Parlamentskorrespondenz Nr. 1061 vom 09.10.2018

Terrorbekämpfung: Mehrere Abfragen mit einem Klick

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Zusammenführung von EU-Informationssystemen; weiteres Thema: Neuregelung für EU-Rückkehrausweis

Der EU-Ausschuss des Bundesrates diskutierte heute einen Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung in Bezug auf die Interoperabilität von EU-Informationssystemen zum Grenzschutz sowie zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität. Im Laufe der Sitzung wurde außerdem ein Richtlinienvorschlag zur Neuregelung des EU-Rückkehrausweises erörtert.

Keine neuen Daten gesammelt, nur Systeme vernetzt

Die Europäische Kommission legte einen Entwurf einer Verordnung vor, durch die unterschiedliche Informationssysteme der EU übergreifend abgefragt und abgeglichen werden können. Derzeit sind die Systeme dem Entwurf zufolge unterschiedlich geregelt, die Datenverwaltungsarchitektur ist fragmentiert. Dem Vorschlag der Kommission liegt ein im Mai 2017 veröffentlichter Abschlussbericht einer hochrangige Expertengruppe zugrunde, die darin gemeinsam mit der EU-Grundrechte-Agentur, des Europäischen Datenschutzbeauftragten und des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung eine Reihe von Empfehlungen aussprach.

"Die Polizei muss derzeit sogenannte Kaskadenabfrage durchführen", erläuterte eine Erkennungsdienst-Expertin des Bundeskriminalamts bestehende Probleme. "Das heißt, man muss aus jeder Datenbank extra abfragen und das in einer bestimmten Reihenfolge", ergänzte ein weiterer Experte des Bundeskriminalamts. Mit der Umsetzung der geplanten Verordnung würde jede Behörde auf einen Klick alle Daten auf einmal erhalten. Es würden keine neuen Daten gesammelt, sondern nur bestehende Systeme miteinander vernetzt.

Betroffen von der neuen Regelung wären drei bestehende Systeme, drei weitere sollen geschaffen werden und für die Abfragen werden vier technische Systemkomponenten erstellt. Bei den drei bestehenden, betroffenen Systemen handelt es sich um das "Schengener Informationssystem" (SIS) mit Personen- und Sachfahndungen; das System "Eurodac", mit Fingerabdruckdaten von Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen, die eine Außengrenze illegal übertreten haben oder sich illegal in der EU aufhalten; und das "Visa-Informationssystem" (VIS). Daneben sollen die "Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente" (SLTD) und die "Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneter Reisedokumente" (TDAWN) mit umfasst sein. Auch Europol-Daten sollen einbezogen werden; dezentrale Systeme, wie etwa die Fluggastdatensätze, hingegen nicht.

Abstempeln von Reisepässen durch System ersetzt

Zusätzlich schlägt die Kommission die Schaffung dreier neuer Systeme vor: ein "Einreise-/Ausreisesystem" (EES), das "Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem" (ETIAS) und das "Europäische Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN). Das EES soll das manuelle Abstempeln von Reisepässen ersetzen. Die Namen der Reisenden werden dabei im System aufgenommen, sowie die Art der Reisedokumente, biometrische Daten sowie Zeit und Ort der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen. Das ETIAS soll ein automatisiertes System zur Erfassung und Überprüfung der Angaben von Drittstaatsangehörigen sein, die von der Visumpflicht ausgenommen sind. Das ECRIS-TCN schließlich ist als Vorstrafenregister für Drittstaatsangehörige und Staatenlose konzipiert, die innerhalb der EU von Strafgerichten verurteilt worden sind.

Um die "Interoperabilität", also eine systemübergreifende Datenabfrage der bestehenden und der neuen Systeme zu ermöglichen, schlägt die Kommission vier technische Komponenten vor: ein "Europäisches Suchportal" (ESP), einen gemeinsamen "Dienst für den Abgleich biometrischer Daten" (BMS), einen gemeinsamen "Speicher für Identitätsdaten für biografische Daten" (CIR) und einen "Detektor für Mehrfachidentitäten" (MID). Das ESP soll eine gleichzeitige Abfrage in mehreren Datenbanken ermöglichen. Im gemeinsamen BMS sollen Fingerabdrücke und Gesichtsfeldbilder über eine einzige technische Komponente gleichzeitig abgefragt und abgeglichen werden können. Der CIR ist als gemeinsame Komponente für die Speicherung biografischer und biometrischer Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen vorgesehen, die in Eurodac gespeichert sind, weiters im VIS und in den neu vorgeschlagenen Systemen EES, ETIAS und ECRIS-TCN. Der CIR würde keine SIS-Daten enthalten, da die SIS-Architektur zu komplex ist. Über den MID wird es möglich sein festzustellen, ob Identitätsdaten in mehr als einem der mit dem MID verbundenen System gespeichert sind. "Hat beispielsweise ein Einreisender seinen Pass nach der Passkontrolle weggeworfen und gibt nun andere Identitätsdaten an, so kann über den Abgleich der biometrischen Daten, vor allem der Fingerabdruckdaten festgestellt werden, dass die neue Identität eine andere ist als ursprünglich angegeben", erklärte ein Experte des Bundeskriminalamts. Der MID würde Systeme umfassen, mit denen Identitätsdaten im CIR gespeichert sein werden, nämlich im Eruodac, VIS, EES, ETIAS und ECRIS-TCN.

Weiters soll ein "Zentraler Speicher für Berichte und Statistiken" (CRRS) eingerichtet werden, in dem statistische und Berichtsdaten anonymisiert gespeichert werden. Für sämtliche Systeme wird ein "Universelles Nachrichtenformat" (UMF) vorgeschlagen. Es soll auch Europol und Interpol als einheitlicher Standard angeboten werden. Assoziierte Schengen-Länder, EU-Agenturen und internationale Institutionen sollen ebenfalls einbezogen werden.

Ambitionierter Zeitplan

Die Herstellung der Interoperabilität der Systeme werde die Mitgliedstaaten nichts kosten, unterstrich der Experte des Bundeskriminalamts. Er rechnet damit, dass die Verordnung noch während der EU-Präsidentschaft Österreichs vor Jahresende finalisiert werden kann. "Der Zeitplan ist ambitioniert, aber es dürfte sich ausgehen", sagte er. Das Suchportal, das Ein-/Ausreisesystem EES und das Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS sollen von 2020 bis 2021 aufgesetzt werden, der Dienst für den Abgleich biometrischer Daten 2021 bis 2023, die CIR-Komponente zwischen 2020 und 2022, und der Detektor für Mehrfachidentitäten (MID) soll zwischen 2021 und 2023 aufgebaut werden.

Georg Schuster (FPÖ/W) begrüßte den Vorschlag der EU seitens seiner Fraktion. "Alles, was zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beiträgt, ist willkommen." Abgeordneter Wolfgang Beer (SPÖ/W) wollte wissen, ob bekannt sei, wie das Europäische Parlament zu dem Verordnungsvorschlag steht. Der Experte berichtete, es gebe lediglich vereinzelt Stimmen, die hinterfragt hätten, ob die Herstellung der Interoperabilität überhaupt notwendig sei. Im Großen und Ganzen jedoch sei die Stimmung positiv. Zudem fragte Beer, ob der freie Reiseverkehr durch die neuen Systeme behindert werde. In eine ähnliche Richtung ging eine Frage des Abgeordneten Ferdinand Tiefnig (ÖVP/OÖ), der wissen wollte, inwieweit der Tourismus betroffen sei und ob die neue Systematik ein Mehr an Bürokratie bedeute. Der Experte aus dem Bundeskriminalamt betonte, es gehe ausschließlich darum, bestehende Datenbanken zu vernetzen, nicht um etwas komplizierter und mühsamer zu machen – "im Gegenteil, die Abfrage, etwa bei der Einreisekontrolle an den Außengrenzen wird erleichtert", betonte der Experte. "Und sie wird sicherer, weil speziell Fingerabdruckdaten unverwechselbar sind."

EU-Rückkehrausweis soll bei Passverlust helfen

Der EU-Rückkehrausweis ist für EU-Bürgerinnen und -Bürger gedacht, deren Reisedokument außerhalb der EU abhandengekommen ist, etwa durch Diebstahl oder Verlust, und deren EU-Heimatstaat im betreffenden Land keine Vertretung hat. Sie können sich an die Botschaft oder ein Konsulat eines jeden anderen EU-Mitgliedlandes im jeweiligen Staat wenden, um vorübergehend ein Reisedokument zu erwerben – den sogenannten EU-Rückkehrausweis. Dieser wurde 1996 eingeführt und seither nicht geändert worden. Die jüngsten Änderungen der EU-Vorschrift über den konsularischen Schutz sind nicht berücksichtigt. Als besonders problematisch wird angesehen, dass der EU-Rückkehrausweis nicht ausreichend gegen Betrug und Fälschung gesichert ist. Der Mangel an Sicherheitsmerkmalen hat dazu geführt, dass ihn manche EU-Mitgliedstaaten gar nicht mehr ausstellen. Die Europäische Kommission schlägt nun eine Straffung des Verfahrens sowie die Einführung von Sicherheitsmerkmalen vor.

Zwar habe es bislang kaum Missbrauchsfälle bei der Ausstellung von EU-Rückkehrausweisen gegeben, merkte der Leiter in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, Thomas Schlesinger, auf Nachfrage von Georg Schuster (FPÖ/W) an. Der Mitarbeiter des Außenministeriums machte er aber darauf aufmerksam, keinesfalls dürften diese Dokumente künftig die Einreise in die Europäische Union für jedermann ermöglichen, daher sei der Kreis der Anspruchsberechtigten genau zu definieren. Überdies müssten die Kosten einer EU-weiten Neugestaltung des Rückkehrausweises noch geklärt werden, so Schlesinger, der nicht von einem Abschluss der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag unter österreichischem Vorsitz ausgeht.

Die BundesrätInnen Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W), Sandra Kern (ÖVP/N) und Hubert Koller (SPÖ/W) sprachen sich im Sinne der Reisenden für eine praktikable Herangehensweise aus. Christoph Längle (FPÖ/V) begrüßte in diesem Zusammenhang den Vorsatz der Kommission, EU-BürgerInnen beim Verlust des Passes schnelle Hilfe zukommen lassen zu wollen. (Fortsetzung) gb/rei


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