Parlamentskorrespondenz Nr. 563 vom 03.06.2020

Fahrplan zur Erholung der EU infolge von COVID-19: Debatte im EU-Ausschuss des Bundesrats

Flexibilität für Europäischen Hilfsfonds für stark benachteiligte Personen und für europäische Struktur- und Investitionsfonds

Wien (PK) – Mit dem Ziel, ein widerstandsfähigeres, nachhaltigeres und faireres Europa aufzubauen haben EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel infolge der COVID-19-Krise eine Roadmap bzw. den "Fahrplan für die Erholung" der Europäischen Union vorgelegt. Zusätzlich standen heute im EU-Ausschuss des Bundesrats spezifische EU-Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Krise zur Debatte. Zum einen geht es um eine "außerordentliche Flexibilität" beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) - unter anderem mit der Möglichkeit der Anhebung der EU-Kofinanzierungsrate auf 100% für Zahlungsanträge, die im Geschäftsjahr 2020 (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) bei der Kommission eingereicht werden.

Zum anderen geht es der Europäischen Kommission darum, die Verteilung der materiellen Basisgüter und Lebensmittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) während des COVID-19-Ausbruches sicherzustellen.

COVID-19-Krise: Fahrplan für die Erholung der Europäischen Union

Als Grundsätze für die Erholungsphase infolge der Corona-Krise werden im gemeinsamen Fahrplan für die Erholung der Europäischen Union vorweg etwa Solidarität, Zusammenhalt und Konvergenz sowie die Wahrung der Werte und die uneingeschränkte Achtung der Rechtsstaatlichkeit genannt. Die Vorhaben basieren auf vier inhaltlichen Säulen: So geht es dabei um die Wiederherstellung und Stärkung des Binnenmarkts, unter anderem mit einem Fokus auf den "grünen Übergang und die digitale Transformation" sowie um die Sicherstellung der strategischen Autonomie. Beispielsweise die Wertschöpfungs- und Lieferketten, die unterbrochen wurden, müssen demnach wiederhergestellt werden. Eine wichtige Rolle komme dem Finanzsektor bei der Sicherstellung des Zugangs zu Finanzmitteln zu. Umso wichtiger sei es demzufolge, die Bankenunion und die Kapitalmarktunion zu vollenden.

Weiters werden im Fahrplan Investitionsbemühungen in der Art eines "Marshallplans" mit Fokus auf den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Europäische Investitionsbank (EIB) anvisiert. Dabei soll es sich um koordinierte Bemühungen handeln, bei denen auf öffentliche Investitionen - auf europäischer und nationaler Ebene - sowie auf die Mobilisierung von privaten Investitionen zurückgegriffen werden soll. Es müsse massiv in den Übergang zu einer grünen Wirtschaft und in den digitalen Wandel sowie in die Kreislaufwirtschaft investiert werden, Stichwort Europäischer Green Deal. Demnach sollte so bald wie möglich Einigung über den neuen MFR erzielt werden, um Verzögerungen bei unverzichtbaren Investitionen zu vermeiden. Die EIB-Gruppe als größte öffentliche Investitionsbank soll mit Instrumenten, Unterstützung und Kapital ausgestattet werden, die sie benötige, um dieser Verantwortung gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Triple-A-Status beizubehalten.

Dazu komme die globale Dimension, mit einem Fokus insbesondere auf Afrika: In diesem Zusammenhang sei die Wiederherstellung der Handelsströme und Lieferwege von größter Bedeutung. Gleichzeitig müsse die EU den bedürftigen Ländern Hilfe leisten. Besondere Aufmerksamkeit soll der unmittelbaren Nachbarschaft der EU gewidmet werden. Aus Sicht eines Experten des Bundeskanzleramts ist dieser Punkt ein klares Bekenntnis zum Multilateralismus.

Nicht zuletzt stelle ein funktionierendes Governance-System die Schlüsselvoraussetzung für die Überwindung der Krise und die Gewährleistung des Wiederaufbaus dar. So müsse die EU effizienter und wirksamer werden und EU-Institutionen und Mitgliedstaaten auf die wirksamste Weise und unter voller Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zusammenarbeiten, so der Fahrplan.

Im Fahrplan werde mehrfach festgehalten, dass man nicht "business as usual" weitermachen könne, so der Experte des Bundeskanzleramts. Es gehe auch darum, dass in der Strategie zur Bewältigung der Covid-Krise alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Roadmap liste grundsätzliche Bereiche auf, wobei in einem weiteren Teil erst die Finanzierungsaspekte angesehen werden müssten. Geprägt sei die Vorlage von Teamgeist und dem Standpunkt, sich auch in Zeiten der Krise an die grundlegenden Werte zu halten. Seit Ende Mai liegen nunmehr auch Vorschläge der Kommission zur Finanzierung vor, diese werden nun in den Gremien beraten, so der Experte.

Während die BundesrätInnen der ÖVP, SPÖ und der Grünen den vorliegenden Fahrplan – wenn auch teils mit Anmerkungen - begrüßten, hinterfragten RednerInnen der FPÖ etwa Hilfsgelder für besonders betroffene Mitgliedstaaten wie Italien. Diese Länder müsse man auch selber in die Pflicht nehmen, so Monika Mühlwerth (FPÖ/W). In Richtung Sonja Zwazl (ÖVP/N) unterstrich der Experte des Bundeskanzleramts, die Bedeutung des Binnenmarkts sei jedenfalls allen bewusst. Eine von Stefan Schennach (SPÖ/W) aufgeworfene umfassende Einbindung von Städten und Gemeinden ist aus Sicht des Experten gegeben, das Thema werde er aber auch nochmals mitnehmen. Die Strategie im Hinblick auf Produktion und Lieferketten beziehe sich aus seiner Sicht sowohl auf die Zusammenarbeit mit Drittländern, als auch auf Produktionsmöglichkeiten am europäischen Markt, so der Experte gegenüber Bernd Saurer (FPÖ/W). Das Hilfspaket ziele grundlegend auf die Realwirtschaft ab und sehe keine Hilfestellungen für Banken an sich vor, ergänzte eine Expertin des Bundeskanzleramts gegenüber Saurer.

Adi Gross (Grüne/V) begrüßte, dass mit dem Plan Zukunftsthemen und damit einhergehend auch soziale Absicherung vorangetrieben werden sollen. Der vorliegende Fahrplan, also die Roadmap, sei ein wichtiger Vorstoß. Günther Novak (SPÖ/K) pflichtete dem bei. Wenn man allerdings schon von einem Marshallplan spreche, brauche es auch endlich eine Einigung, was die Finanzierung betrifft, so Novak. Martin Preineder (ÖVP/N) zufolge gilt es jedenfalls, verantwortungsbewusst mit Finanzmitteln umzugehen. Er vermutet, dass zeitnah eine Lösung gefunden wird und sieht insgesamt die Chance - etwa zum Green Deal oder im Zusammenhang mit Digitalisierung - positive Veränderungen herbeizuführen.

Die Krise könne die Chance sein, Europa in einen besseren Zustand zu führen, so ein Experte der Arbeiterkammer – hin zu einem sozialen und klimaneutralen Europa. Der vorliegende Fahrplan enthalte in diesem Sinne wichtige Aussagen, etwa zu massiven Investitionen in das Klima sowie zum digitalen Wandel und bekenne sich zu einem Neustart der Wirtschaft. Aus seiner Sicht fehlt aber der Punkt Steuergerechtigkeit, wie auch Stefan Schennach (SPÖ/W) aufwarf, sowie das Thema öffentliche Investitionen zur Klimaneutralität. Insgesamt werde aber hier ein großer und wichtiger Schritt gesetzt.

Die Corona-Krise habe allen die Wichtigkeit des Binnenmarktes und der Versorgung deutlich vor Augen geführt, sagte eine Expertin der Wirtschaftskammer. Es gelte jetzt, massiv an der Wiederherstellung seiner Funktionsfähigkeit und Integrität zu arbeiten. Das Ziel müsse ein grenzenloser Binnenmarkt sein, der an das digitale Zeitalter angepasst ist. Nur so könne es gelingen, dass schwer getroffene KMU aus der Krise in Richtung der Zukunftsbereiche herauswachsen. In der globalen Dimension gelte es, an offener und transparenter Handelspolitik festzuhalten. Was Abhängigkeiten in der Versorgung – etwa bei medizinischen Produkten – betrifft, müsse verstärkt daran gearbeitet werden, Produktion nach Österreich und Europa zurückzuholen bzw. bestehende hier zu halten.

Sicherstellung der Verteilung von materiellen Basisgütern und Lebensmitteln aus dem FEAD-Hilfsfonds

Zur Debatte stand auch die Vorlage der Kommission, die Verteilung der materiellen Basisgüter und Lebensmittel aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) während des COVID-19-Ausbruchs sicherzustellen. Dabei geht es beispielsweise um die Ausgabe von Gutscheinen anstelle der Hilfsgüter, Versand bzw. Zustellung der Hilfsgüter durch die Partnerorganisation sowie Bereitstellung von Sicherungsmaßnahmen wie Desinfektionsmittel und Schutzkleidung. Neben weiteren Erleichterungen wie vereinfachten Prüfverfahren sieht der Vorschlag auch die Möglichkeit der Anhebung der Kofinanzierungsrate auf 100% vor. Nimmt ein Mietgliedstaat dies in Anspruch, werden die zur Verfügung stehenden Gesamtmittel dadurch jedoch nicht erhöht. Es entfällt der nationale Anteil von 15% als Ergänzung.

Etwa im Hinblick auf Schulstartpakete für SchülerInnen in Haushalten mit Bezug von Sozialhilfe sei das Ziel gewesen, die Verteilung auch in Covid-Zeiten aufrechtzuerhalten, so die Expertin des Sozialministeriums gegenüber den BundesrätInnen. Das sei für heuer sichergestellt. Dank der FEAD-COVID-19-Verordnung gebe es dafür auch mehr Flexibilität in der Ausführung. Die Anhebung der Kofinanzierungsrate auf 100% werde von Österreich nicht in Anspruch genommen, da mit einem Entfall der 15%-igen nationalen Kofinanzierung die Gesamtmittel dadurch geringer ausfallen würden. Die Verordnung sei durch ein Schnellverfahren bereits gegen Ende April in Kraft getreten. Aus diesem EU-Programm in geteilter Mittelverwaltung stehen Österreich demnach ca. 21 Mio. € (inklusive nationaler Kofinanzierung) für die Laufzeit 2014 bis 2020 zur Verfügung.

Gegenüber Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) bezeichnete die Expertin des Sozialministeriums die Vereinfachungen insofern als spannend, weil die Gutscheinlösung im Grunde genommen auch als Vorgriff auf den in Verhandlung stehenden Europäischen Sozialfonds Plus gesehen werden könne. Dort sei eine solche Möglichkeit der Gutscheine bereits enthalten, so die Expertin.  

Höhere Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Um die sozioökonomischen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und abzumildern, hat die EU noch im März mit einem ersten Maßnahmenpaket den Fokus auf Sicherstellung der Liquidität von EU-Mitteln in den Mitgliedstaaten sowie auf die Ergänzung der Interventionsmöglichkeiten der Fonds gelegt. Die Erweiterung betraf u.a. die Stärkung der Gesundheitssysteme, die Kurzarbeit sowie die Finanzierung von Betriebskapital in KMU. Mit dem vorliegenden zweiten Änderungspaket soll nun zusätzliche Flexibilität und Vereinfachung für die Implementierung der Fonds folgen. Neben einer Anhebung der EU-Kofinanzierungsrate auf 100% für das Geschäftsjahr 2020 wird mit Ausnahmen etwa auch die Möglichkeit des Transfers zwischen EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), ESF (Europäischer Sozialfonds) und Kohäsionsfonds für noch nicht verausgabte Mittel für 2020 vorgesehen. Außerdem geht es unter anderem um Transfermöglichkeiten von noch nicht verausgabten Mitteln für 2020 zwischen ärmeren, Übergangs- und reicheren Regionen, wie eine Expertin des Landwirtschaftsministeriums erläuterte. Zudem soll es eine Fristverschiebung für die Vorlage des Jährlichen Durchführungsberichts 2019 auf 30. September statt 31. Mai geben sowie eine Flexibilitätsklausel für den Abschluss von Programmen aufgenommen werden. In der Regionalfonds-Verordnung ist eine Anpassung der Förderfähigkeit von Unternehmen in Schwierigkeiten an den COVID-19-bedingt temporär angepassten Rahmen für staatliche Beihilfen vorgesehen.

Aus österreichischer Sicht wurde die Möglichkeit, auf Antrag 100% Kofinanzierung für alle Ausgaben zu erhalten, etwas kritisch gesehen, so die Expertin des Landwirtschaftsministeriums. Da es sich bei den Regelungen um zeitlich befristete Elemente handelt und die derzeitige Situation außergewöhnliche Maßnahmen erfordert, habe sich Ministerin Elisabeth Köstinger aber für die Flexibilisierungen ausgesprochen. Laut Vorlage lösen die vorgeschlagenen Änderungen keine zusätzlichen Mittel aus bzw. komme es zu keinen Änderungen in den jährlichen Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens. Bei den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds handle es sich um Fonds in geteilter Mittelverwaltung. Auch diese Verordnung sei bereits in Kraft und könne von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, so eine Expertin des Landwirtschaftsministeriums. Im Hinblick auf mehr Flexibilität zur Bewältigung der Corona-Krise gebe es damit bei Regional- und Sozialfonds Transfermöglichkeiten, sofern das Mitgliedsland das für sich selbst beschließt.

Stefan Schennach (SPÖ/W) begrüßte ebenso wie Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) die Flexibilisierung der Mittel "in Zeiten wie diesen". Gegenüber Christoph Steiner (FPÖ/T) sagte die Expertin des Landwirtschaftsministeriums betreffend EFRE, in Österreich fließen in der laufenden Periode etwa 536 Mio. €. Der EFRE stehe zwar für die Themen KMU, Forschung und Innovation zur Verfügung, laufe aber noch nicht unter dem "Deckmantel" Green Deal. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) mbu


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