Parlamentskorrespondenz Nr. 237 vom 05.03.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Novelle des Ziviltechnikergesetzes mit Anpassungen an EU-Bestimmungen

Wien (PK) – Aufgrund eines EuGH-Urteils sollen im Ziviltechnikergesetz Anpassungen vorgenommen werden. Die entsprechende Regierungsvorlage enthält unter anderem neue Regelungen betreffend die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Ziviltechnikergesellschaften. Künftig müssen statt der bisherigen Mehrheit nur 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten ZiviltechnikerInnen, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Gesellschaften mit ZiviltechnikerInnen gehalten werden (686 d.B.).

Durch die Novelle wird den Erläuterungen zufolge die Möglichkeit geschaffen, dass ZiviltechnikerInnen künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden, um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben. Ziviltechnikergesellschaften sowie interdisziplinäre Gesellschaften mit ZiviltechnikerInnen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, Änderungen ihres Gesellschaftsvertrags unverzüglich dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftssandort bekannt zu geben.

Die Novelle enthält ferner diverse Anpassungen und Klarstellungen im Bereich des Berufs- und Kammerrechts. Unter anderem geht es dabei um die Anrechenbarkeit von Kurzarbeit auf die Berufspraxis. Außerdem habe künftig der Kanzleisitz nicht ausschließlich in Österreich zu sein, sondern könne auch in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR und der Schweiz angesiedelt werden. (Schluss) mbu


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