Parlamentskorrespondenz Nr. 664 vom 14.06.2019

Neu im Verfassungsausschuss

ÖVP will Parteienförderung kürzen, Frauenanteil bei der Klubförderung berücksichtigen und Parteien zu Fairness im Wahlkampf verpflichten

Wien (PK) – Nach den anderen Fraktionen (siehe u.a. Parlamentskorrespondenz Nr. 595/2019) hat nun auch die ÖVP Anträge auf Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes vorgelegt. Unter anderem fordert sie, die Parteienförderung um rund ein Viertel zu kürzen und die Parteien zur Vorlage eines Berichts über ihre Wahlwerbungsausgaben zu verpflichten. Außerdem möchte sie die Parteien durch Androhung von Schadenersatzzahlungen zu einem fairen Wahlkampf zwingen und den Anteil weiblicher Abgeordneter bei der Klubförderung berücksichtigen.

Deutliche Kürzung der Parteienförderung des Bundes

Konkret will ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl die Parteienförderung des Bundes um 25,4% reduzieren. Statt 4,69 € je Wahlberechtigtem sollen nur noch 3,5 € pro Jahr zur Auszahlung gelangen. Gleichzeitig soll die Wahlkampfkostenrückerstattung für jene Parteien, die bei Nationalratswahlen erfolgslos kandidiert haben, aber mehr als 1% der Stimmen erhielten, um ein knappes Drittel – auf 1,8 € pro WählerIn – reduziert werden (864/A).

Im Sinne von mehr Transparenz spricht sich Gerstl dafür aus, den Betrag, ab dem Parteispenden unverzüglich dem Rechnungshof zu melden sind, von 51.000 € auf 25.000 € herabzusetzen. Außerdem sollen Spenden bereits ab 2.500 € unter Angabe des Spendernamens ausgewiesen werden müssen, Barspenden und anonyme Spenden über 500 € verboten werden und sämtliche Spenden aus dem Ausland meldepflichtig sein. Derzeit bewegen sich die betreffenden Schwellenwerte zwischen 1.020 € und 3.570 €.

Laut Antrag (861/A) sollen die Parteien überdies dazu verpflichtet werden, Spenden innerhalb von sechs Monaten "in geeigneter Weise" zu veröffentlichen und dem Rechnungshof innerhalb von drei Monaten nach einer Wahl einen Bericht über ihre Wahlwerbeausgaben zu übermitteln. Ob die Angaben in diesem Bericht schlüssig sind, soll ein eigener Wahlwerbung-Kontrollsenat des Rechnungshofs prüfen. Weitere Punkte betreffen die Einbeziehung von Personenkomitees und bestimmter parteinaher Vereine in die Offenlegungspflichten nach dem Parteiengesetz und die Verankerung von Sanktionen für den Fall, dass eine Partei den vorgeschriebenen jährlichen Rechenschaftsbericht nicht vorlegt.

Weniger Klubförderung für Parlamentsklubs mit geringem Frauenanteil

Ergänzend zur Änderung des Parteiengesetzes und des Parteien-Förderungsgesetzes hat die ÖVP eine Änderung des Klubfinanzierungsgesetzes beantragt (863/A). Demnach sollen die Fördermittel der parlamentarischen Klubs gekürzt werden, wenn der Frauenanteil unter den Abgeordneten bzw. BundesrätInnen der jeweiligen Partei unter 40% liegt. Für jeden vollen Prozentpunkt unter 40% sollen die der jeweiligen Kammer zugeordneten Fördermittel um 1% reduziert werden.

Schadenersatzanspruch bei unfairen Wahlkampfpraktiken

Um faire und sachliche Wahlkämpfe zu fördern, will die ÖVP Parteien schließlich schadenersatzpflichtig machen, wenn diese über den politischen Gegner gezielt unwahre Behauptungen verbreiten, die geeignet sind, die WählerInnen von der Stimmabgabe abzuhalten oder sie zur Wahl einer anderen Partei zu bewegen (914/A). Gleiches soll für andere unfaire Wahlkampfpraktiken gelten. Neben Schadenersatz soll der betroffenen Partei – ähnlich den Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb – außerdem ein Anspruch auf Unterlassung zustehen, der durch einstweilige Verfügungen unmittelbar sichergestellt werden könnte. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre brauche es gesetzliche Regelungen, die einerseits abschreckenden Charakter haben und andererseits die Parteien in die Lage versetzen, in manipulativer Absicht verbreitete Falschmeldungen zu unterbinden, argumentiert Gerstl. (Schluss) gs