Parlamentskorrespondenz Nr. 1141 vom 21.11.2017

Bundesrat steht Verhandlungsstart für EU-Freihandelsabkommen mit Neuseeland und Australien kritisch gegenüber

EU-Ausschuss beschließt Stellungnahme an die Regierung

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat Bedenken gegenüber den von der Kommission geplanten Verhandlungsstart für Freihandelsabkommen mit Neuseeland und Australien. Er fordert in einer Stellungnahme an die Regierung gewisse Mindestanforderungen für die inhaltliche Ausgestaltung von zukünftigen EU-Freihandels- und Investitionsabkommen. Neben der Beibehaltung von heimischen Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltstandards pocht er etwa auf sogenannte gemischte Abkommen und die Implementierung des Vorsorgeprinzips als fixe Punkte des EU-Verhandlungsmandats gegenüber Australien und Neuseeland. Von Vornherein abgelehnt werden müssten außerdem private Schiedsgerichte oder internationale Investitionsgerichte. Für die Stellungnahme stimmten SPÖ und Grüne, sie hatten zum Zeitpunkt der Abstimmung eine Mehrheit im Ausschuss.

Absolut ausgenommen vom Freihandel müsse außerdem die Daseinsvorsorge und der öffentliche Dienst werden. Nach Meinung von SPÖ-Bundesrat Michael Lindner würde das von der Kommission vorgelegte Verhandlungsmandat danach aussehen, als hätte die Europäische Union nur wenig aus CETA und TTIP gelernt. Die Forderungen an die Bundesregierung basieren auf einer erst im Oktober veröffentlichten einheitlichen Stellungnahme aller Bundesländer. Ein von der ÖVP eingebrachter Vertagungsantrag, der weitere Überlegungen und Informationen ermöglichen soll, wie Martin Preineder (ÖVP/N) meinte, wurde vom EU-Ausschuss nicht ausreichend unterstützt.

Grundsätzlich sollen mit den geplanten Abkommen die Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen zwischen der EU und Neuseeland bzw. Australien weitestgehend geöffnet werden. Passieren soll das durch den Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen, etwa für ausländische Direktinvestitionen. Einfuhrzölle sollen innerhalb von sieben Jahren gänzlich Geschichte sein. Ausnahmen sollen nur für sensible Waren wie Landwirtschaftserzeugnisse gelten. Gewahrt werden sollen dabei gleichzeitig aber Sozial- und Umweltschutzniveaus, wie die Kommission in ihrem Mandatsvorschlag anmerkt. So ist neben einem Nachhaltigkeitskapitel beispielweise geplant, Bestimmungen in die Abkommen aufzunehmen, wonach Umweltschutz-, Arbeitsrechts oder Gesundheitsstandards nicht gesenkt werden dürfen. Vorteile sollen die Abkommen insbesondere für KMU bringen. Mit dem Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen will die EU mit anderen Drittstaaten gleichziehen, die aufgrund von bereits bestehenden Abkommen mit Australien und Neuseeland einen Vorsprung haben, heißt es weiter im Kommissionspapier.

Seitens des Wirtschaftsministeriums werden die Pläne für Verhandlungen zum freien Handel zwischen der EU und den beiden Ländern unterstützt. Der Mandatsvorschlag basiere auf dem handelspolitischen Konzept der EU, gesplittet sind beide Abkommen in je ein Abkommen für EU-Kompetenzen (EU-only-Abkommen) sowie ein separates Investitionsschutzabkommen. Zum Investitionsschutz liege noch kein Mandatsvorschlag vor, beide Teile der Abkommen sollen aber parallel verhandelt und zum Abschluss gebracht werden, geht es nach Informationen von Gabriele Habermayer aus dem Wirtschaftsressort. Laut Daten des Ministeriums handelt es sich sowohl bei Australien als auch bei Neuseeland um schnell wachsende Industriestaaten, in Australien ist die Europäische Union größter ausländischer Direktinvestor. Das Interesse beider Länder für einen freien Handel mit der EU sei groß, Neuseeland könne sich etwa das CETA-Modell 1:1 vorstellen. Mit einem Verhandlungsstart wird momentan im kommenden Frühjahr gerechnet.

Für den Verhandlungsstart der Abkommen warb außerdem Claudia Stowasser von Seiten der Wirtschaftskammer. Österreich und Europa würden neue Exportmärkte brauchen, da es in einigen Ländern Protektionismustendenzen gebe.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen für die EU rechnet die Kommission mit einem Anstieg des realen BIP um zirka 0,02 %. Aus Sicht der Arbeiterkammer, die sich in einer umfassenden Stellungnahme dezidiert gegen Abkommen nach bisherigen EU-Verhandlungsmustern ausspricht, ist das wenig. Es handle sich lediglich um einen kumulierten Effekt, außerdem würden Phänomene wie die Langzeitarbeitslosigkeit in den Berechnungen ausgeklammert, kritisierte Valentin Wedl. Die Arbeiterkammer fordert "scharfe und klare Bedingungen" wenn es u.a. um das Vorsorgeprinzip, nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen oder heimische Standards im Sozial-, Gesundheits- und Umweltbereich geht. (Fortsetzung EU-Bundesrat) keg


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