Parlamentskorrespondenz Nr. 1350 vom 02.12.2020

Handel mit Krypto-Werten soll EU-weit reguliert werden

Innovationen für Distributed-Ledger-Marktinfrastrukturen werden gefördert

Wien (PK) - Der EU Ausschuss des Bundesrates behandelte heute zwei Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese sind wiederum Bestandteile eines umfassenden Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors der Europäischen Union. Ausschussvorsitzender Christian Buchmann (ÖVP/St) hielt fest, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Regelungen für zweckmäßig hält.

Sowohl der Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte, die nicht in den Anwendungsbereich der bestehenden EU-Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen, als auch der Vorschlag über eine Pilotregelung für Marktinfrastrukturen, die auf der Distributed-Ledger-Technologie basieren, verfolgen vier allgemeine und miteinander verbundene Ziele: erstens Rechtssicherheit, damit sich die Märkte für Kryptowerte innerhalb der EU entwickeln können, zweitens die Schaffung eines Rahmens zur Unterstützung von Innovation und fairem Wettbewerb, drittens ein angemessenes Maß an Verbraucher- und Anlegerschutz sowie Marktintegrität und viertens die Gewährleistung der Finanzstabilität.

Ein Experte des Finanzministeriums erläuterte im Detail, dass die Verordnung Kryptoassets regulieren solle, unter anderem mit Eigenkapitalvorschriften. Konkret beträfen die Regulierungen Dienstleister, die Kryptobörsen betreiben, und Emittenten von wertrefernzierten Tokens (Stablecoins) bzw. Kryptoassets. Darüberhinaus seien umfangreiche Anleger- und Konsumentenschutzregeln angedacht, wie beispielsweise Marktmissbrauchsregelungen bei Insidergeschäften oder Marktmanipulationen. Die Aufsicht liege in Zukunft bei den nationalen Aufsichtsbehörden bzw. im Falle globaler Stablecoins, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten auf europäischer Ebene. Emittenten müssten zukünftig einen Sitz in der EU haben, um anbieten zu können. Auch Kooperationsmöglichkeiten mit Drittstaatsbehörden seien vorgeschlagen. Insgesamt werde dadurch der Binnenmarkt geschützt.

In der zweiten Verordnung gehe es darum, DLT-Marktinfrastrukturen zu ermöglichen, das heißt Handelsplätze, DLT-Handelssysteme, sowie Wertpapierfirmen oder -börsen, die Finanzinstrumente auf DLT-Basis handeln können, des Weiteren Wertpapierabwicklungssysteme auf DLT-Basis. Ziel sei es, insbesondere bürokratische Vorschriften im Wertpapieraufsichtssystem zu lockern. Ein solches Pilotregime solle vorerst nur für die nächsten sechs Jahre gelten. Ausnahmen sollen von den zuständigen Aufsichtsbehörden nach strengen Vorlagen erteilt werden.

Vor der Umsetzung der Verordnungen fänden derzeit Ratsarbeitsgruppen auf Expertenebene statt, die nächste noch im Dezember 2020. Nach der Ausverhandlung der Positionen von Rat und europäischem Parlament könnten die Dialogverhandlungen für den fertigen Text "Mitte nächsten Jahres" beginnen, so der Experte.

Auf die Frage von Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St), inwieweit das Regelwerk geeignet sei, um Geldwäsche vorzubeugen, ergänzte der Experte, dass Kryptoasset-Serviceprovider bereits durch die fünfte Geldwäscherichtlinie reguliert seien. Ihr Fraktionskollege Stefan Schennach (SPÖ/W) benannte in diesem Zusammenhang vor allem Erpressungsdelikte als Problem, das "hoffentlich durch die Verordnung eingeschränkt" werde.

Ein beigezogener Vertreter der Wirtschaftskammer begrüßte die Verordnungsvorschläge. Damit werde ein klarer Regulierungsrahmen zwischen VerbraucherInnen und Dienstleistern geschaffen. Auch die Vorschriften zum Marktmissbrauch sollen beibehalten werden, um ein klares Bild der Abgrenzung zwischen Finanzinstrumenten und Kryptowerten herzustellen. Der Handel mit Kryptowerten sei derzeit nicht ganz unreguliert, die Verordnung führe das Thema aber in einen sicheren Rechtsrahmen.

Für Bundesrätin Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N) sind die angesprochenen Innovationen aufgrund der grenzüberschreitenden Entwicklungen und des Internets nicht mehr wegzudenken. Der Vorschlag schaffe eine "Balance aus Chancen und Risiken und sorge für Anlegerschutz". Geregelt solle die Angelegenheit auf europäischer Ebene werden.

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ/W) sicherte die Unterstützung seiner Fraktion zu. Besonders Konsumentenschutzmechanismen und Anlegerschutz würden in die Verordnungen stark einbezogen. Schennach hob auch die geplanten Signifikanzschwellen für Tokens bei der Aufsicht als positiv hervor.

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne/W) zeigte sich ebenfalls erfreut über die geplanten Verordnungen, da mit Facebook bereits ein großer Player in diesen Bereich vorstoße, aber "undurchdacht" agiere. Schreuder war überzeugt, dass die neuen Technologien besonders für den Zahlungsverkehr von Entwicklungs- oder Schwellenländer von Bedeutung seien. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) cke


Format