Sozialausschuss beschließt weitere Maßnahmen gegen die Corona-Krise
Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit bzw. wurden vertagt
Wien (PK) – Im Rahmen der Nationalratssitzung am gestrigen Tag haben ÖVP und Grüne eine Reihe an COVID-19-Gesetzen aus den Bereichen Arbeit und Soziales eingebracht, die Opposition legte umfassende Initiativen und Entschließungen vor. Die entsprechenden Maßnahmenpakete von ÖVP und Grünen wurden bereits heute im Sozialausschuss beschlossen. So werden etwa Bestimmungen über die Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter präzisiert und vorübergehend eine Datennutzung zur Erhaltung der 24-Stunden-Betreuung eingeführt. Außerdem sollen zusätzliche Fördermittel für freiwilliges Engagement bereitgestellt werden. Ziel weiterer COVID-19-Gesetze der Koalitionsparteien ist es im Wesentlichen, die Zeiten der Corona-Krise bei der Berechnung von Ansprüchen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, aber auch beim Bezug von Familienbeihilfe im Zusammenhang mit einem Studium oder einer Berufsausbildung außer Betracht zu lassen. Darüber hinaus sollen KünstlerInnen und Kulturschaffende in den Kreis der BezieherInnen von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds einbezogen werden.
Anträge der Opposition für eine Reihe an Maßnahmen im Bereich Arbeit und Soziales im Hinblick auf die Corona-Krise fanden keine Mehrheit bzw. wurden vertagt.
Bestimmungen über Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter werden präzisiert
Vorrangiges Ziel einer Änderung des ASVG und weiterer Sozialversicherungsgesetze einer Initiative von ÖVP und Grünen (483/A) – der im Ausschuss neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zustimmte - ist es, die Bestimmungen über die verpflichtende Dienstfreistellung besonders gefährdeter Beschäftigter, die Anfang April vom Parlament beschlossen wurden, zu präzisieren. So wird der Passus, wonach DienstnehmerInnen im Bereich der kritischen Infrastruktur von der Regelung ausgenommen sind, gestrichen. Auch sie dürfen demnach künftig – bei voller Entgeltfortzahlung – nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden, wenn sie aufgrund bestimmter Vorerkrankungen zur COVID-19-Risikogruppe zählen und ihre Arbeit weder im Homeoffice verrichten können noch ihnen ein besonders geschützter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Während der Freistellung erhalten betroffene ArbeitnehmerInnen ihr normales Gehalt, dem Arbeitgeber werden die vollen Kosten – inklusive Lohnnebenkosten – durch den zuständigen Krankenversicherungsträger ersetzt. Allerdings gibt es für den öffentlichen Dienst und Parteien Ausnahmen, was die Kostenrückerstattung betrifft. Die Länder müssen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen treffen. Die Freistellung soll vorläufig bis maximal Ende Mai gelten, kann von Arbeitsministerin Christine Aschbacher, im Einvernehmen mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober, aber – bis längstens Ende Dezember – verlängert werden, wenn die Krisensituation andauert.
Eine Verpflichtung für ArbeitnehmerInnen, sich vom behandelnden Arzt ein COVID-19-Risiko-Attest ausstellen zu lassen, gibt es nicht. Eine genaue Definition, wer zur Risikogruppe zählt, soll per Verordnung durch den Gesundheitsminister festgelegt werden.
Weitere Punkte des 9. COVID-19-Gesetzes betreffen den vorübergehenden Weiterbezug einer befristeten Invaliditätspension bzw. von Kranken- und Rehabilitationsgeld für den Fall, dass erforderliche Begutachtungen wegen der Corona-Krise nicht rechtzeitig erfolgen können. Ebenso soll die Sechs-Wochen-Frist für den fortdauernden Anspruch auf ärztliche Leistungen nach Ende einer Pflichtversicherung temporär verlängert werden. Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen der Krankenversicherungsträger werden vom Bund ersetzt. Schließlich wollen die Koalitionsparteien auch festlegen, dass pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, TrainerInnen und SchiedsrichterInnen weiterhin – bis längstens 31. Dezember – beitragsfrei ausgezahlt werden können.
Gabriela Schwarz (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) unterstrichen die aus ihrer Sicht wichtigen Klarstellungen durch ihre Vorlage. Für Gerald Loacker sind seitens der NEOS hingegen noch einige Fragen offen, etwa der zeitliche Ablauf, die Anzahl der Briefe an Betroffene und wann es die entsprechende Verordnung geben werde. Aus gesundheitspolitischer Sicht zu langsam stellt sich der Ablauf für Alois Stöger (SPÖ) dar, das Gesetz werde vermutlich erst etwa am 10. Mai in Kraft treten können, stellte er in den Raum. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) warf das Thema der Angehörigen von Risikogruppen auf und hinterfragte, welche Möglichkeiten für sie angedacht seien. Aus Sicht von Verena Nussbaum (SPÖ) gelte es jedenfalls, Angehörige in der Risikogruppe auch miteinzubeziehen.
Anschober: Verordnung soll so rasch als möglich erarbeitet werden
Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten erläuterte Gesundheitsminister Rudolf Anschober, dass es für die geplanten Schritte für Risikogruppen international kein abrufbares Wissen gebe. Der Auftrag laute, eine wissenschaftlich fundierte Abgrenzung zu finden, wer in diese Gruppe falle. Um auch Menschen etwa in einer Akutsituation zu bedenken, sei aber zusätzlich wichtig, dass der Arzt einmelden könne – nicht alles könne in der Theorie geklärt werden, so der Minister. Das Attest vom Arzt ausstellen zu lassen, passiere aber auf freiwilliger Basis. Gebe es aber ein solches Attest, bestehen drei Handlungsmöglichkeiten – eine gesicherte Möglichkeit am Arbeitsplatz zu arbeiten, Homeoffice oder eine Freistellung, für die die Kosten refundiert würden, sagte Anschober. Sein Ziel sei nun, so rasch als möglich auch die entsprechende Verordnung zu erarbeiten.
Das Projekt sei sehr wichtig, um Risikogruppen zu schützen, so der Minister, der eindringlich davor warnte, zu glauben, dass die Corona-Krise gelöst sei. Die nunmehrigen Öffnungen seien eine hochriskante Übung, aber alternativlos, weil man nicht ewig im Lock-down verharren könne.
Was die Angehörigen von Risikogruppen betreffe, werde es Handlungsempfehlungen geben, wie man seine MitbewohnerInnen schützen kann – detailliert auch eine Abgrenzung im eigenen Haushalt. Dies könne nicht über ein Gesetz geregelt werden, so der Gesundheitsminister, er sei aber offen für jeden Vorschlag.
Arbeitsministerin Christine Aschbacher sagte zu einer Frage betreffend Freistellung von Lehrern, es sei nicht der Fall, dass alle ab 60 Jahren freigestellt würden. Das sei vielmehr von der Vorerkrankung abhängig. In Abstimmung mit dem Gesundheitsminister werde auch derzeit erarbeitet, ob Plexiglas-Schutz den Mund-Nasen-Schutz ersetzen könne. Aus Arbeitnehmersicht könne das eine gute Alternative darstellen, so die Arbeitsministerin. Auch Gesundheitsminister Anschober bezeichnete den Ansatz mit Plexiglas als "spannend", zumal das unter Umständen sogar ein besserer Schutz sein könne. Das sei noch nicht völlig geklärt, es biete aber in jedem Fall eine gute Zusatzfunktion.
6. COVID-19-Gesetz bringt Anpassungen bei Notstandshilfe, Altersteilzeit, Familienbeihilfe
Weitere Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht ein von den Regierungsparteien beantragtes 6. COVID-19-Gesetz (489/A) vor, das zunächst darauf abzielt, Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufs- und Einkommensschutzes außer Betracht zu lassen. Dem von den Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) vorgelegten Entwurf zufolge soll nun die Höhe der für die Monate Mai bis September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diesen Zeitraum wiederum soll auf Basis der Berechnungsgrundlage errechnet werden, die sonst der Notstandshilfe für diese Monate zugrunde gelegt worden wäre. Bei der Ermittlung der Leistungshöhe soll die in diesem Zeitraum gebührende Anzahl an Familienzuschlägen sowie die in Betracht kommende Obergrenze für den zum Arbeitslosengeld gebührenden Ergänzungsbeitrag berücksichtigt werden. Ebenso soll ein sonst auf die Notstandshilfe anzurechnendes eigenes Einkommen bei der Berechnung des Leistungsanspruchs für die Monate Mai bis September 2020 nicht leistungsmindernd wirken. Gleichfalls erstreckt wird der Berufs- und Entgeltschutz. Ziel ist es dabei, gerade im März 2020 arbeitslos gewordene Personen vor einer Reduktion des Arbeitslosengeldes durch das Abrutschen in die Notstandshilfe zu bewahren. Gleichzeitig werden auch vor COVID-19 vorhandene NotstandshilfebezieherInnen durch die Erhöhung der Leistung, die für die Monate Mai bis September 2020 gebührt, bessergestellt.
Was die Altersteilzeit betrifft, konnten nach der bisherigen Formulierung Personen, die während der bestehenden Krise gekündigt werden, ihre Altersteilzeit danach entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung wiederum fortsetzen. Nicht erfasst waren damit aber jene Personen, die während der Krise ihre volle Normalarbeitszeit verrichten – insbesondere die Beschäftigten in systemrelevanten Bereichen wie im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese sollen nun genauso nach Ende der Krise wieder in das jeweilige Altersteilzeitmodell zurückkehren können. Für die Blockzeitvariante soll die verpflichtende Ersatzkrafteinstellung für den Zeitraum 15. März bis 30. September 2020 ausgesetzt werden.
Mit dem von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Entwurf sollen zudem auch Nachteile bei der Gewährung der Familienbeihilfe kompensiert werden, wenn eine Berufsausbildung (z.B. ein Studium) beeinträchtigt wird, und dadurch die Berufsausbildung nicht innerhalb der für den Familienbeihilfenbezug maßgeblichen Dauer oder innerhalb der derzeitigen Altersgrenzen absolviert werden kann. Familienbeihilfe soll somit auch für jene Zeiten gewährt werden, in denen der Studienbetrieb aufgrund von COVID-19 beeinträchtigt war. Konkret sieht der Antrag eine Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe im Fall einer allgemeinen Berufsausbildung um maximal sechs Monate und im Fall eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr vor.
Der Antrag enthält auch Bestimmungen zugunsten von selbstständig Erwerbstätigen (EPU), die aufgrund der Corona-Krise ihre Erwerbstätigkeit eingestellt und sich arbeitslos gemeldet haben. Diese Personen werden bei Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit nach dem Ende der COVID-19-Maßnahmen in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bei Unterbrechungen bis 18 Monate durchversichert, sodass im Nachhinein ein Ausschlussgrund für den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zum Tragen kommt. Nun soll für die Zeit der Einschränkung der Erwerbstätigkeit infolge der Corona-Krise von Rückforderungen der erhaltenen Leistungen Abstand genommen werden.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS angenommen. Alois Stöger kritisiert seitens der SPÖ, dass in dem Vorschlag einige Dinge noch nicht umgesetzt seien. Etwa der Geltungsbereich erst ab 1. Mai sei für ihn nicht nachvollziehbar. Er schloss aber nicht aus, bis zum Plenum noch eine gemeinsame Vorgangsweise und damit die Zustimmung seiner Fraktion finden zu können. Josef Muchitsch (SPÖ) pochte in diesem Zusammenhang auf eine gemeinsame Entschließung von Anfang April, der Antrag sei aus seiner Sicht zu adaptieren.
Pflege: Sozialministeriumservice soll Daten pflegebedürftiger Personen weitergeben dürfen
Eine ebenfalls von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des Bundespflegegesetzes beschlossen die Abgeordneten im Sozialausschuss einstimmig. Sie hat den Zweck, die adäquate Betreuung pflegebedürftiger Personen auch für den Fall sicherzustellen, dass ausländische Betreuungskräfte ausfallen (482/A). Konkret soll das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ermächtigt werden, Daten von Personen, die das Modell der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen, an die jeweils zuständigen Ämter der Landesregierungen bzw. den Fonds Soziales Wien zu übermitteln. Dadurch soll eine Un- bzw. Unterversorgung der Betroffenen vermieden werden. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für diesen Zweck nicht mehr gebraucht werden, spätestens Ende 2020 hat das jedenfalls zu erfolgen.
Zusätzliche Fördermittel für freiwilliges Engagement
Ein weiterer Antrag der Koalitionsparteien, der mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen wurde, zielt darauf ab, freiwilliges Engagement in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie zu unterstützen (481/A). Demnach soll der bestehende Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement künftig auch Aktivitäten und Initiativen fördern können, die zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet wurden. Dafür werden dem Fonds gemäß dem 10. COVID-19-Gesetz zusätzlich 600.000 € aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
Zuschüsse aus dem Härtefallfonds auch für KünstlerInnen
Durch ein 17. COVID-19-Gesetz (490/A) soll der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds auf KünstlerInnen und Kulturschaffende erweitert werden. Diese Personen befinden sich oftmals in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und werden weder durch das AMS noch durch andere COVID-19-Maßnahmen berücksichtigt, heißt es in der Begründung der von Maria Großbauer (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) gemeinsam eingebrachten Initiative, die der Sozialausschuss schließlich mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und FPÖ befürwortete.
SPÖ für vorzeitigen Mutterschutz in Corona-Zeiten
Vom Ausschuss vertagt wurde ein Antrag der SPÖ, die darin für einen erweiterten Infektionsschutz von Schwangeren am Arbeitsplatz durch vorzeitigen Mutterschutz eintritt. Die SozialdemokratInnen haben zu diesem Zweck Änderungen des Mutterschutzgesetzes, des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und des ASVG vorgelegt. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek verweist in ihrem diesbezüglichen Initiativantrag auf Untersuchungen, wonach Schwangere bei Infektionen mit Atemwegsviren generell schwerer erkranken können. Die Bedrohung sei aber auch für die ungeborenen Kinder vorhanden, bei COVID-19-Erkrankungen von Schwangeren komme es zu einer deutlichen Zunahme von Frühgeburten, so Heinisch-Hosek, die in diesem Zusammenhang auch vor einer Überlastung der Kapazitäten in der Betreuung von Frühgeborenen warnt. Ihr zufolge ist es daher unbedingt erforderlich, dass während der Corona-Krise werdende Mütter auf Verlangen von der Arbeit freigestellt werden können - etwa wenn es keine Möglichkeit für Homeoffice gebe, so Heinisch-Hosek. (433/A) Bedrana Ribo (Grüne) sagte, zu diesem Thema über einen etwaigen gemeinsamen Vorschlag nachdenken zu wollen.
FPÖ: Anspruch auf Freistellung für alle gefährdete ArbeitnehmerInnen
In der Minderheit blieb eine Entschließung der FPÖ, aus deren Sicht es nicht einzusehen ist, dass der Anspruch auf Freistellung nach den derzeitigen Regelungen weder für MitarbeiterInnen in Bereichen der kritischen Infrastruktur noch für Schwangere gilt. Sie tritt daher dafür ein, alle ArbeitnehmerInnen mit gesundheitlichen Vorschädigungen sowie Schwangere der COVID-19-Risikogruppe obligatorisch zuzuordnen. Das müsse auch für jene gelten, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie der Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikations-, Post-, Energie- und Finanzdienstleistungen oder der Versorgung mit Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen tätig sind. (423/A(E))
SPÖ fordert Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Die bestehende Sonderbetreuungszeitregelung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bedeute enorme Unsicherheit für ArbeitnehmerInnen, die notwendige Betreuungspflichten wahrnehmen müssen. Der Arbeitgeber entscheide alleine, ob der oder die ArbeitnehmerIn diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen kann, kritisiert die SPÖ.
In einem Initiativantrag zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes drängt ihr Sozialsprecher Josef Muchitsch nun darauf, einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Kinder, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der behördlichen Maßnahmen für die Dauer der notwendigen Betreuung von Angehörigen zu normieren. Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sollen laut SPÖ aber auch jene ArbeitnehmerInnen erhalten, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben. Dabei sei sowohl ein Entgeltfortzahlungsanspruch für die betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch ein voller Ersatzanspruch für ArbeitgeberInnen festzulegen (430/A). Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt, wobei sich Markus Koza seitens der Grünen für eine Lösung in diesem Bereich aussprach.
FPÖ für Rechtsanspruch auf Sonderpflegeurlaub für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten
Die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch kritisiert, dass die Bundesregierung nicht bereit sei, im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen eine umfassende Regelung für Sonderpflegeurlaube zu beschließen. Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderpflegeurlaub für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten ist daher der Inhalt des dritten freiheitlichen Entschließungsantrags, der allerdings ebenso vertagt wurde. Detailliert listet Belakowitsch ihren Vorstoß nach einem solchen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung auf: zur Betreuung eines Kindes ab dem Zeitpunkt der behördlichen Schließung von Lehranstalten und Kinderbetreuungseinrichtungen für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr; ferner zur Erfüllung von Betreuungspflichten für Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen untergebracht sind, die teilweise oder vollständig geschlossen sind; das Gleiche soll auch für Angehörige von pflegebedürftigen Personen gelten, bei denen die Betreuung und Pflege infolge des Ausfalls einer Betreuungskraft oder einer persönlichen Assistenz notwendig ist. Der Arbeitgeber sollte laut FPÖ Anspruch auf Vergütung von 100 Prozent des in der Betreuungszeit gezahlten Entgelts haben. (427/A(E))
SPÖ: Leistungen der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Corona-Krise verlängern und Arbeitslosengeld erhöhen
Unter Hinweis auf den am 3. April 2020 vom Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die SPÖ einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt. Zum einen soll der Einkommens- und Berufsschutz verlängert, zum anderen die Dauer des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise ausgedehnt werden. In dieser Zeit soll niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, so die SPÖ. Daher schlagen die SozialdemokratInnen die Einführung eines COVID-19-Sonderarbeitslosengeldes vor, das allen Arbeitslosen, die am und nach dem 15. März 2020 Arbeitslosengeld beziehen, die Höhe der Leistungen absichert (431/A). Der Antrag wurde von ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.
Darüber hinaus soll laut Vorschlag der SPÖ zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung – also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge – ein Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent ausbezahlt werden. Damit sei eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert, begründen die SozialdemokratInnen ihre weitere Initiative zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die allerdings im Ausschuss ebenso abgelehnt wurde. Dieser Zuschlag sei auch für die Zeit nach Corona wichtig, denn auch danach werde die Arbeitslosigkeit hoch bleiben. Es brauche aber ausreichend Binnennachfrage, damit insbesondere auch kleine Unternehmen Nachfrage haben (432/A).
SPÖ verlangt Maßnahmenpaket zur Verhinderung der sozialen Krise
Um präventiv einer sozialen Krise entgegenzuwirken, fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Es brauche einen funktionierenden Schutzschirm, so Gabriele Heinisch-Hosek in ihrem Entschließungsantrag. Die Leistungen des Familienhärtefonds seien nicht ausreichend, die Soforthilfe in der Mindestsicherung funktioniere auch nicht mehr, und man dürfe auch jene Menschen nicht vergessen, die bereits vor Ausbruch der Corona-Krise arbeitslos waren und jetzt noch weniger Chance auf einen Arbeitsplatz hätten.
Konkret schlägt die SPÖ die Schaffung eines Sozialfonds vor, der mit mindestens 100 Mio. € dotiert wird und auf den die Länder im Rahmen der Mindestsicherung/Sozialhilfe zugreifen können, um Hilfe in besonderen Lebenslagen und bei Härtefällen leisten zu können. Für die Dauer der Krise sollten laut SPÖ die Mindestsätze der Mindestsicherung/Sozialhilfe auf 1.000 € angehoben und die Mehrkosten der Länder durch den Bund erstattet werden. Weitere Vorschläge betreffen den vorübergehenden Verzicht auf Vermögensanrechnung bei der Beantragung der Mindestsicherung/Sozialhilfe, die Ausweitung der Leistungen aus dem Familienhärtefonds auf alle Arbeitslosen mit Familie und die Anhebung der Familienzuschläge von derzeit monatlich 29,10 € auf monatlich 100 €. Der Entschließungsantrag (434/A(E)) wurde nur von SPÖ und FPÖ befürwortet und somit abgelehnt.
SPÖ für Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen
Nicht nur UnternehmerInnen, sondern auch ArbeitnehmerInnen hätten derzeit finanzielle Probleme, begründet der Sozialsprecher der SPÖ, Josef Muchitsch, seinen Vorschlag zur Errichtung eines Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen. Dieser soll nach den Vorstellungen der SozialdemokratInnen mit einer Milliarde Euro dotiert werden und nicht rückzahlbare Leistungen ausschütten. Als Beispiele für derartige Leistungen nennt Muchitsch Zuschüsse für ArbeitnehmerInnen, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten sind und mit dieser Hilfe etwa Mietrückstände, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen begleichen können. Daraus sollten aber auch temporäre Einkommensersatzleistungen an geringfügig Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sowie an ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld beziehen, ausgezahlt werden. Der Vorschlag (435/A(E)) wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grüne vertagt.
FPÖ fordert tagesaktuelle Arbeitsmarktdaten
Angesichts der rasant steigenden Arbeitslosenzahlen und Anträge auf Kurzarbeit und der dafür nötigen Budgetmittel fordert die FPÖ zudem tagesaktuelle Arbeitsmarktdaten. Dabei soll es nicht nur um allgemeine Daten gehen, sondern insbesondere auch um Informationen im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen nach Branchen, Bundesländern, Altersgruppen, Ausbildungsstand sowie nach Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsstatus. Die Aufschlüsselung sollte darüber hinaus auch genaue Informationen über in Kurzarbeit befindliche ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen beinhalten. Auch über die damit im Zusammenhang stehenden Kosten wollen die Freiheitlichen täglich in Kenntnis gesetzt werden. Der Antrag (424/A(E)) blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.
NEOS: Keine Ausnahme für verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen bei der Kurzarbeit
In der Minderheit blieb auch ein Antrag der NEOS, wonach sie kein Verständnis dafür haben, dass verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen von der geplanten Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Krise ausgenommen werden sollen. Das größte staatliche Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht, dürfe nicht zwei Klassen von MitarbeiterInnen haben, hält der Sozialsprecher der NEOS, Gerald Loacker, in seinem Entschließungsantrag fest. Gerade unkündbare MitarbeiterInnen nicht in Kurzarbeit zu lassen, lagere sämtliche Arbeitsmarktrisiken auf die Gruppe der kündbaren MitarbeiterInnen um. Er fordert daher die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die es den ÖBB ermöglicht, auch für die MitarbeiterInnen im Beamtenstatus (AVB-Bedienstete) Kurzarbeitsmodelle zu vereinbaren (466/A(E)). (Schluss Sozialausschuss) mbu/gs/jan/hof
Links
- 431/A - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
- 434/A(E) - Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer sozialen Krise
- 1/A-AS - Ausschuss für Arbeit und Soziales
- 466/A(E) - ÖBB Kurzarbeit
- 482/A - 14. COVID-19-Gesetz
- 427/A(E) - Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten
- 481/A - 10. COVID-19-Gesetz
- 423/A(E) - COVID-19 Risikoattest für gefährdete Arbeitnehmer
- 430/A - Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz
- 432/A - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
- 435/A(E) - Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen
- 490/A - 17. COVID-19-Gesetz
- 424/A(E) - tägliche Arbeitsmarktinformationen zu COVID-19-Auswirkungen
- 483/A - 9. COVID-19-Gesetz
- 489/A - 6. COVID-19-Gesetz
- 433/A - Mutterschutzgesetz, Kinderbetreuungsgeldgesetz und Allgemeines Sozialversicherungsgesetz