Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 12.06.2018

Neu im Finanzausschuss

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland

Wien (PK) – Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland wird novelliert und an die OECD-Standards angepasst. Derzeit gilt ein im Jahr 2000 unterzeichnetes Abkommen, das sich laut Finanzministerium als revisionsbedürftig erwiesen hat. Nun sollen die neuesten von der OECD entwickelten Grundsätze und internationale Standards für Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen gelten. Dazu werden die Dividendenbesteuerung und die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an das Musterabkommen der OECD angepasst. Bei ersterem entfällt das Mindestkapitalerfordernis, um einen reduzierten Quellensteuersatz bei Dividenden anzuwenden. Bei den Veräußerungsgewinnen soll eine Immobilienklausel die Besteuerung im Lagestaat ermöglichen. Zudem wird eine Regelung zur gegenseitigen Amtshilfe in den Vertrag aufgenommen (183 d.B.).

Das Finanzministerium geht von geringen finanziellen Auswirkungen aus. Durch den Wegfall des Mindestkapitalerfordernisses entfällt auch die österreichische Kapitalertragsteuer bei von Österreich nach Russland fließenden Schachteldividenden bei Beteiligungen von unter 100.000$. In diesen Fällen reduziert sich der Quellensteuersatz um 10%. Der Wert der einzelnen Beteiligungen ist nicht bekannt. Laut Finanzministerium dürfte er aber durchschnittlich weit über 100.000$ liegen. (Schluss) gro