzliche Tätigkeiten vor allem die Beratung in Rechtsangelegenheiten sowie die Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter Verträge über Arbeitsverhältnisse betreffen.

Christoph Matznetter (S) erinnerte an die heftigen Debatten über die Regelung der Tätigkeiten im Bereich von Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung und meinte, durch die Abänderung sei das Gesetz nun entschärft worden. Kritisch ging er mit dem Rechtsanwaltsstand ins Gericht, dem er Lobbyismus vorwarf.

Gegen das Gesetz stimmten als einzige Fraktion die Grünen, wobei Birgit Schatz beim Thema Geldwäsche schwere Bedenken anmeldete, zumal die jeweilige Kammer des Berufsstandes auch als Kontrollorgan agiere.

Anträge der Opposition werden vertagt bzw. abgelehnt

Vertagt wurden in der Sitzung ein Antrag der FPÖ (1277/A(E)) auf Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland sowie eine Initiative des Team Stronach für Steuererleichterungen bei Betriebsgründungen im ländlichen Raum (961/A(E)) und für die Einberufung eines Wirtschaftsstandort-Gipfels (513/A(E)). Als noch nicht entscheidungsreif stufte die Mehrheit auch die Forderung des Team Stronach nach einem Unterrichtsfach Wirtschaft ein (514/A(E)).

"Bitte warten" heißt es weiters auch für Vorstöße des Team Stronach in Richtung Eindämmung der Regulierungsflut (2181/A(E)) und Erhöhung des für die Registrierkassenpflicht relevanten Nettojahresumsatzes (2176/A(E)). (Schluss) hof


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