Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 geändert wird
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Die Novelle enthält neue Regelungen betreffend der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Ziviltechnikergesellschaften. Künftig müssen nur 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Gesellschaften mit Ziviltechnikern gehalten werden.
- Durch die Novelle wird die Möglichkeit geschaffen, dass Ziviltechniker künftig interdisziplinäre Gesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe bilden um andere Tätigkeiten als jene des Ziviltechnikerberufs auszuüben.
- Aufgrund der Novelle werden Ziviltechnikergesellschaften sowie interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern dazu verpflichtet, Änderungen ihres Gesellschaftsvertrags dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftssandort unverzüglich bekannt zu geben.
- Die Novelle enthält ferner noch diverse Anpassungen und Klarstellungen im Bereich des Berufs- und Kammerrechts.
Stand: 03.03.2021