Parlamentskorrespondenz Nr. 197 vom 25.02.2021

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2021 mit Stimmen von ÖVP und Grünen

Zahl der Niederlassungsbewilligungen bleibt gegenüber 2020 gleich

Wien (PK) – Im heurigen Jahr dürfen – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen – bis zu 6.020 Personen nach Österreich zuwandern. Dazu kommt ein Maximalkontingent von 4.400 Saisonniers und 200 ErntehelferInnen. Die von Innenminister Karl Nehammer vorgelegte Niederlassungsverordnung 2021 wurde heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP und Grünen gebilligt. Kritik kommt von der Opposition: SPÖ und FPÖ sehen angesichts der aktuellen Lage am Arbeitsmarkt nicht ein, dass es zusätzliche Saisonniers braucht. Die NEOS vermissen einen Fokus auf qualifizierte Zuwanderung.

Die meisten der 6.020 quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen entfallen gemäß der Verordnung wieder auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit 5.130 Aufenthaltstiteln. 445 sind für so genannte "Privatiers" reserviert, die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 153 Plätze stehen für den europarechtlichen Mobilitätsfall von Drittstaatsangehörigen mit einem ausländischen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" zur Verfügung. Die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" beträgt 292.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung 2021 folgende Maximalquoten: Burgenland 84, Kärnten 193, Niederösterreich 438, Oberösterreich 802, Salzburg 431, Steiermark 592, Tirol 376, Vorarlberg 219 und Wien 2.885. Auch hier ändert sich gegenüber 2020 nichts.

In der Debatte kritisierten unter anderem die SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer und Jörg Leichtfried die Kontingente für Saisonniers und ErntehelferInnen. Obwohl Österreich die höchste Arbeitslosigkeit seit 1945 habe, wolle man gleich viele zusätzliche Arbeitskräfte ins Land holen wie im vergangenen Jahr, wo es Hochkonjunktur und eine niedrige Arbeitslosigkeit gegeben habe, sagte Leichtfried und wertete das als Verhöhnung der Arbeitslosen. Würde man genug zahlen, würde man auch genug MitarbeiterInnen bekommen, ist Krainer überzeugt. Schließlich stünde Unternehmen ein EU-Arbeitsmarkt mit mehreren hundert Millionen Menschen zur Verfügung. Dennoch brauche man offenbar ein zusätzliches Reservoir an Arbeitskräften, da die Arbeitsbedingungen so schlecht zu sein scheinen, dass niemand dieser hundert Millionen Menschen bereit sei, zu diesen Bedingungen zu arbeiten.

In eine ähnliche Stoßrichtung ging die Kritik von Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit sei das Saisonnier-Kontingent unverhältnismäßig. Dass noch offen ist, ob das Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wie die ÖVP argumentierte, ließ Belakowitsch nicht gelten. Bestehende Kontingente würden immer ausgeschöpft, meinte sie.

Seitens der NEOS bemängelte Gerald Loacker die aus seiner Sicht falsche Prioritätensetzung in der Zuwanderungspolitik. Eigentlich gebe es überhaupt keine Prioritätensetzung, meinte er. Dabei würde das Land qualifizierte Zuwanderung brauchen. Auf die Qualifikation schaue bei den von der Verordnung umfassten Zuwanderern und Zuwanderinnen aber niemand, das gelte auch für den Familiennachzug.

Verteidigt wurde die Verordnung von den ÖVP-Abgeordneten Georg Strasser, Franz Hörl und Peter Haubner sowie von Grün-Abgeordnetem Georg Bürstmayr. Die Hoteliers und Bauern seien auf günstige Arbeitskräfte angewiesen, da ihre Produkte am Binnenmarkt reüssieren müssten und Löhne Einfluss auf Produktkosten hätten, sagte Strasser. In diesem Sinn seien Arbeitskräfte aus Drittländern teilweise notwendig. Zudem koste ein Erntehelfer einem österreichischen Unternehmer ohnedies um 20% mehr als einem deutschen.

Strassers Fraktionskollege Hörl gab zu bedenken, dass Saisonnier-Kontingente nur dann vom AMS zugeteilt würden, wenn es keine Alternativen gebe. Vorrang hätten natürlich heimische MitarbeiterInnen und Arbeitslose, es gelte aber, Saisonspitzen abzudecken. Auch Lohndumping sieht Hörl nicht, schließlich gebe es Mindestlöhne. Haubner betonte, man müsse dafür gerüstet sein, sollte der Tourismus wieder durchstarten können. Bürstmayr wies darauf hin, dass das größte Kontingent in der Niederlassungsverordnung auf den Familiennachzug entfalle. (Schluss Hauptausschuss) gs