Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 13.05.2020

Corona-Krise: Sozialminister Anschober hält weitere Hilfen für notwendig

Budgetausschuss debattiert über die Kapitel Soziales und Pensionen

Wien (PK) – Es werde, zusätzlich zu den bereits gesetzten Schritten, noch weitere Maßnahmen brauchen, um zu verhindern, dass Menschen infolge der Corona-Krise in die Armut rutschen oder aus dieser nicht herauskommen. Das betonte Sozialminister Rudolf Anschober heute bei den Beratungen im Budgetausschuss des Nationalrats zu den Bereichen Soziales und Pensionen. "Mir ist klar, dass das, was wir bis jetzt haben, noch nicht reicht", sagte er, wiewohl man mit den verschiedenen Härtefonds, der Erhöhung der Notstandshilfe und dem Kurzarbeitsmodell bereits ein breites Netz gespannt habe.

Bei der Bewältigung der Krise misst der Minister der Stabilisierung des Arbeitsmarkts – etwa durch vorgezogene staatliche Investitionen im Klimaschutzbereich – eine zentrale Bedeutung bei. Zudem brauche es eine "Neuordnung von Finanzströmen". Die in der Krise verstärkt sichtbar gewordene Solidarität müsse in die nächsten Monate mitgenommen werden, bekräftigte er. Die Finanzierung der Krise dürfe nicht zu Lasten der ArbeitnehmerInnen gehen.

Noch nicht klar ist laut Anschober, wie sich die COVID-19-Pandemie auf die Einnahmen im Bereich der Sozialversicherung auswirken wird. Hierzu würden gerade erst Berechnungen angestellt, sagte er. Die Kassen würden aber massive Einnahmeneinbußen erwarten, nicht nur durch einen Rückgang der Beiträge, sondern auch durch die vereinbarten Stundungen. Auffällig ist laut Anschober außerdem, dass die Kosten für Arzneimittel bei der Österreichischen Gesundheitskasse im ersten Quartal 2020 um 13% gestiegen seien, es scheine hier zu "Hamsterungen" gekommen zu sein.

Auch Zahlen zur Inanspruchnahme der sogenannten "Hacklerregelung Neu" liegen nach Auskunft von Anschober noch nicht vor. Das Sozialministerium rechnet für diesen Bereich aber mit Mehrkosten von 33 Mio. € in diesem Jahr, wie Anschober gegenüber NEOS-Abgeordnetem Gerald Loacker erklärte. Mit 345 Mio. € deutlich stärker schlägt sich die gestaffelte Pensionserhöhung 2020 budgetär nieder. Die voraussichtlichen Kosten für die Abschaffung der Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung bezifferte der Minister mit 50 Mio. €.

Pensionsbonus bei 30 Arbeitsjahren: Frauen profitieren stärker als Männer

Von der bereits 2016 beschlossenen höheren Mindestpension bei 30 Arbeitsjahren haben laut Anschober zuletzt – mit Stand Dezember 2019 – rund 22.000 Personen profitiert, davon zwei Drittel Frauen. Das sind in etwa 10% der AusgleichszulagenbezieherInnen, wobei der Anteil bei Selbstständigen und Bauern deutlich höher ist als bei ASVG-PensionistInnen. Für den neu eingeführten Pensionsbonus bei 40 Arbeitsjahren gibt es noch keine Zahlen.

Keinen Hehl machte der Minister daraus, dass er mit der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich der Mindestsicherung nicht zufrieden ist. Immerhin hätten sich durch das VfGH-Urteil gewisse Handlungsspielräume eröffnet, die man sich nun gemeinsam mit den zuständigen LandesreferentInnen anschaue und die genutzt werden sollten, sagte er. Für diesen Weg gebe es überwiegend Zustimmung von Seiten der Länder. Er mache jedenfalls "keinen Akutdruck", was die Beschlussfassung von Ausführungsgesetzen betrifft.

Enormer Zulauf zur Mindestsicherung in den letzten Tagen

Ausdrückliches Lob äußerte Anschober dafür, dass die Länder in der Krise zusätzliches Geld in die Hand genommen haben, um sozial Schwache zu unterstützen, obwohl auch sie in einer schwierigen finanziellen Lage sind. Zur Mindestsicherung hat es ihm zufolge gerade in den letzten Tagen einen enormen Zulauf gegeben. Genaues Zahlenmaterial dazu werde aber erst verzögert beim Ministerium einlangen. Das Ministerium versuche jedoch, mit den Ländern Optimierungen zu erreichen, was den Datenfluss betrifft. Das betrifft auch die allgemeine Sozialhilfestatistik.

Die Verteilung von Schulstartpaketen ist durch die Corona-Krise laut Anschober nicht gefährdet. Das Projekt laufe und sei budgetär abgesichert.

Freistellung für RisikopatientInnen

Selbst "extrem gespannt" ist das Sozialministerium laut Anschober, was das Ausmaß der Inanspruchnahme der Arbeitsfreistellung von COVID-19-RisikopatientInnen betrifft. Dieses Thema hatte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm angeschnitten. In Frage würden nach Einschätzung des Sozialministeriums rund 90.000 Menschen kommen. Da es sich aber um ein europaweit einmaliges Projekt handle, gebe es keine Erfahrungswerte.

Fünf Monate Zeitverzug bei Pflegereform

Von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch auf die geplante Pflegereform angesprochen, hielt Anschober fest, dass es derzeit zeitliche Verzögerungen von rund fünf Monaten gebe. Der begonnene Reformdialog solle aber im September fortgesetzt werden und die große Auftaktveranstaltung für die "Task Force Pflege" im Oktober stattfinden. 2021 könnte dann die Zielsteuerungskommission starten. Die Corona-Krise habe die Schwachstellen im Pflegebereich besonders deutlich zutage treten lassen, sagte Anschober, dadurch könnte der Reformdruck steigen.

Schwer abzuschätzen ist laut Anschober, inwieweit jene 100 Mio. € ausgeschöpft werden, die den Ländern für die Organisation von Ersatzpflege bzw. für Bonuszahlungen für 24-Stunden-Betreuerinnen zur Verfügung stehen. Man habe zunächst einen höheren Bedarf bei der Ersatzpfege erwartet, viele Betreuerinnen hätten jedoch ihren Turnus verlängert. Eine alternative Unterbringung der pflegebedürftigen Personen außerhalb der eigenen vier Wände sei überdies nur in verhältnismäßig wenigen Fällen notwendig gewesen.

Mit SPÖ-Abgeordneter Gabriele Heinisch-Hosek stimmte der Sozialminister überein, dass pflegende Angehörige mehr Unterstützung brauchen, zumal der psychische Druck in der Corona-Krise noch zugenommen habe. Wobei, wie Anschober betonte, vor allem Frauen betroffen sind, wie überhaupt die Krise in Hauptbereichen von Frauen geschultert werde. Ein großes Anliegen ist Anschober auch die nachhaltige finanzielle Absicherung des Palliativ- und Hospizbereichs.

Um die Qualität im Bereich der häuslichen Pflege zu sichern, setzt das Sozialministerium Anschober zufolge weiter auf Hausbesuche, wie er gegenüber Bedrana Ribo (Grüne) ausführte. 2018 wurden rund 19.000 solcher Besuche durchgeführt, wobei diese nicht nur einen kontrollierenden, sondern auch einen stark beratenden Charakter hätten. Auch das in Erwägung gezogene Konzept der "Community Nurses" könnte hier zu Verbesserungen führen. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) erhielt von Anschober unter anderem die Auskunft, dass die Demenzstrategie gerade in Umsetzung sei und man unter anderem Angehörigengespräche und andere Präventionsmaßnahmen forcieren wolle.

Offene Baustelle Pflegeregress

Nach wie vor eine offene Baustelle sind laut Anschober die Kompensationszahlungen an die Länder für die Abschaffung des Pflegeregresses. Hier räche sich immer noch, dass der Gesetzesbeschluss ohne Absprache mit den Ländern erfolgt sei. Es gebe nach wie vor Unstimmigkeiten in Bezug auf Abrechnungen und Überweisungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Zuerkennung von Pflegegeld gab Anschober mit 55,9 Tagen zu Jahresbeginn bzw. 49,5 Tagen mit Stand März 2020 an.

Was das automatische Pensionssplitting anlangt, meinte Anschober, es komme auf das Wie an. Derzeit schaue sich das Sozialministerium internationale Beispiele an. Ein solches Splitting könne auch kontraproduktiv sein. Den budgetierten Aufwand für die teilweise Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Selbstständige und Bauern durch den Bund bezifferte er mit rund 100 Mio. €.

Um das faktische Pensionsantrittsalter weiter zu erhöhen, will der Minister einen besonderen Fokus auf Gesundheitsprävention richten. Zur Anmerkung von NEOS-Abgeordneter Fiona Fiedler, wonach der Pensionsbonus bei 30 bzw. 40 Arbeitsjahren Teilzeitarbeit fördert und sich damit negativ auf die Eigenpension von Frauen auswirken könnte, merkte Anschober an, dass eine Evaluierung im Laufen sei.

Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung

Hinsichtlich der unter anderem von Verena Nußbaum (SPÖ), Michael Schnedlitz (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) angesprochenen Situation von Menschen mit Behinderung räumte Anschober ein, dass es angesichts der Corona-Krise schwierig sein wird, das angestrebte Ziel, zusätzlich 8.000 Betroffene in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zu erreichen. Er gebe aber viele Unterstützungsmaßnahmen in diesem Bereich, angefangen vom Jugendcoaching bis hin zu einer hundertprozentigen Kostenübernahme im Falle von Kurzarbeit. In den vergangenen drei Jahren ist die Zahl der Beschäftigten mit Behinderung laut den von Anschober genannten Zahlen jedenfalls sukzessive gestiegen, von 65.700 im Jahr 2017 auf 69.000 im Jahr 2019. Generell will der Sozialminister bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung auch die anderen Ressorts in die Pflicht nehmen.

Budgetentwurf sieht Mehrkosten für Pflege vor

Für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) sieht der Budgetentwurf – noch ohne Berücksichtigung der Corona-Krise – Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 3,84 Mrd. € vor. Das sind um 5,6% mehr als im vergangenen Jahr laut vorläufig vorliegendem Ergebnis aufgewendet wurden. Insbesondere für den Pflegebereich werden – u.a. durch die Valorisierung des Pflegegelds und die Aufstockung des Pflegefonds – Mehrkosten erwartet. Die Einnahmen (Einzahlungen) sind mit 607,85 Mio. € (+11%) veranschlagt. Nicht mehr in dieser Budget-Untergliederung verrechnet wird der Sach- und Personalaufwand für den Bereich Arbeit (24,2 Mio. €) – er ist gemeinsam mit den Kompetenzen ins Familienministerium (UG 25) gewandert.

Im Detail sollen für den Pflegebereich im kommenden Jahr 3,47 Mrd. € – bei Einnahmen von 600,9 Mio. € – zur Verfügung stehen. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld (2,65 Mrd. €), die Dotierung des Pflegefonds, Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (300 Mio. €), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger verwendet. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind Sonderzuschüsse an die Länder für die Bereitstellung zusätzlicher Pflegeangebote infolge der Corona-Krise und Bonuszahlungen für 24-Stunden-BetreuerInnen.

Gemäß den Angaben des Sozialministeriums hatten Ende Dezember 2019 466.360 Personen Anspruch auf Pflegegeld. 24.862 haben Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung bezogen, wobei die Förderungen in diesem Bereich laut parlamentarischem Budgetdienst leicht rückläufig sind. Das könnte daran liegen, dass infolge der Abschaffung des Pflegeregresses mehr stationäre Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Pflegekarenzgeld wurde von 3.267 Angehörigen in Anspruch genommen.

Für die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und bedarfsrechte Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe sieht der Bundesvoranschlag für heuer 93,45 Mio. € (2019: 91,8 Mio. €) vor. Auch für den freiwilligen Sozialdienst bzw. Gedenk- und Friedensdienst stehen wegen der zunehmenden Inanspruchnahme der Förderungen mehr Mittel zur Verfügung. Im Bereich der Opferrenten sinken die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung und die Opferfürsorge, während jene für Heimopfer-Renten steigen. Ein besonderes Augenmerk will die Regierung laut Strategiebericht überdies der Armutsbekämpfung widmen.

Nicht im Voranschlag enthalten sind neben der Sonderdotierung des Pflegefonds (100 Mio. €) auch die Bereitstellung von zusätzlichen 600.000 € für freiwilliges Engagement. Beide Maßnahmen sollen über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden. Der parlamentarische Budgetdienst erwartet zudem, dass sich die Corona-Krise mittelfristig auch auf den Ausgleichstaxfonds auswirken wird.

Ausgaben für Pensionen steigen weiter

Aus der Untergliederung 22 (Pensionsversicherung) geht hervor, dass die Pensionsausgaben des Bundes 2020 weiter steigen, wenn auch etwas weniger stark, als noch vor zwei Jahren angenommen. Neben der zunehmenden Zahl von PensionsbezieherInnen erhöhen insbesondere auch die im vergangenen Jahr gefassten Parlamentsbeschlüsse den Finanzbedarf. Demgegenüber wirkten die hohe Beschäftigungszahl und die damit verbundenen höheren Einnahmen der Pensionsversicherungsträger zuletzt ausgabendämpfend. Noch nicht in den Zahlen berücksichtigt sind allerdings die Auswirkungen der Corona-Krise. Durch die sinkende Beschäftigung und die steigende Arbeitslosigkeit wird der Zuschussbedarf des Bundes jedenfalls über den veranschlagten Werten liegen.

Konkret sind für den Bereich der Pensionsversicherung im Jahr 2020 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 10,68 Mrd. € budgetiert. Das sind um rund 709,7 Mio. € bzw. 7,1% mehr, als 2019 ausgegeben wurden. 1,08 Mrd. € davon werden für die Ausgleichszulage verwendet, was einem Plus von 10% gegenüber 2019 entspricht. Der Rest fließt vor allem in Pensionsbeiträge (z.B. für Kindererziehungszeiten, LandwirtInnen und Gewerbetreibende) und in staatliche Ausfallshaftungen. Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit 53,7 Mio. € vergleichsweise niedrig, steigen durch die Erhöhung des Dienstgeberbeitrags nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz von 3,4% auf 3,8% allerdings mit +22,2% (9,8 Mio. €) signifikant.

Für die weitere Entwicklung der Pensionsausgaben wird vor allem maßgeblich sein, inwieweit es gelingt, das faktische Pensionsantrittsalter weiter anzuheben. Entsprechende Prognosen enthalten die Budgetunterlagen – anders als in den vergangenen Jahren – allerdings nicht. Vielmehr möchte das Sozialministerium das entsprechende Gutachten der Alterssicherungskommission abwarten. 2018 war das Antrittsalter im Schnitt bei 60,4 Jahren gelegen. Gemäß Bundesfinanzrahmen werden die Auszahlungen im Bereich der Pensionsversicherung bis 2023 jedenfalls um durchschnittlich 7% pro Jahr steigen.

Die Durchschnittspension für 2019 gibt das Ministerium im Budgetbericht mit monatlich 1.231,11 € (14-mal jährlich) an. Die Zahl der PensionsbezieherInnen belief sich auf rund 2,41 Millionen (bei gleichzeitig rund 4,17 Millionen Pflichtversicherten). Die 216.490 AusgleichszulagenbezieherInnen erhielten eine durchschnittliche Unterstützung von 355,27 €. Im Kampf gegen Altersarmut von Frauen will die Regierung auf ein neues Pensionssplitting-Modell setzen.

Auch Aufwand für Beamtenpensionen steigt

Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld): Auch in diesem Bereich erwartet die Regierung mit Ausgaben von 10,17 Mrd. € ein deutliches Plus von 472,6 Mio. € bzw. 4,9% gegenüber dem vorläufigen Ergebnis 2019. Gleichzeitig sinken wegen der rückläufigen Zahl von BeamtInnen im Aktivstand die Einnahmen aus Pensionsbeiträgen auf 2,16 Mrd. €. Das Finanzministerium will dem negativen Trend mit einer weiteren Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auch bei den BeamtInnen gegensteuern, musste aufgrund der aktuellen mittelfristigen Prognosen den Ausgabendeckel im neuen Bundesfinanzrahmengesetz für die kommenden Jahre allerdings nach oben korrigieren. 2019 lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei BundesbeamtInnen einem Bericht des für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministeriums zufolge bei 62,4 Jahren, 2018 waren es 62,1 Jahre. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.