Parlamentskorrespondenz Nr. 787 vom 09.07.2020

Nationalrat: Unterstützung der Polizei bei Erhebung von Krankheitssymptomen führt zu heftiger Debatte

Regierung beruhigt: Polizei darf Krankheitssymptome nur erfragen, wenn die Unterstützung gewünscht ist

Wien (PK) – Zu einem heftigen Schlagabtausch kam es heute im Nationalrat anlässlich der Debatte um die Mitwirkung der Exekutive an der Erhebung von Identität und Kontaktdaten, aber auch von Krankheitssymptomen bei Corona-Verdachtsfällen.

Regierungsparteien konkretisieren Unterstützung der Polizei bei Erfragung von Krankheitssymptomen – Kritik der Opposition bleibt

Die Opposition kritisierte, dass es nicht angehen könne, Tätigkeiten der Gesundheitsbehörden an die Polizei zu delegieren. Die NEOS beantragten daher auch eine Abänderung, wonach die Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste dezidiert nicht zur Ermittlung von "allfälligen Krankheitssymptomen" verpflichtet werden können. Dieser fand jedoch keine Mehrheit.

ÖVP und Grüne hielten dem entgegen, die Novellierung des Epidemiegesetzes gebe lediglich die Möglichkeit, Krankheitssymptome zu erfragen, wenn die Gesundheitsbehörden nicht mehr zurande kommen. Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober unterstrich, dass die Polizei bisher schon nach den Kontakten fragen könne, dann aber die Fragen den Gesundheitsbehörden überlassen müsste, und das sei nicht praktikabel, zumal auch das Tempo maßgeblich zum Erfolg der raschen Eindämmung bei einem Ausbruch von Covid-19 beitrage.

Außerdem wies man seitens der Regierung darauf hin, dass man auf die Bedenken und Einwände eingegangen sei und diese im vorgelegten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen enthalten seien. Darin werden die Unterstützungsleistungen der Polizei konkretisiert. Es heißt nun nicht mehr "Ermittlung", sondern "Erfragung" allfälliger Krankheitssymptome. Die Informationen zum Gesundheitszustand sind von den Betroffenen selbst zu erfragen und nur das hat in den Bericht an die Behörde Eingang zu finden. Eine Feststellung des Gesundheitszustandes durch die Polizei sei daher ausgeschlossen, sie habe diesen in keiner Weise selbst zu beurteilen oder einzuschätzen. Außerdem sei die Maßnahme mit 30. Juni 2021 befristet. 

Der Gesetzessantrag erhielt unter Berücksichtigung dieses Abänderungsantrags schließlich in Dritter Lesung die Unterstützung der beiden Regierungsparteien und wurde somit mit Mehrheit angenommen.

Keine Abgaben für FLAF und Kommunen bei Corona-Prämien

Die Ablehnung der Opposition konzentrierte sich auf den Teil des Epidemiegesetzes. Den Änderungen zum Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kommunalsteuergesetz stimmten alle zu. Damit werden steuerfreie Corona-Prämien für Beschäftigte bis 3.000 € von Dienstgeberabgaben wie FLAF-Beiträgen und der Kommunalsteuer befreit.

Der Gesetzesantrag zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, des Kommunalsteuergesetzes und des Epidemiegesetzes war von den beiden Regierungsparteien dem Wirtschaftsausschuss im Zuge der Debatte über das Konjunkturstärkungsgesetz vorgelegt und schließlich mit deren Mehrheit auch angenommen worden. Der Ausschussantrag war dann auch gleich am Dienstag ursprünglich als zweiter Punkt auf die Tagesordnung des Nationalrats genommen worden, um ihn gemeinsam mit dem Konjunkturstärkungsgesetz und dem Investitionsprämiengesetz zu diskutieren. Da jedoch der Wirtschaftsausschuss erst am Montag am Abend getagt hat, hätte das Plenum von der 24-stündigen Auflagefrist absehen müssen, die nötige Zweidrittelmehrheit dafür war aber nicht gegeben. Aus diesem Grund fand die Debatte darüber erst heute statt.

Erleichterungen bei Einreise von nicht verpartnerten und unverheirateten Personen

Ein weiterer Vorstoß fand heute die Unterstützung der Mehrheit von ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS des Nationalrats. Nikolaus Scherak (NEOS) hatte im Zuge der Debatte auf die diesbezüglichen Schwierigkeiten von nicht verpartnerten und nicht verheirateten PartnerInnen bei der Einreise aufmerksam gemacht.

Sein vom Plenum mit Mehrheit angenommener Entschließungsantrag fordert nun die Klarstellung, dass gemäß der entsprechenden Verordnung "unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen" im familiären Kreis im Einzelfall bei der Einreise nach Österreich auch Besuche von nicht verpartnerten und unverheirateten PartnerInnen von in Österreich ansässigen Personen unabhängig vom Herkunftsland und von einem gemeinsamen Haushalt zu verstehen sind.

SPÖ, FPÖ und NEOS – nach Krankheitssymptomen zu fragen, ist nicht Sache der Polizei

Die Opposition schoss sich in der Debatte auf die Bestimmungen im Epidemiegesetz ein, wonach die Polizei die Gesundheitsbehörden bei der Befragung nach Krankheitssymptomen unterstützen kann, um die Kontaktpersonen von Neu-Infizierten zu finden, sollte das COVID-19-Virus verstärkt auftreten.

Das sei eine massive Änderung, die die Regierung im Wirtschaftsausschuss klammheimlich vorgelegt hat, wetterte Philip Kucher von der SPÖ. Es könne nicht Sache der Polizei sein, Krankheitssymptome zu erfragen, nur weil man nicht in der Lage gewesen sei, die Gesundheitsdienste entsprechend auszubauen. Er spielte dabei vor allem auf das Land Oberösterreich an, das um Unterstützung der Polizei ersucht hat, um die aktuellen Cluster schnell einzugrenzen. Wenn man eine zweite Welle verhindern wolle, dann müsse man die Gesundheitsbehörden entsprechend ausstatten. Das Gesetz ist jedenfalls in seinen Augen kein Krisenmanagement, sondern Husch-Pfusch. Wenn Menschen Sorgen haben, ob sie krank sind, dann sei es der falsche Weg, die Polizei zu rufen, meinte auch Reinhold Einwallner (SPÖ). Symptome zu erkunden sei der erste Schritt einer Diagnose, so Einwallner, und das sei Sache der Gesundheitsbehörden. Sowohl Kucher als auch Einwallner forderten von der Regierung eine Test-Strategie.

Ebenso kritisierte Gerhard Kaniak (FPÖ) die Erweiterung der Polizeibefugnisse scharf. Insbesondere wandte er sich dagegen, dass die Polizei Gesundheitsdaten sammelt. Das gehöre allein in die Hände der Gesundheitsbehörden, sagte er. Wenn die Gesundheitsbehörden überfordert seien, dann könne man auch arbeitslose MedizinerInnen oder SchulärztInnen mit dieser Aufgabe betreuen, meinte Kaniak und forderte einen Paradigmenwechsel. Seiner Meinung nach ist es notwendig, eine Teststrategie zu entwickeln, Daten zu erheben und auf wissenschaftlicher Basis Entscheidungen zu treffen, indem man die gelindesten Maßnahmen einsetzt.

Massive Ablehnung kam auch von den NEOS. Gerald Loacker sprach von einem "legistischen Schrott" aus dem Gesundheitsministerium. Das Gesetz müsste nochmals vom Verfassungsdienst und vom Datenschutzrat angeschaut werden, sprach er sich für eine Rückverweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss aus, was jedoch keine Mehrheit fand. Ebenso warf Nikolaus Scherak (NEOS) Minister Anschober schlechte Legistik vor. Man habe einfach kein Vertrauen mehr in das, was von seinem Ministerium kommt. Die Polizei sollte keine Arbeit machen, die eigentlich Aufgabe der ÄrztInnen ist, die Polizei habe auch nicht nach Krankheitssymptomen zu fragen. Scherak stellte das Ganze in die Nähe der Kurpfuscherei.

ÖVP und Grüne: Man schafft nur die Möglichkeit zur Unterstützung der Gesundheitsbehörden, wenn nötig

ÖVP und Grüne konnten die Aufregung seitens der Opposition nicht verstehen. Klaus Fürlinger (ÖVP) bezeichnete die Kritik als unsachlich und verteidigte das Land Oberösterreich. Dort sei man mit der Sondersituation konfrontiert, dass sich Mitglieder von Bekenntnisgemeinschaften nicht an die Regeln halten. Mit der neuen Bestimmung werde der Polizei die Handhabe gegeben, die Regeln durchzusetzen, sagte Fürlinger. Wie Ralph Schallmeiner von den Grünen verwies er eindringlich darauf, dass man im Abänderungsantrag sämtliche Bedenken berücksichtigt habe.

Man schaffe nur die Möglichkeit für die Polizei, nach Krankheitssymptomen zu fragen, wenn die Behörden nicht mehr zurande kommen, verteidigte Schallmeiner die entsprechende Gesetzesbestimmung. Die Polizei frage nicht von sich aus. Die Polizei dürfe lediglich fragen, ob man etwa Husten oder Fieber habe, das werde dann den Gesundheitsbehörden übergeben. Er versicherte, dass gerade die Grünen immer sehr vorsichtig seien, wenn man der Polizei zusätzlich Kompetenzen übertrage.

Die Bestimmung sei aber auch Auftrag, entsprechende Kapazitäten bei den Gesundheitsbehörden zu schaffen, betonte Schallmeiner. Der beste Fall wäre es, wenn das Gesetz nicht zur Anwendung kommen würde.

Anschober: Bei Kontaktpersonenmanagement bringt Tempo Erfolg

Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober versuchte zu beruhigen. Die Regelung sei praktikabler, weil sie mehr Tempo zulasse. Die Zeitverzögerung sei enorm, wenn zur Frage nach etwaigen Krankheitssymptomen noch die Gesundheitsbehörden extra hergeholt werden müssen. Da verliere man viel wertvolle Zeit, warnte er.

Anschober erinnerte daran, dass man Phase eins mit den Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie und Phase zwei, in der Öffnungsschritte gesetzt wurden, gut geschafft habe. Nun befinde man sich in Phase drei, der Stabilisierung der Öffnungsschritte. Und hier kann es zu regionalen Ausbrüchen kommen. Ziel sei dann eine rasche Abgrenzung. Das bedeute auch, innerhalb von 24 Stunden die Betroffenen zu befragen, denn Tempo bringe Erfolg, unterstrich Anschober. Er wolle es nicht verantworten, wenn man das Kontaktpersonenmanagement nicht innerhalb von 24 Stunden schafft.

Offensichtlich stehe in manchen Regionen nicht ausreichend Personal zur Verfügung. Deshalb trainiere man jetzt Personen, und diese könnten dann ab September eingesetzt werden. Der Minister bekräftigte, dass man von der Gesetzesbestimmung nicht Gebrauch machen müsse, und zeigte sich mit der Haltung Wiens, wo man die Polizei nicht einsetzen werde, sehr einverstanden. (Fortsetzung Nationalrat) jan

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