Parlamentskorrespondenz Nr. 680 vom 17.06.2019

Neu im Verfassungsausschuss

Öffentliche Wasserversorgung und Bargeld sollen verfassungsrechtlich geschützt werden

FPÖ, SPÖ und ÖVP wollen öffentliche Wasserversorgung verfassungsrechtlich absichern

Wien (PK) – FPÖ, SPÖ und ÖVP wollen die öffentliche Wasserversorgung verfassungsrechtlich absichern und haben dazu jeweils eigene Anträge eingebracht. "Die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) tragen dafür Sorge, dass öffentliches Eigentum an der Wasserversorgung erhalten bleibt, indem Trinkwasserversorgungsanlagen geschaffen und erhalten werden, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche und soziale Wohl und die Gesundheit ihrer Einwohner erforderlich sind", will etwa die ÖVP ausdrücklich festgeschrieben wissen (920/A). In eine ähnliche Stoßrichtung gehen die etwas knapper formulierten Initiativen von SPÖ (888/A) und FPÖ (869/A).

Sauberes Trinkwasser gehöre zu den größten Schätzen Österreichs. Damit die hohe Wassergüte und die hohe Qualität der Wasserversorgung erhalten bleibe, müsse sichergestellt sein, dass Wasserversorgung und Wasserentsorgung in öffentlicher Hand bleiben und vor Profit- und Konzerninteressen geschützt sind, begründet etwa die SPÖ ihren Antrag. Auch FPÖ und ÖVP stehen einer Marktliberalisierung in diesem Bereich ablehnend gegenüber.

Zumindest über die Anträge der FPÖ und der SPÖ wird der Nationalrat noch vor dem Sommer diskutieren. Die Abgeordneten haben dem Verfassungsausschuss eine Frist zur Vorberatung bis zum 1. Juli gesetzt. Für einen Schutz des Trinkwassers macht sich auch der Parlamentsklub JETZT stark: In einer bereits im Mai eingebrachten Initiative fordert Alfred Noll, dass weder Trinkwasserquellen noch Trinkwasserversorgungsanlagen privatisiert werden dürfen.

FPÖ fordert verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Barzahlung

Um das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich abzusichern, hat die FPÖ eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt (870/A). "Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen" soll es wörtlich im aus dem Jahr 1867 stammenden Gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger heißen. Eine Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und in das Recht auf Datenschutz, machen FPÖ-Chef Norbert Hofer und Verfassungssprecher Harald Stefan geltend. (Schluss) gs