Parlamentskorrespondenz Nr. 1408 vom 29.11.2018

Schlüsselarbeitskräfte: Punkteschema für Rot-Weiß-Rot-Karte wird adaptiert

Über Regionalisierung der Mangelberufsliste wird noch verhandelt

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat in seiner heutigen Sitzung auch eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes angenommen. Die Abgeordneten reagieren damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, der Teile der Bestimmungen zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselarbeitskräfte aufgehoben hat. Konkret geht es darum, dass es über 40-jährigen Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und speziellen Fertigkeiten, anders als UniversitätsabsolventInnen, aufgrund des Punkteschemas derzeit nicht möglich ist, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Schlüsselkraft zu erhalten. Diese Altersdiskriminierung wird nun durch eine Aufwertung der Kriterien "Sprachkompetenz" und "Berufserfahrung" bei gleichzeitig geringerer Gewichtung des Kriteriums "Alter" geändert.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT. Die SPÖ kritisiert, dass damit künftig auch ArbeitnehmerInnen ohne spezielle Qualifikation mittels Rot-Weiß-Rot-Karte nach Österreich kommen können. Noch nicht abgeschlossen sind laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger die Verhandlungen über eine Regionalisierung der Mangelberufsliste, diese würden aber "gut laufen". Die SPÖ befürchtet einen kurzfristigen Änderungsantrag im Rahmen der Plenardebatte.

Zur Diskussion standen im Sozialausschuss darüber hinaus zahlreiche Initiativen der Opposition, die jedoch alle vertagt wurden. Unter anderem ging es dabei um einen neuen Kriterienkatalog für die Mangelberufsliste, die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer, die bessere Anrechnung von Karenzzeiten, höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte und einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Zudem sorgen sich SPÖ und JETZT darum, dass eine Überarbeitung des geltenden Systems der Arbeitslosenversicherung mit Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu Verschlechterungen für die Betroffenen führt.

SPÖ warnt vor Wirkung der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz

Basis für den Beschluss zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bildete ein Antrag der Koalitionsparteien (504/A ), der auch erweiterte Meldepflichten für die Aufenthaltsbehörden gegenüber dem Arbeitsmarktservice bringt. Es sei notwendig, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, waren sich ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT einig. Allerdings sehen sowohl die Regierungsparteien als auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker noch weiteren Reformbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Man müsse die derzeitige Systematik grundsätzlich hinterfragen, sagte etwa FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm. Loacker regte Änderungen beim geforderten Gehaltsniveau für Schlüsselarbeitskräfte an, da dieses derzeit über den Einstiegsgehältern von UniversitätsabsolventInnen liege.

Vor der Wirkung der vorliegenden Novelle warnte hingegen die SPÖ. Durch das geänderte Punktesystem könnten künftig unter dem Titel Schlüsselarbeitskraft auch unqualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, für die es in Österreich gar keinen speziellen Bedarf gebe, machten Alois Stöger und Josef Muchitsch geltend. Sprachkenntnisse und eine langjährige Berufserfahrung im Herkunftsland, egal in welchem Beruf, würden ausreichen. Damit könnten etwa auch "Elefantenschnitzer" unter dem Titel Schlüsselkraft nach Österreich geholt werden, so Stöger. Für die SPÖ ist es rätselhaft, dass die FPÖ dieser weiteren Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitskräfte zustimmt.

In weiterer Folge entspannte sich im Ausschuss eine lebhafte Diskussion zum Thema Ausländerbeschäftigung, zumal mit dem Koalitionsantrag auch eine Initiative der SPÖ (53/A(E) ) mitverhandelt wurde, die auf die Erarbeitung eines neuen Kriterienkatalogs für Mangelberufe abzielt. Durch strengere Vorgaben will die SPÖ Unternehmen dazu bringen, bessere Arbeitsbedingungen und Löhne anzubieten, statt auf die Anwerbung ausländischer Billigarbeitskräfte zu setzen. Auch die geplante "Regionalisierung" der Mangelberufsliste ist der SPÖ in diesem Sinn ein Dorn im Auge.

Dem Anliegen der SPÖ schloss sich Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) an. Bevor man den Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige weiter öffne, solle man einen Blick auf die Arbeitsbedingungen und die Löhne werfen, sagte sie. Holzinger-Vogtenhuber sieht die Gefahr, dass ausländische Beschäftigte unzumutbare Arbeitsbedingungen akzeptieren und damit eine Spirale nach unten in Gang gesetzt wird.

Seitens der FPÖ hielt Peter Wurm der SPÖ entgegen, dass aktuelle Probleme am Arbeitsmarkt maßgeblich durch den Zuzug von ArbeitnehmerInnen aus EU-Staaten verursacht wurden. Er ortet hier Versäumnisse früherer Regierungen. Auch seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch ließ die Kritik der SPÖ an der FPÖ nicht gelten. Schließlich sei die SPÖ mit ihrer "Willkommenskultur" mitverantwortlich dafür, dass 2015 zigtausende Flüchtlinge nach Österreich gekommen seien. Aufgrund ihrer ungenügenden Qualifikation könnten Asylberechtigte auch nicht am Arbeitsmarkt untergebracht werden, konstatierte Wurm. Auch ÖVP-Klubombann Wöginger verwies auf entsprechende Probleme.

Kein Bleiberecht für abgelehnte AsylwerberInnen in Lehre

Wurm und Wöginger lehnten es außerdem neuerlich ausdrücklich ab, Flüchtlinge, die eine Lehre absolvieren, nach einem negativen Asylbescheid ein vorübergehendes Bleiberecht in Österreich zu gewähren. Man dürfe Asyl und Migration nicht vermischen, mahnte Wöginger. Zudem habe niemand etwas davon, wenn die Betroffenen erst nach der fertigen Ausbildung abgeschoben würden. Wurm sprach von einer "Asylindustrie", die es regelrecht darauf angelegt habe, für AsylwerberInnen nach einem negativen Asylbescheid in erster Instanz einen Lehrplatz zu suchen, nur um deren Abschiebung zu verhindern.

Gegen ein allgemeines Unternehmer-Bashing wandte sich Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Es wäre angebracht, dass einmal die Unternehmer streiken, meinte sie. Dann würde man sehen, was diese leisten. Was die Mangelberufsliste betrifft, sieht es Kirchbaumer als Faktum, dass es im Westen Österreichs nicht genügend Köche gibt. Da helfe auch eine Bezahlung weit über Kollektivvertrag nichts. Auch Wöginger sieht in vielen Bereichen einen erheblichen Arbeitskräftemangel und setzt in diesem Zusammenhang auf den geplanten Jobgipfel.

Hinsichtlich der geplanten Regionalisierung der Mangelberufsliste und weiterer Adaptierungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte ist man laut Wöginger in guten Gesprächen. Ein Verhandlungsergebnis liege aber noch nicht vor. Die SPÖ befürchtet, dass es hierzu einen kurzfristigen Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrats geben wird. Das würde gut zur üblichen Vorgangsweise der Regierungsparteien passen, sagte Markus Vogl.

Josef Muchitsch (SPÖ) unterstrich seine generelle Skepsis, den Arbeitsmarkt für weitere Beschäftigte aus Drittstaaten zu öffnen. Der Antrag der SPÖ ziele genau in die entgegengesetzte Richtung, bekräftigte er. Muchitsch versteht auch nicht, warum es nicht möglich sein soll, Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern anzuwerben. In seiner Branche sei das jedenfalls kein Problem.

Breite Zustimmung auf EU-Ebene zu Einrichtung einer neuen Arbeitsagentur

Um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, setzt die SPÖ darüber hinaus auf eine Überarbeitung der EU-Entsenderichtlinie, die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer (127/A(E) ). Durch eine solche könnte besser überprüft werden, ob entsendete ArbeitnehmerInnen in ihrem Heimatland tatsächlich sozialversichert sind, argumentiert Muchitsch. Ihm zufolge hat sich bei Kontrollen gezeigt, dass 48% aller Unternehmer in der Baubranche, die Arbeitskräfte nach Österreich entsenden, "unterentlohnen". Meist sei es aber nicht möglich, Strafbescheide zu vollziehen. Es gehe um einen fairen Wettbewerb, mahnte Muchitsch.

Klaus Fürlinger (ÖVP) wies auf die Aufhebung von Teilen des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes durch den EuGH hin. Ein fairer Wettbewerb sei wichtig, Österreich habe aber offenbar mit untauglichen Mitteln versucht, einem guten Zweck zum Durchbruch zu verhelfen. Nun müsse man andere Mittel suchen. Der EuGH sei sehr sensibel, wenn es um die Grundfreiheiten der EU gehe.

"Ein gerütteltes Maß an Skepsis" hat Fürlinger auch, was die Einrichtung einer neuen Arbeitsbehörde auf europäischer Ebene betrifft. Auch Gerald Loacker (NEOS) stellte dazu eine Reihe kritischer Fragen.

Laut Sozialministerin Hartinger-Klein zeichnet sich unter den Mitgliedstaaten der EU eine breite Zustimmung zur Einrichtung einer neuen Europäischen Arbeitsagentur ab. Diese soll aber ausdrücklich keine Behörde werden und als solche etwa Strafen aussprechen dürfen, sondern vor allem dem Informationsaustausch und der Beratung dienen. Am 6. Dezember wird dazu ein gemeinsamer Standpunkt formuliert, informierte Hartinger-Klein, wobei Österreich ihr zufolge als Ratsvorsitzland die Rolle eines neutralen Maklers habe. Eine einheitliche europäische Sozialversicherungsnummer wird ihr zufolge von allen Mitgliedstaaten abgelehnt, da dies das System verteuern würde.

Bessere Anrechnung von Karenzzeiten: Koalition setzt weiter auf Sozialpartner

Neuerlich im Ausschuss zur Diskussion stand auch ein Antrag der SPÖ auf Änderung des Mutterschutzgesetzes (338/A ), der eine bessere Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und ähnlichen Rechten von ArbeitnehmerInnen zum Inhalt hat. Es gehe darum die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen, unterstrich Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Sie erinnerte daran, dass die Koalitionsparteien eine entsprechende gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt haben, wenn es im Zuge der diesjährigen Herbstlohnrunde zu keiner Einigung zwischen den Sozialpartnern kommt.

Dies gelte auch weiterhin, sagte Michael Hammer (ÖVP) und sein Fraktionskollege August Wöginger ergänzte, dass die Anrechnung der Karenzzeiten bei allen bisherigen Kollektivvertragsverhandlungen durchgesetzt wurde und es daher keine gesetzliche Regelung brauche, wenn sich dieser Trend fortsetzt. Petra Wagner (FPÖ) brachte in diesem Sinn einen Vertagungsantrag ein. Es sei durchaus sinnvoll, in dieser Frage die Sozialpartner miteinzubeziehen, unterstrich auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ).

Josef Muchitsch (SPÖ) konnte sich den Koalitionsparteien hingegen nicht anschließen. Schließlich sei die Karenzzeitanrechnung bei Kollektivvertragsverhandlungen relativ einfach durchzusetzen, wenn es sich um Branchen handelt, die einen zum Teil sehr niedrigen Frauenanteil besitzen. Unterstützung für den SPÖ-Vorstoß kam von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT), die allerdings anmerkte, dass es noch Spielraum beim Durchrechnungszeitraum gebe. Unabhängig davon, ob die Karenzanrechnung durch Kollektivvertragsverhandlungen oder durch eine gesetzliche Regelung durchgesetzt wird, handle es sich nur um eine Anpassung bestehender Strukturen, sagte Gerald Loacker (NEOS). Dem "Childcare Pay Gap", wie Loacker es nannte, sei vielmehr durch eine gleichmäßige Verteilung der Kinderbetreuungsarbeit zu begegnen.

SPÖ urgiert höhere Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die Anhebung der Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte von 25% auf 50% (496/A ). Gleichzeitig soll der dreimonatige Durchrechnungszeitraum für geleistete Arbeitsstunden entfallen und der Zuschlag damit, ausgenommen für Beschäftigte mit Gleitzeitarbeit, auch dann gebühren, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Quartals durch Freizeit ausgeglichen werden können. Da 83% der Teilzeitbeschäftigten weiblich sind, erwartet sich SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek davon eine Reduzierung des enormen "Gender Pay Gap" in Österreich und die Verbesserung der Einkommenssituation von rund einer Million Frauen.

Es sei schließlich nicht fair, wenn Menschen für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, sagte dazu Markus Vogl (SPÖ). Michael Hammer (ÖVP) ortete in dem Vorschlag allerdings eine Besserstellung von Teilzeit gegenüber Vollzeit. Dies würde deutlich höhere Kosten für die Wirtschaft bedeuten, betonte Rebecca Kirchbaumer (ÖVP). Gerald Loacker (NEOS) befürchtet, dass sich dadurch viel mehr Menschen für Teilzeit entscheiden würden. Dies sei insbesondere in Zeiten der Hochkonjunktur problematisch, wo Personal aufgestockt wird, sagte dazu August Wöginger (ÖVP). Die bestehende Regelung sei geschaffen worden, um Teilzeitarbeit zu reduzieren. Josef Muchitsch (SPÖ) hielt dazu fest, dass in der Baubranche Teilzeit genutzt werde, um günstigere Preise anbieten zu können.

Die Unterscheidung der Zuschläge für Teilzeit- und Vollzeitkräfte hält Petra Wagner (FPÖ) auch vor dem Hintergrund für zielführend, dass Vollzeitarbeitskräfte ein höheres gesundheitliches Risiko hätten. Dieses Argument ließ Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) nicht gelten. Schließlich würde man durch einen höheren Zuschlag auch nicht gesünder.

JETZT fordert Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Um einen Rechtsanspruch für ArbeitnehmerInnen auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit geht es JETZT-Abgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber (383/A(E) ). Derzeit seien diese auf die Zustimmung der ArbeitgeberInnen angewiesen, wollen sie – unter Entfall des Arbeitsentgelts – eine ein- bis dreimonatige Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit antreten, bemängelt sie. Zwar gebe es bereits einen Rechtsanspruch auf Karenz bei der Pflege schwerkranker Kinder und bei Sterbebegleitung, doch sei es nicht nachvollziehbar, dass es diesen Anspruch nicht bei anderen Pflegefällen gibt. Schließlich müsse Pflege wichtiger sein, als zu arbeiten.

Michael Hammer (ÖVP), Petra Wagner (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) betonten, dass Pflegekarenz in Übereinkunft mit den UnternehmerInnen gut funktioniere und eine gesetzliche Regelung daher nicht notwendig sei. Auch Sozialministerin Beate Hartinger-Klein unterstrich, dass es keine Fälle gebe, in denen ein solcher Rechtsanspruch auch zum Tragen gekommen wäre. Hammer beantragte die Vertagung der Oppositionsforderung mit der bevorstehenden Erarbeitung eines Masterplans der Regierung zur Pflege. Hartinger-Klein erläuterte, dass ihr Fokus in dem Bereich unter anderem auf der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, einer Stärkung der Pflegeangehörigen und einer Imageverbesserung der Pflege liegt.

Arbeitslosengeld Neu: JETZT warnt vor Abschaffung der Notstandshilfe

Thema im Ausschuss war darüber hinaus auch die geplante Reform der Arbeitslosenversicherung. Der Parlamentsklub JETZT warnt in einem Entschließungsantrag davor, die Notstandshilfe abzuschaffen (377/A(E) ). Dadurch könnte es zu ähnlichen sozialen Verwerfungen wie nach der Einführung des Hartz-IV-Systems in Deutschland kommen, warnt Daniela Holzinger-Vogtenhuber. Zudem solle der Vermögenszugriff bei der Mindestsicherung abgeschafft werden, sagte sie heute im Sozialausschuss. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung, dass es erst nach drei Jahre zu einem Wohnungseigentumszugriff kommen soll, strich sie jedenfalls ebenso als positiv hervor wie Josef Muchitsch (SPÖ).

In Beantwortung einer entsprechenden Frage von Muchitsch, ob es sich dabei um eine "Muss-" oder eine "Kann-Bestimmung" handeln wird, unterstrichen sowohl Hartinger-Klein als auch August Wöginger (ÖVP), dass eine Muss-Bestimmung vorgesehen sei, wobei die Bundesländer den Zeitraum auch verlängern könnten. Ebenfalls in Richtung Muchitsch betonten Hartinger-Klein und Wöginger, dass im kommenden Jahr das Arbeitslosengeld neu verhandelt werde, wobei die Notstandshilfe dann in das Arbeitslosengeld integriert werden soll. Mit dem Hinweis auf die Verhandlungen wurde auch der JETZT-Vorstoß vertagt.

Sozialversicherungen: NEOS für Neudefinition des Verwaltungsaufwands

Schließlich vertagte der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der NEOS (206/A(E) ), der auf neue Rechnungslegungsvorgaben für die Sozialversicherungsträger und den Hauptverband hinausläuft. Würde man sämtliche Aufwendungen erfassen, würde sich zeigen, dass die österreichischen Kassen beim Verwaltungsaufwand nicht so gut abschneiden, wie immer wieder behauptet wird, ist Gerald Loacker überzeugt.

FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak signalisierte grundsätzliche Zustimmung zum Antrag, da damit auch eine bessere internationale Vergleichbarkeit gegeben wäre. Dennoch beantragte er die Vertagung, da mit der Sozialversicherungsreform ohnehin neue Regelungen kommen, die darauf abzielen, die Verwaltungskosten zu senken. Hierzu müssten die Verwaltungskosten ohnehin transparent dargelegt werden, unterstrich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Gegen den NEOS-Antrag sprach sich hingegen Markus Vogl (SPÖ) aus, der die Kosten ohnehin transparent genug dargelegt sieht. (Schluss Sozialausschuss) gs/see