Parlamentskorrespondenz Nr. 564 vom 03.06.2020

Bundesrat: EU-Ausschuss befasst sich mit Corona-Finanzhilfen für Drittstaaten

Österreich erhält 2,33 Mio. € aus dem Solidaritätsfonds

Wien (PK) - Auch im zweiten Teil des EU-Ausschusses der Länderkammer ging es teilweise um europäische Rechtsakte, die im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stehen. So macht es etwa die Corona-Krise erforderlich, den Geltungsbeginn einiger Bestimmungen in der geänderten Verordnung über Medizinprodukte, die am 26. Mai in Kraft treten sollten, um ein Jahr zu verschieben. Zur Unterstützung von Drittstaaten mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten, die zudem von der Corona-Krise besonders betroffen sind, stellt die EU eine sogenannte Makrofinanzhilfe in der Höhe von 3 Mrd. € für insgesamt zehn Erweiterungs- bzw. Drittstaaten von Albanien bis zur Ukraine zur Verfügung. Außerdem ging es um die Zuteilung von EU-Geldern aus dem Solidaritätsfonds, wobei Österreich im Zusammenhang mit den im November 2019 vor allem in Kärnten und Osttirol stattgefundenen Unwetterereignissen 2,33 Mio. € erhalten wird.

Medizinprodukte-Verordnung: Beitrag zur Sicherstellung der Produktionsketten in Europa

Die ausreichende Versorgung mit Medizinprodukten wie Handschuhe, OP-Masken oder Material für die Intensivpflege spielten angesichts des COVID-19-Ausbruchs eine entscheidende Rolle, heißt es in der Stellungnahme des Gesundheitsressorts bezüglich des Vorschlags des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Medizinprodukte-Verordnung. Die derzeitige Pandemie stelle eine beispiellose Herausforderung für die Mitgliedstaaten und eine schwerwiegende Belastung für die nationalen Behörden, Gesundheitseinrichtungen, die Bevölkerung sowie die Wirtschaftsakteure dar. Diese Ausnahmesituation habe gravierende Folgen für verschiedene Bereiche, die unter die Verordnung fallen, zumal bei der Beschlussfassung nicht absehbar war, dass zusätzliche Ressourcen sowie eine größere Verfügbarkeit lebenswichtiger Medizinprodukte erforderlich sein werden. Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, ein hohes Schutzniveau sowie Rechtssicherheit zu gewährleisten, sei es erforderlich, die Anwendung einiger Bestimmungen der Verordnung um ein Jahr zu verschieben.

Die Corona-Krise habe gezeigt, wie wichtig es sei, Produktionsketten in bestimmten Bereichen wieder zurück nach Europa zu holen,  betonte Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S), die auf entsprechende Initiativen von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck verwies. Es könne nicht sein, dass lebensnotwendige Operationen nur deshalb verschoben werden müssen, weil OP-Materialen, die nur in China hergestellt werden, fehlen, stimmte Stefan Schennach (SPÖ/W) in diesen Tenor ein. Vereinfachungen sollten zudem bei der Zulassung von Medikamenten vorgenommen werden.

Makrofinanzhilfe in der Höhe von 3 Mrd. € für zehn Drittstaaten vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie

Aus österreichischer Sicht positiv bewertet wurde auch die bereits vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossene Makrofinanzhilfe für insgesamt zehn Nachbarschafts- bzw. Drittstaaten, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise zu lindern. Die Unterstützung von Albanien, Bosnien, Georgien, Jordanien, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und der Ukraine diene der wirtschaftlichen Stabilisierung von Ländern in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU. Dies liege auch im Interesse Österreichs, das mit allen Staaten, insbesondere mit jenen auf dem Balkan, teils sehr intensive ökonomische Beziehungen (Handel, Direktinvestitionen) unterhalte.

Zur Unterstützung von Drittstaaten mit Zahlungsschwierigkeiten kann die Europäische Union Makrofinanzhilfe (MFH) vergeben. Im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2021-2027 sind dafür 2 Mrd. € pro Jahr vorgesehen. Da die COVID-19-Krise vor allem in den (potentiellen) Beitrittskandidatenländern sowie Staaten der EU-Nachbarschaftspolitik zu schweren Rezessionen führen könne, hat die EU-Kommission am 22. April 2020 einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Um Zahlungsbilanzkrisen zu verhindern, soll gemeinsam mit dem IWF die mögliche Lücke beim externen Finanzierungsbedarf dieser Länder in den Jahren 2020 und 2021 abgedeckt werden. Insgesamt werden 3 Mrd. € in Form von Darlehen (keine Zuschüsse, durchschnittliche Laufzeit 15 Jahre) innerhalb der nächsten zwölf Monate ausbezahlt. Die erste Tranche soll noch im Juni 2020 fließen, eine zweite Tranche im vierten Quartal 2020.

Die Mittel werden von der Kommission auf den Kapitalmärkten durch Begebung von Anleihen aufgenommen. Dies ermögliche es den begünstigten Ländern, von den niedrigen Zinssätzen zu profitieren, die der EU zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der zweiten Tranche ist an die Umsetzung von zuvor festgelegten (Reform-)Bedingungen geknüpft, die sich von Land zu Land unterscheiden. Im Konkreten sieht die Zuteilung folgendermaßen aus: Albanien (180 Mio. €), Bosnien-Herzegowina (250 Mio. €), Georgien (150 Mio. €), Jordanien (200 Mio. €; insgesamt 700 Mio. € auf Basis einer Entscheidung aus dem Jänner 2020), Kosovo (100 Mio. €), Moldawien (100 Mio. €), Montenegro (60 Mio. €), Republik Nordmazedonien (160 Mio. €), Tunesien (600 Mio. €) und Ukraine (1,2 Mrd. €). Die Kommission wird nun mit den begünstigten Ländern die Bedingungen aushandeln und in einem Memorandum of Understanding festlegen. Im Falle eines Ausfalls der Darlehen greift die Kommission auf den EU-Garantiefonds bzw. Mittel der EU-Mitgliedstaaten zurück. Es besteht daher keine direkte Haftung der Republik Österreich.  

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP/N) begrüßte aus Sicht der Wirtschaft ausdrücklich die Finanzhilfe und machte darauf aufmerksam, dass Österreich etwa in Bosnien oder in Nordmazedonien den ersten Platz bei den Investorenländern belege. Neben den Heranführungsbeihilfen werde damit ein weiteres wichtiges Instrument zum Einsatz gebracht, konstatierte Bundesrat Christian Buchmann (ÖVP/St). Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) schloss sich seinen VorrednerInnen an und sprach von einem wichtigen Zeichen der Solidarität. Die Ukraine erhalte den größten Betrag, was aber aufgrund der dringend notwendigen Stabilität in der Region zu befürworten sei. Mehr Mittel hätte er sich aber für Moldawien, das als Armenhaus Europas gelte, gewünscht. Der freiheitliche Bundesrat aus Tirol, Christoph Steiner, meldete Zweifel an, ob die Gelder auch wieder zurückfließen. Außerdem sprach er die bedenkliche Menschenrechtssituation etwa in Tunesien an, was auch in Berichten von Amnesty International nachzulesen sei.

Solidaritätsfonds der EU schüttet Gelder für Portugal, Spanien, Italien und Österreich aus

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Jahr 2020 werden aus dem Solidaritätsfonds der EU Mittel für folgende Länder vergeben: Portugal (8,21 Mio. €), Spanien (56,74 Mio. €), Italien (211,71 Mio. €) und Österreich (2,33 Mio. €). Dies sieht ein Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vor. Im Fall von Österreich soll dies der Finanzierung von Projekten in der Folge von Unwetterereignissen insbesondere in Kärnten und Osttirol dienen. Der Beitrag Österreichs wiederum für die Hilfeleistungen an die betroffenen Länder beträgt rund 6,6 Mio. €. Es handle sich dabei um ein sehr gutes Beispiel für gelebte Solidarität, die keine Einbahnstraße sein dürfe, urteilten die Bundesräte Martin Preineder (ÖVP/N) und Stefan Schennach (SPÖ/W). Auch Günther Novak (SPÖ/K) begrüßte die Maßnahme, mit der unter anderem wichtige Projekte im Bereich Lawinen- und Wildbachverbauung unterstützt werden können. (Schluss) sue


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