Parlamentskorrespondenz Nr. 747 vom 01.07.2019

Öffentliche Wasserversorgung wird verfassungsrechtlich abgesichert

ÖVP, FPÖ und SPÖ einigen sich im Verfassungsausschuss auf Gesetzesnovelle

Wien (PK) – Die öffentliche Wasserversorgung wird verfassungsrechtlich abgesichert. SPÖ, ÖVP, und FPÖ haben sich heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats auf eine gemeinsame Initiative verständigt. "Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten" soll es demnach künftig wörtlich im Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung heißen. Damit wird einer Marktliberalisierung in diesem Bereich ein Riegel vorgeschoben.

Auslöser für die Diskussion über den Schutz des Trinkwassers war nicht zuletzt die sogenannte Ibiza-Affäre. Als erste hatte die Liste JETZT einen Antrag (852/A) eingebracht, dem Anträge von FPÖ (869/A), SPÖ (888/A) und ÖVP (920/A) folgten. Sauberes Trinkwasser gehöre zu den größten Schätzen Österreichs. Um die hohe Wassergüte und die hohe Qualität der Wasserversorgung zu erhalten, müssten Wasserversorgung und Wasserentsorgung in öffentlicher Hand bleiben und vor Profitinteressen geschützt werden, sind die Abgeordneten weitgehend einer Meinung. Auch der scheidende Bundesratspräsident Ingo Appé hatte sich im Rahmen seiner Präsidentschaft für dieses Anliegen stark gemacht und dazu auch eine parlamentarische Enquete initiiert.

In der Debatte zog Alfred Noll (JETZT) angesichts der Drei-Parteien-Einigung den Antrag seiner Fraktion zurück, kritisierte aber die Textierung des nun vorgeschlagenen Passus in der Verfassung. Er stieß sich dabei vor allem am Ausdruck "Daseinsvorsorge", der, wie er erinnerte, auf einen NS-Staatsrechtler zurückgehe. Noll schlug eine inhaltlich gleich lautende, textlich aber leicht modifizierte Version vor, die auf die Gemeinwohlorientierung abstellt.

Bei der Abstimmung konnte sich die Liste JETZT mit diesen Änderungen nicht durchsetzen, verabschiedet wurde schließlich der gemeinsame Antrag von ÖVP, FPÖ und SPÖ. Die Anträge von FPÖ, SPÖ und ÖVP gelten damit als miterledigt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) hof