Parlamentskorrespondenz Nr. 307 vom 27.03.2019

Neue Karfreitags-Regelung wird mit Abstrichen auch für BeamtInnen gelten

Nationalrat beschließt Dienstrechts-Novelle 2019

Wien (PK) – Die neue Karfreitags-Regelung wird – mit einigen Abstrichen – auch für den Bundesdienst gelten. Eine entsprechende Dienstrechts-Novelle wurde heute mit Stimmenmehrheit vom Nationalrat angenommen. Damit können etwa auch BeamtInnen und RichterInnen einen ihrer Urlaubstage künftig zum "persönlichen Feiertag" erklären. Allerdings können bestimmte Beschäftigte unter gewissen Voraussetzungen, anders als in der Privatwirtschaft, auch an diesem speziellen Tag zum Dienst verpflichtet werden. Alles beim Alten bleibt darüber hinaus für LehrerInnen, sie haben weiterhin keinen Anspruch auf einen individuellen freien Tag.

Beschlossen hat der Nationalrat darüber hinaus eine Novelle zum Verwaltungsgerichtshofgesetz: Sie bringt dem VwGH mehr zeitliche Flexibilität bei Stellenausschreibungen.

SPÖ und NEOS orten Ungleichbehandlung zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

Gemäß der Dienstrechts-Novelle können etwa PolizistInnen oder JustizwachebeamtInnen auch an ihrem "persönlichen Feiertag" zum Dienst verpflichtet werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs zwingend notwendig ist. Gleiches gilt für Heeresangehörige und im Katastrophenschutz tätige Personen. Diesfalls ist ihnen allerdings ein Feiertagszuschlag zu gewähren. Polizeistationen und Krankenhäuser müssen Tag und Nacht besetzt sein, machte Friedrich Ofenauer (ÖVP) in diesem Zusammenhang geltend.

SPÖ und NEOS bekräftigten in der Debatte ihre Kritik an der neuen Karfreitags-Regelung. Die Regierungsparteien hätten die Chance gehabt, allen ArbeitnehmerInnen am Karfreitag einen Feiertag zu gewähren, sagte Melanie Erasim (SPÖ). Stattdessen habe man einer gläubigen Minderheit einen Feiertag weggenommen und gleichzeitig Sonderregelungen für BeamtInnen belassen. Diese hätten auf Basis eines Erlasses am Karfreitag weiterhin halbtags frei. Dieses Privileg ist auch NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker ein Dorn im Auge. Er sieht nicht ein, dass Bundesbedienstete künftig sowohl den halben Karfreitag frei als auch Anspruch auf einen persönlichen Feiertag haben, und mahnte einmal mehr "gleiches Recht für alle" ein.

Kritik an hohen Kosten für Generalsekretäre

Auf Kritik bei der SPÖ stieß darüber hinaus ein Passus im Gesetzespaket, den Selma Yildirim (SPÖ) als Gehaltserhöhung für Generalsekretäre interpretierte. Auch allgemein stellte sie die hohen Kosten für die Generalsekretariate – 9,5 Mio. € für 12 Generalsekretäre – in Frage. Von Sparen im System könne keine Rede sein, erklärte sie. Yildirim monierte außerdem, dass die Posten nicht ausgeschrieben wurden und nahezu ausschließlich Männer zum Zug kamen. Überdies könnten sich die Generalsekretäre selbst zu Beamten erklären. Von "horrenden" Ausgaben für die Generalsekretariate sprach auch Erasim.

Zurückgewiesen wurde die Kritik der SPÖ von FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert. Entweder sei die Opposition ahnungslos oder sie verbreite vom Rednerpult aus absichtlich die Unwahrheit, meinte er. Ihm zufolge geht es beim Passus betreffend die Generalsekretäre lediglich darum, einen technischen Softwarefehler zu beheben. Das bekräftigte auch der für den öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Lob für den öffentlichen Dienst

Sowohl Herbert als auch ÖVP-Abgeordneter Ofenauer nutzten die Debatte dazu, um den öffentlichen Dienst zu loben. Dieser sei der Grundpfeiler des Staates und leiste hervorragende Arbeit, betonten sie.

Vizekanzler Strache hielt nochmals fest, dass die Regierung keine Freude mit dem Urteilsspruch des EuGH zum Karfreitag habe. Man müsse nun aber für eine diskriminierungsfreie Regelung sorgen. Privilegien von BeamtInnen gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft kann Strache nicht erkennen. Auch in der Privatwirtschaft würden einige Betriebe ihren MitarbeiterInnen am Karfreitag Nachmittag frei geben.

In Richtung SPÖ-Abgeordneter Yildirim hielt Strache fest, anders als die Vorgängerregierungen sorge man bei den Kabinetten und Generalsekretariaten für Transparenz. Früher seien die Kosten für die MitarbeiterInnen einfach ausgelagert worden.

VwGH erhält mehr zeitliche Flexibilität bei Stellenausschreibungen

Auf einhellige Zustimmung im Plenum stieß ein Antrag der Koalitionsparteien , der dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) künftig mehr zeitliche Flexibilität bei Stellenausschreibungen einräumt. Planstellen für VwGH-RichterInnen sollen demnach in Hinkunft möglichst sechs Monate vor, spätestens jedoch drei Monate nach Freiwerden ausgeschrieben werden müssen. Derzeit legt das Verwaltungsgerichtshofgesetz einen engeren Rahmen (drei Monate vorab bzw. spätestens ein Monat danach) fest. Um zeitlich versetzt frei werdende Richterstellen gemeinsam ausschreiben zu können, sei die Gesetzesänderung zweckmäßig, waren sich Josef Lettenbichler (ÖVP), Peter Wittmann (SPÖ) und Harald Stefan (FPÖ) einig.

Laut Lettenbichler wird es in den Jahren 2019, 2020 und 2021 durch Pensionierungen zu überdurchschnittlich vielen Neubesetzungen am Verwaltungsgerichtshof kommen. Wittmann hofft, dass im Zuge dieser Neubesetzungen der Frauenanteil beim VwGH erhöht wird. Der Beschluss zeige, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Verwaltungsgerichtshof gut funktioniere, sagte Stefan. (Fortsetzung Nationalrat) gs