Parlamentskorrespondenz Nr. 872 vom 12.07.2018

Bundesrat begrüßt Schließung der Lücken im Heimopferrentengesetz

Bei dem erlittenen Leid kann es keine Wiedergutmachung geben, sondern nur eine symbolische Geste

Wien (PK) – Auch der Bundesrat stimmte heute einhellig der Novelle zum Heimopferrentengesetzes – und damit auch mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit - zu, mit dem der Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG) haben, ausgeweitet wird. Damit sind künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, vom Gesetz erfasst. Gleichzeitig werden einige weitere Verbesserungen vorgenommen.

Derzeit haben etwa Personen, die als Kinder mit der so genannten "Malariatherapie" behandelt wurden oder andere schwerwiegende medizinische Fehlbehandlungen erleiden mussten, keinen Anspruch auf die im vergangenen Jahr beschlossene monatliche Zusatzrente von 300 €. Gleiches gilt für Gewaltopfer in städtischen Kinderheimen oder SOS-Kinderdörfern. All diese Betroffenen sind nun vom Gesetz erfasst. Außerdem soll die Zusatzrente auch Heimopfern zustehen, die eine der Invaliditätspension vergleichbare Leistung wie Rehabilitationsgeld erhalten bzw. die aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig sind. Betroffene können sich künftig in jedem Fall direkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden, auch wenn sie zuvor um keine Entschädigung beim zuständigen Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger angesucht haben.

Wie im Nationalrat waren sich auch in der Länderkammer alle RednerInnen – Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S), Gregor Hammerl (ÖVP/St) und Günther Novak (SPÖ/K) - einig, dass es angesichts des erlittenen Leids, das die Betroffenen erfahren mussten, keine Wiedergutmachung geben könne. Die Zusatzrente sei daher nur als eine symbolische Geste zu verstehen. Es habe lange gedauert, bis dieses Gesetz gekommen sei, sagte Steiner-Wieser, Menschen seien Jahrzehnte lang traumatisiert und damit im Hinblick auf die Berufsausübung benachteiligt. Dennoch sei man froh, dass es nach dem Staatsakt "Geste der Verantwortung", initiiert durch die damalige Nationalratspräsidentin Doris Bures, so bald gelungen sei, das Heimopferrentengesetz auf den Weg zu bringen und nun auch die bestehenden Lücken zu schließen, betonte Novak. Mit der Zusatzrente sei es aber nicht getan, es sei wichtig, wie wir mit den Betroffenen umgehen, merkte Hammerl an. Er zollte vor allem der Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic besondere Anerkennung, denn es sei nicht immer einfach, eine gerechte Beurteilung der Einzelfälle vorzunehmen. Jedenfalls müsse man alles daran setzen, dass so etwas nicht wieder passiert. (Fortsetzung Bundesrat) jan


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