Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 24.04.2019

Nationalrat verabschiedet Anti-Gold-Plating-Gesetz

Abgeordnete geben auch grünes Licht für Neuerungen im Anerbenrecht und im Gerichtsorganisationsgesetz

Wien (PK) – Im Rahmen einer umfangreichen Durchforstung der Rechtsordnung will Österreich in Zukunft Gesetzesbestimmungen zurücknehmen, die über die EU-Mindestvorgaben hinausgehen und mehr Kosten als Nutzen bringen. Einen ersten Schritt in diese Richtung setzte der Nationalrat heute mit dem so genannten Anti-Gold-Plating-Gesetz, das rund 40 Anpassungen in elf Gesetze vorsieht und dabei vor allem Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten im Visier hat. ÖVP und FPÖ erwarten sich Erleichterungen für die Unternehmen durch den Entfall von unnötiger Bürokratie und versicherten ebenso wie Justizminister Josef Moser, dass es zu keinerlei Senkung von Standards kommen werde. Bei SPÖ und JETZT hingegen überwogen die Bedenken, es könnte im Zuge von Anti-Gold-Plating auch in Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und AnlegerInnen eingegriffen werden. Die NEOS wiederum unterstützten die Bereinigung, warfen den Regierungsparteien aber "EU-feindliche Töne" vor.

Beschlossen wurde im Rahmen des "Justizblocks" auch eine Novelle zum Gerichtsorganisationsgesetz, die unter anderem Ausnahmen für Sachverständige und DolmetscherInnen von den Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden bringt. Änderungen im Anerbenrecht wiederum zielen darauf ab, die Zerschlagung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Zuge der Erbfolge zu verhindern.

Anti-Gold-Plating-Gesetz fährt Übererfüllung von EU-Vorgaben zurück

Mit der Rücknahme von Regelungen in einzelnen Bereichen will das Anti-Gold-Plating-Gesetz unnötige Belastungen für die Normadressaten beseitigen, ohne dass es dabei zur Senkung von Schutzstandards kommen soll. Die Änderungen im Bereich von Mitteilungs-, Melde-, Zulassungs- und Prüfpflichten betreffen im Einzelnen das Unternehmensgesetzbuch, Bankwesengesetz, das Alternative-Investmentfonds-Managergesetz, das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das Börsegesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz.

Durch Abschaffung von überbordenden Formalismen werden nun die Unternehmen und die BürgerInnen entlastet, unterstrich ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker. Die Regierung setze mit diesem Paket ihren Weg nach dem Motto "Entlasten statt belasten" fort, bestätigte ihr Fraktionskollege Peter Haubner. Bürokratie werde abgebaut, Schutzbestimmungen bleiben aber erhalten, brachte Gertraud Salzmann (ÖVP) die Stoßrichtung des Gesetzes aus der Sicht ihrer Fraktion auf den Punkt. Auch FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan begrüßte das Gesetz unter dem Aspekt von Rechtsbereinigung und Deregulierung und sprach von einem ersten Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen werden. Die Errungenschaften in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitnehmerschutz und Konsumentenschutz werden nicht angetastet, versicherte Axel Kassegger (FPÖ).

Irmgard Griss (NEOS) unterstützte das Gesetz, zeigte sich aber irritiert über ihrer Einschätzung nach EU-kritische Untertöne und stellte fest, EU-Vorgaben würden nicht auf Geheiß Brüssels, sondern aus innerstaatlichen Interessen übererfüllt.

Seitens der SPÖ kritisierte Peter Wittmann, bei Investment- und Immobilienfonds sei nun eine Änderung der Fondsbestimmungen auch ohne Genehmigung des Aufsichtsrates möglich. In der Praxis könnte sich dadurch ein Manager seinen Bonus zu Lasten der AnlegerInnen erhöhen. Michaela Steinacker (ÖVP) erwiderte unter Hinweis auf die Gesetzeslage, sämtliche Managergehälter seien vom Aufsichtsrat zu bewilligen, bei Änderungen der Fondsbestimmungen würden nach wie vor die Depotbank und die FMA prüfen.

SPÖ-Abgeordnete Melanie Erasim warnte ebenso wie Harald Troch (SPÖ) vor einer Aushöhlung von Umweltschutzbestimmungen und Arbeitnehmerrechten und forderte bei zukünftigen Rechtsbereinigungen eine genaue Prüfung im Einzelfall. Für JETZT-Mandatar Bruno Rossmann bedeutet das Gesetz einen Abbau von Schutzbestimmungen mit Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen und AnlegerInnen.

Justizminister Josef Moser stellte klar, es gehe um die Beseitigung von Übererfüllungen, wobei genau darauf geachtet worden sei, dass es zu keinem Abbau von Schutzbestimmungen komme. Gerade die Europäische Kommission habe in ihrem Länderbericht zu Österreich die Rechtsbereinigung als besonders positiv hervorgehoben. Wie Moser ankündigte, sollen nun in einem weiteren Schritt rund 160 Bestimmungen "durchackert" werden.

Keine Sicherheitskontrollen für Sachverständige und DolmetscherInnen beim Betreten von Gerichtsgebäuden

Ausnahmen für Sachverständige und DolmetscherInnen von den Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden bringen Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz , die das Plenum einstimmig genehmigte. Neu ist für diese Personengruppe auch die Verpflichtung, Gutachten und Übersetzungen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einzubringen.

FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger begrüßte die Abschaffung der Sicherheitskontrollen als sachlich gerechtfertigt, zumal dadurch Sachverständigen und DolmetscherInnen das pünktliche Erscheinen vor Gericht erleichtert werde. Zustimmung für die Maßnahme kam auch von Muna Duzdar (SPÖ), die in diesem Zusammenhang aber ebenso wie ihre Fraktionskolleginnen Nurten Yilmaz und Petra Wimmer eine bessere Entlohnung für die beiden Berufsgruppen forderte. Hier hakte NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss mit einem entsprechenden Entschließungsantrag ein, der bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit blieb. Wimmer wünschte zudem eine Ausweitung der Ausnahmen  von den Sicherheitskontrollen bei Gericht auf beeidete BewährungshelferInnen.

Justizminister Josef Moser ortete ebenfalls Handlungsbedarf bei der Entschädigung für Sachverständige und DolmetscherInnen und kündigte an, diesen Aspekt im Rahmen der kommenden Budgetverhandlungen anzusprechen. 

Änderungen im Anerbenrecht sollen Erhalt von Erbhöfen sichern

Ein mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS beschlossenes Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 erweitert den Anwendungsbereich des Anerbenrechts auf reine Forstbetriebe und soll dadurch der Zerschlagung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Zuge der Erbfolge vorbeugen. Weitere Bestimmungen der Novelle betreffen Klarstellungen im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr und Präzisierungen im Zusammenhang mit der Abfrage der Exekutionsdaten.

Die Existenzgrundlage von kleinstrukturierten Familienbetrieben werde durch die Ausweitung des Anerbenrechts nun gesichert, freute sich ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger. Die Maßnahme ermögliche die ungeteilte Übernahme von Betrieben, betonte Volker Reifenberger (FPÖ). Georg Strasser (ÖVP) sprach von einem "Freudentag", werde doch heute eine langjährige Forderung der Bauernschaft erfüllt. Seine Fraktionskollegin Johanna Jachs erwartet sich von der Novelle eine Attraktivierung der Hofübergabe. Auch Selma Yildirim (SPÖ) begrüßte die Maßnahme, meinte aber, gemischte Betriebe sollten vom Gesetz explizit erfasst werden.

Alfred Noll (JETZT) scherte aus dem Konsens aus und lenkte den Blick auf die Gerichtsgebühren, die er im internationalen Vergleich als zu hoch bezeichnete. Sein Entschließungsantrag mit der Forderung nach einer Senkung im Rahmen des kommenden Budgets fand allerdings keine Zustimmung. (Fortsetzung Nationalrat) hof