Parlamentskorrespondenz Nr. 85 vom 28.01.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der NEOS und der SPÖ zum Themenbereich Arbeit

Wien (PK) – Die versuchsweise Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung sowie mehr Einkommenstransparenz zur Förderung von Gleichstellung sind Gegenstand von Anträgen der SPÖ bzw. der NEOS zum Themenbereich Arbeit.

NEOS beantragen Änderung des Arbeiterkammergesetzes

In Reaktion auf Inserate der Arbeiterkammer Salzburg haben die NEOS zwei Anträge auf Änderung des Arbeiterkammergesetzes eingebracht. Zum einen will NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker die Arbeiterkammer ausdrücklich zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichten (242/A). Zum anderen schlägt er vor, in Salzburg einen Pilotversuch zur Abschaffung der Kammer-Pflichtmitgliedschaft zu starten (240/A). Konkret sollen alle ArbeitnehmerInnen, die der Arbeiterkammer Salzburg zugehörig sind, eine Opt-Out-Option von ihrer Mitgliedschaft erhalten.

Begründet werden die beiden Initiativen von Loacker damit, dass sich Inserate der Arbeiterkammer Salzburg häufen, in denen explizit Parteien angegriffen werden. Mit Ausnahme der SPÖ sind ihm zufolge alle Parlamentsparteien diffamiert worden, zum Teil sogar mit falschen Fakten. Offenbar sei die AK Salzburg nicht in der Lage, objektiv und unparteilich zu handeln, folgert er. Loacker sieht es außerdem an der Zeit, eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer zu testen. Schließlich gebe es in Europa nur noch in Österreich und Luxemburg "Zwangsmitgliedschaften".

Auch die hohen Rücklagen der Arbeiterkammer sind Loacker ein Dorn im Auge. Die einzelnen Kammern hätten 2018 knapp 444 Mio. € an Reinvermögen "gehortet", kritisiert er, was ihm bei jährlichen Ausgaben von rund 400 Mio. € überhöht erscheint. Ein dritter Antrag der NEOS auf Änderung des Arbeiterkammergesetzes zielt in diesem Sinn auf eine Begrenzung der Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen – ohne Berücksichtigung der für den laufenden Betrieb benötigten Sachanlagen – ab (241/A). Wird eine Überschreitung dieses Betrags festgestellt, soll im folgenden Haushaltsjahr eine Senkung der Beiträge verpflichtend sein.

Die Sozialversicherungsträger, die deutlich wichtigere Leistungen erbringen, müssten ebenfalls nur gesetzliche Rücklagen in Höhe der durchschnittlichen Monatsaufwendungen bilden, argumentiert der Sozialsprecher der NEOS.

SPÖ drängt auf verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung

Auf verbesserte Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung drängt die SPÖ. Sie hat in diesem Sinn einen bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode vorgelegten Entschließungsantrag in leicht abgeänderter Form neu eingebracht (264/A(E)).

Konkret geht es Abgeordneter Verena Nußbaum und ihren FraktionskollegInnen darum, behinderten Menschen breite Unterstützung durch das AMS und das Sozialministeriumservice zu gewähren und ihnen nicht vorschnell Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Zudem braucht es ihrer Meinung nach, anstelle der geltenden Ausgleichstaxe, ein neues Anreizsystem für Unternehmen. Wer Menschen mit Behinderung beschäftigt, soll einen Bonus, finanziert durch Beiträge aller Unternehmen, erhalten. Auch die Einbeziehung von in Tageswerkstätten arbeitenden Menschen in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung sowie die Einrichtung eines von Bund und Ländern gespeisten Inklusionsfonds, aus dem eine bundesweit einheitliche persönliche Assistenz gefördert werden soll, gehören zum Forderungskatalog.

In den Erläuterungen zum Antrag weist Nußbaum unter anderem darauf hin, dass Menschen, denen aufgrund eines medizinischen PVA-Gutachtens Arbeitsunfähigkeit beschieden wurde, weder Leistungen des AMS noch des Sozialministeriumservice erhalten, selbst wenn sie gerne arbeiten würden. Außerdem widerspricht es ihrer Ansicht nach der UN-Behindertenrechtskonvention, dass Menschen mit Behinderung in Beschäftigungstherapie lediglich Taschengeld erhalten und keine eigenständige Pension erwerben können. Mit einem neuen Anreizsystem für Unternehmen könnte man die Beschäftigungsquote behinderter Menschen erhöhen, glaubt Nußbaum, wobei sie einen kleinen Beitrag aller ArbeitgeberInnen, unabhängig von der Zahl der MitarbeiterInnen, zur Finanzierung des Systems für zumutbar hält.

SPÖ will Gehaltskluft zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz begegnen

Neuerlich eingebracht hat die SPÖ auch ihren Vorschlag für ein Einkommenstransparenzgesetz (277/A). Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit einem großen geschlechtsspezifischen Einkommensunterschied, werfen die AntragstellerInnen Gabriele Heinisch-Hosek und Josef Muchitsch auf. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden zwar gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Frauen betreffe das Thema unfaire Bezahlung und mangelnde Lohntransparenz in besonderem Maße. Vorbildwirkung hätte dank klarer und transparenter Einstufungen etwa der Öffentliche Dienst, in Deutschland gebe es außerdem bereits ein Entgelttransparenzgesetz.

Kernpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfs ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen verpflichtet werden, ein MitarbeiterInnenverzeichnis zu führen, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen enthält. Dieses soll allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, wobei strenge Verschwiegenheitsauflagen vorgesehen sind. Außerdem fordern Heinisch-Hosek und Muchitsch eine Ausweitung des von Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen alle zwei Jahre zu erstellenden Einkommensberichts, etwa was Informationen über die von Männern und Frauen geleisteten Überstunden, Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommens- und Chancengleichheit sowie Fort- bzw. Rückschritte betrifft.

Schließlich soll in Stellenausschreibungen künftig nicht nur das Mindestentgelt, sondern auch die maßgebliche Einstufung angegeben werden müssen. Bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat mehrfach über das Anliegen der SPÖ diskutiert (siehe z.B. Antrag 226/A aus 2018), zudem soll sich auch der Gleichbehandlungsausschuss wieder mit einem gleichlautenden Antrag befassen. Zum vorliegenden Antrag hat die SPÖ vor Zuweisung an den Sozialausschuss eine Erste Lesung verlangt. (Schluss) gs