Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 09.04.2018

Budgetausschuss: Mehr Aufgaben durch Rentenkommission, aber weniger Mittel für die Volksanwaltschaft

Volksanwälte wiederholen Appell, Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren

Wien (PK) – Gemäß derzeitigem Finanzrahmen muss die Volksanwaltschaft in den nächsten Jahren mit weniger Budgetmittel auskommen. "Laut Budgetunterlagen bewegen wir uns auf einem Pfad, der entlang der Kürzungen führt. Das ist nicht ohne Folgen für die Volksanwaltschaft", gab Volksanwältin Gertrude Brinek heute im Budgetausschuss des Parlaments zu bedenken. Für die Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern, die seit Juli 2017 bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, sind im Bundesfinanzrahmen bis 2022 nur für 2018 und 2019 zusätzliche Budgetmittel vorgesehen. 2018 soll zudem eine Planstelle (78) eingespart, bis 2022 sollen weitere drei Stellen (75) gestrichen werden. Eine Entnahme von Rücklagen ist mit 0,3 Mio. € nur für 2018 veranschlagt. Trotz dieser fallenden Budgetentwicklung appellierten neben Brinek auch die Volksanwälte Günter Kräuter und Peter Fichtenbauer einmal mehr an das Parlament, das Heimopferrentengesetz bis zum Sommer zu reformieren.

"Wir bitten, diese offenkundigen Lücken zu füllen", so Fichtenbauer. Durch die Einbeziehung von Missbrauchsfällen in Krankenanstalten und in privaten Einrichtungen sowie die Berücksichtigung der besonderen Situation von Menschen mit Behinderungen rechnet Kräuter mit "keiner Unzahl an Anträgen", sondern mit einigen hundert Fällen. Bedauerlicherweise seien viele Betroffene schon verstorben, einige wiederum würden nicht darüber sprechen wollen. Derzeit liegen laut dem Volksanwalt 1400 Akten am Tisch, rund 2300 Telefonate wurden seit vorigem Juli geführt. Dass es sich dabei um keine Serienantworten, sondern um hochsensible Gespräche mit oft traumatisierten Personen handelt, unterstrich neben Kräuter auch Brinek.

Auf die Frage, ob die Arbeit der Volksanwaltschaft durch die geplanten Budgetmittel langfristig abgesichert ist, sagte die Volksanwältin, dass weniger Geld ein eingeschränkter Handlungsradius bedeute. Langfristig könne sie keine Bewertung anstellen. Dessen ungeachtet würde die Volksanwaltschaft alle Anstrengungen unternehmen, im Sinne der BürgerInnen qualitätsvoll und zielgerichtet zu arbeiten.

Konkret stehen der Volksanwaltschaft 2018 11,48 Mio. € und 2019 11,36 Mio. € zur Verfügung. Laut Budgetdienst des Parlaments entfällt der Großteil der Auszahlungen, nämlich rund 60%, auf  Personalkosten sowohl zur Kontrolle der Verwaltung als auch zur präventiven Menschenrechtskontrolle. Was die Pensionszahlungen für ehemalige VolksanwältInnen betrifft, sagte Brinek, dass diese gesetzlichen Verpflichtungen aus der Vergangenheit zu erfüllen seien. Die rund 0,9 Mio. € müssten allerdings nicht aus dem Budget der Volksanwaltschaft bezahlt werden, wie Fichtenbauer anmerkte. "Das Parlament hat die Macht, diese Ausgaben auch woanders hin zu verlagern", so der Volksanwalt.

Geht es um den Bereich der Menschenrechtsprävention, will Kräuter auf dem Niveau der bisherigen Tätigkeit bleiben. Nach rund 500 flächendeckenden Kontrollen pro Jahr sollen die bisherigen Ergebnisse nun für österreichweite Schwerpunktvergleiche genutzt werden. Es wird dadurch zwar zu zahlenmäßig weniger Kontrollen kommen, durch die Schwerpunktsetzungen verspricht man sich allerdings noch mehr Qualität und Aussagekraft in den Ergebnissen. "Kern des neuen Weges ist eine bestmögliche Präventivwirkung zu erzielen", so Kräuter.

In der Behördenkontrolle gab es laut Volksanwälte 2017 einen neuerlichen Anstieg der Beschwerden auf über 22.000. Fichtenbauer erklärt das Plus (2016: 18.500) u.a. durch verhältnismäßig viele Beschwerden von männlichen Asylansuchenden, die sich an die Volksanwaltschaft wenden. Er rechnet allerdings damit, dass sich das jährliche Beschwerdeaufkommen wieder auf rund 18.000 einpendeln wird. Zurzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bürgeranliegen 40 Tage.

Mit schlankem Aufwand agiert die Volksanwaltschaft Kräuter zufolge als Sitz des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI). Mit drei Planstellen und rund 250.000 € pro Jahr für den Sachaufwand würden weltweit derzeit 172 Mitglieder in rund 100 Ländern betreut.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Landtagen meinte Fichtenbauer, dass Niederösterreich "demokratiepolitisches Schlusslicht" in Sachen Auftrittsmöglichkeit und Rederecht sei. Er sei allerdings optimistisch, dass sich diese Situation verbessert.

Bilanz der Arbeit der Volksanwaltschaft 2016

2016 wandten sich rund 18.500 Menschen an die Volksanwaltschaft. Durchschnittlich langten so pro Arbeitstag rund 70 Beschwerden ein. Bei jeder fünften Beschwerde wurde ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung festgestellt. In der Menschenrechtskontrolle waren die sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft 2016 insgesamt 522 Mal im Einsatz. 83% der Menschenrechtskontrollen, die österreichweit in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Psychiatrien, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder Polizeianhaltezentren durchgeführt wurden, haben Defizite aufgedeckt. (Fortsetzung Budgetausschuss) keg

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst . Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at .