Gerichtsorganisationsgesetz, Gebührenanspruchsgesetz u.a., Änderung (561 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 171/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 171/BNR, Dafür: V, S, F, N, J. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz und das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz geändert werden

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Ausklammerung der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher von den Sicherheitskontrollen bei Betreten des Gerichtsgebäudes durch Aufnahme in die Ausnahmebestimmung in § 4 Abs. 1 GOG. Diese Änderung gilt aufgrund des Verweises in § 3 Abs. 5 BVwGG auch für das Bundesverwaltungsgericht
  • Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Nutzung des ERV für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher in § 89c Abs. 5a GOG
  • Einführung eines neuen Gebührentatbestands in § 31 Abs. 1 GebAG, der auf die verschiedenen ERV-Einbringungskonstellationen (Erst- bzw. Folgeeinbringung) Bedacht nimmt und auch die Fälle der Einbringung einer beglaubigten Übersetzung besonders berücksichtigt
  • Der neue § 19 Abs. 2 BVwGG sieht vor, dass es zur Wahrung von (verfahrensrechtlichen) Fristen ausreichend ist, wenn der Schriftsatz am letzten Tag der Frist an das Bundesverwaltungsgericht elektronisch versendet oder im elektronischen Rechtsverkehr eingebracht wird
Stand: 27.03.2019

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
JETZT
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)