Parlamentskorrespondenz Nr. 446 vom 13.04.2021

Arbeitsminister Kocher: Kurzarbeit Phase 5 in Ausarbeitung

Sozialausschuss behandelt Berichte zu Krisenbewältigung, einstimmige Entschließung für Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Behinderung

Wien (PK) – Kurzarbeit und Sonderbetreuungszeit waren heute Gegenstand der Debatte im Sozialausschuss. Anlass waren Berichte von Arbeitsminister Martin Kocher bzw. seiner Amtsvorgängerin Christine Aschbacher, in denen die bisherigen Kurzarbeits-Beihilfen und andere Corona-Hilfen sowie aktuelle EU-Vorhaben dargelegt wurden. So geht etwa aus zwei Berichten gemäß Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz hervor, dass bis Ende Februar über 6,4 Mrd. € für COVID-19-Kurzarbeit ausbezahlt wurden. Die bisherigen budgetären Belastungen durch die Sonderbetreuungszeit werden – Ende Februar – mit 9,52 Mio. € angegeben, wobei in Summe knapp über 5.000 Anträge bewilligt und 486 abgelehnt wurden. Laut Arbeitsminister Martin Kocher waren insgesamt rund 30.000 Personen in Sonderbetreuungszeit freigestellt.

Einstimmig angenommen hat der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig fordert. Zu diesem Thema stand auch eine Bürgerinitiative zur Debatte. Ein FPÖ-Antrag für einen Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten wurde vertagt.

Kocher: Kurzarbeit das wichtigste Kriseninstrument aus Arbeitsmarktsicht

Bis Ende Februar wurden über 6,4 Mrd. € für Kurzarbeitshilfen ausbezahlt. Das geht aus den COVID-19-Kurzarbeitsberichten für das Jahr 2020 bis Jänner 2021 (III-261 d.B.) und Februar 2021 (III-278 d.B.) hervor, die im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurden. Insgesamt betrug die Budgetbelastung – inklusive der noch offenen Verpflichtungen – mit Ende Februar rund 10,77 Mrd. €. 1.247.506 Personen waren zumindest einmal in Kurzarbeit, der Frauenanteil betrug 43,8%. Die Branchen Warenproduktion, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie waren im gesamten Zeitraum der Pandemie am stärksten betroffen. Die verrechneten Ausfallsstunden lagen mit Ende Februar bei 343.484.656. Insgesamt wurden bei 116.567 Betrieben Kurzarbeitshilfen verbucht.

Arbeitsminister Martin Kocher bezeichnete Kurzarbeit als das wichtigste Kriseninstrument aus Arbeitsmarktsicht. Zum Höhepunkt der Krise, im April 2020, waren über eine Million Menschen in Kurzarbeit, legte er dar. Im Bundesländervergleich waren Wien mit über 1,5 Mrd. € und Oberösterreich mit rund 1,2 Mrd. € ausbezahlten Kurzarbeitshilfen an der Spitze, wie Kocher anführte. Phase 4 der Kurzarbeit laufe noch bis Ende Juni. Es gebe bereits gute Gespräche mit den Sozialpartnern über eine Fortführung in einer Phase 5. Diese müsse aus Sicht des Arbeitsministers substanziell anders sein als die bisherige Kurzarbeit, unter der Prämisse, dass es ab dem dritten Quartal keine großflächigen Schließungen mehr brauche.

Laurenz Pöttinger (ÖVP) äußerte sich positiv zum System der Kurzarbeit, insbesondere wenn es darum geht, Abwanderung in andere Branchen zu verhindern. Für Markus Koza (Grüne) ist Kurzarbeit neben der Erhöhung der Notstandshilfe das zentrale Instrument, um Menschen sozial abzusichern und Armut zu verhindern. Gerald Loacker (NEOS) wiederum kritisierte, dass es zu leicht sei, das System auszutricksen und Anreize fehlten, aus der Kurzarbeit herauszukommen. Mit fortschreitender Dauer nehmen seiner Ansicht nach die positiven Effekte ab und die negativen zu. Von der SPÖ sprachen sich Gabriele Heinisch-Hosek, Michael Seemayer und Josef Muchitsch für mehr Kontrollen aus. Muchitsch plädierte, analog zum Straßenverkehr, für mehr "Radarkontrollen" bei der Kurzarbeit, um Missbrauch zu verhindern.

Dass es genug Kontrolle gebe, sei auch Anliegen seines Ressorts, so Kocher. Eine "Reihe von Radarfallen" sei aufgestellt. Er zeigte sich überzeugt, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Kurzarbeit überwiege, solange es großflächige Lockdowns gebe. Er hoffe jedoch, dass dies ab dem dritten Quartal nicht mehr nötig sei. Dann müsse Kurzarbeit punktgenauer ausgestaltet sein, etwa geknüpft an gewisse Branchen oder eine Mindestarbeitszeit. Man arbeite derzeit an verschiedenen Varianten, in den nächsten Woche erhoffe er sich einen Fortschritt, so Kocher.

Rund 9,5 Mio. € für Sonderbetreuungszeit ausbezahlt

Für Sonderbetreuungszeit wurden bis Ende Februar 2021 9,52 Mio. € ausbezahlt. Das zeigen die Berichte des Arbeitsministers gemäß COVID-19-Transparenzgesetz (III-266 d.B. und III-283 d.B.), die mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurden. ArbeitnehmerInnen können das Instrument seit Beginn des ersten Lockdowns Mitte März vergangenen Jahres – mit einer kurzen Unterbrechung im Juni und Juli – in Anspruch nehmen. In Summe wurden bisher - über alle vier Phasen hinweg - knapp über 5.000 Anträge ausbezahlt, bei 486 abgelehnten Anträgen. 

Der Arbeitsminister führte aus, dass bis Ende Februar 2021 rund 30.000 Personen in Sonderbetreuungszeit freigestellt waren. Die Diskrepanz zu den insgesamt rund 6.200 Anträgen ergebe sich daraus, dass Unternehmen oft für mehrere MitarbeiterInnen gemeinsam einen Antrag stellen. Die Sonderbetreuungszeit habe laut Kocher dazu geführt, dass zumindest ein kleiner Teil der Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung während der Pandemie abgefedert werden konnte.

Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) bezeichnete den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit als positiv und betonte, dass zusätzlich die Betreuung in Schulen oder Kindergärten trotz Lockdowns immer gegeben war. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) thematisierte die hohe Anzahl an abgelehnten Anträgen in der Phase 3 (256 von 405) und fragte nach den Gründen. Der Großteil dieser abgelehnten Anträge wurde in der falschen Phase gestellt, führte der Minister aus. Fiona Fiedler (NEOS) erkundigte sich nach den indirekten Kosten der Schulschließungen, wofür Kocher auf einen "Policy Brief" des Instituts für Höhere Studien (IHS) verwies.

EU-Jahresvorschau: Debatte über Richtlinienvorschlag zu Mindestlöhnen

Über aktuelle Vorhaben auf europäischer Ebene im Bereich Arbeit informierte der Arbeitsminister in einem weiteren Bericht (III-240 d.B.), der mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen wurde. Das 18-Monatsprogramm des Rates enthält ein Bekenntnis der drei Vorsitzländer Deutschland, Portugal und Slowenien zu einem europäischen Sozialmodell. Im Fokus stehen unter anderem Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitnehmerschutz bei prekären, insbesondere atypischen Beschäftigungsverhältnissen sowie der Einsatz von flexiblen Arbeitsformen wie Telearbeit.

Die Kommission will laut Arbeitsprogramm unter anderem die europäische Säule sozialer Rechte forcieren, zu der als zentrales Instrument ein Aktionsplan vorgelegt werden soll. Was die Vorschläge zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit betrifft, bei denen es im Konkreten um die Leistungen bei Arbeitslosigkeit und im Pflegebereich sowie den Anspruch von wirtschaftlich nicht aktiven UnionsbürgerInnen auf bestimmte Sozialleistungen und Familienleistungen geht, so nimmt Österreich eine kritische Haltung ein. Bezüglich eines Vorschlags für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne meldet Österreich rechtliche Bedenken an, da laut EU-Vertrag die Regelung des Entgelts ausdrücklich von der EU-Kompetenz ausgeschlossen sei.

Dieser Richtlinienvorschlag stand auch im Mittelpunkt der Debatte. Andreas Minnich (ÖVP) sprach sich für die in Österreich stark verankerte Sozialpartnerschaft aus. Markus Koza (Grüne) wiederum sah diese nicht gefährdet und zeigte sich überzeugt, dass Österreich in dieser Sache als Vorbild dienen könnte. Für Josef Muchitsch (SPÖ) wäre die Richtlinie eine Chance, um Lohn- und Sozialdumping zurückzudrängen. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) brachte den Aspekt der Abwanderung aufgrund niedriger Lohnniveaus etwa in Ländern wie Bulgarien und Rumänien ins Treffen und betonte vor diesem Hintergrund, dass ihr eine Empfehlung zu einem Mindestlohn nicht ausreiche. Arbeitsminister Kocher hingegen führte an, dass Regelungen zur Höhe von Löhnen nicht in der Kompetenz der Europäischen Union liegen und Österreich sich aus diesem Grund für eine Empfehlung statt einer Richtlinie ausspreche.

Von Gerald Loacker (NEOS) nach konkreten Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gefragt, führte der Minister unter anderem den verbesserten Schutz bei mobilem Arbeiten, bei psychischen Belastungen und im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie an. Fiona Fiedler (NEOS) erkundigte sich nach Maßnahmen für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Kocher führte hier die Joboffensive an, wo sich ein Schwerpunkt an Menschen mit Behinderungen richte, und verwies für die weitere Zuständigkeit an das Gesundheitsministerium. Zur Gleichstellung von Männern und Frauen, die Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) angesprochen hatte, betonte Kocher, in laufendem Austausch mit der Frauenministerin zu sein. Eine Neuauflage des Nationalen Aktionsplans für Gleichstellung am Arbeitsmarkt sei jedoch nicht geplant.

Menschen mit Behinderung: Ausschuss einstimmig für Änderungen bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Einstimmig beschlossen wurde ein Entschließungsantrag, der eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig fordert (1277/A(E)). Arbeitsminister Martin Kocher wird ersucht, bis Jahresende ein Gesamtkonzept vorzulegen, wobei die Abgeordneten unter anderem darauf drängen, bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen zu berücksichtigen. Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den Fraktionen ein Anliegen. Ebenfalls auf der Agenda stand eine Bürgerinitiative gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, die für eine Anpassung der Kriterien zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit eintrat (1/BI).

Heike Grebien (Grüne) und Kira Grünberg (ÖVP) betonten, dass die meisten Punkte der Bürgerinitiative im Entschließungsantrag aufgegriffen wurden. Wichtig sei, in die Prüfung der Arbeitsfähigkeit verstärkt Kompetenzen und das soziale Umfeld von Menschen mit Behinderung einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Peter Wurm (FPÖ) sprach sich für eine parteiübergreifende Lösung dieser komplexen Materie aus. Fiona Fiedler (NEOS) drückte ihre Zustimmung aus, wenngleich sie nicht alle Forderungen der Bürgerinitiative im Antrag umgesetzt sah. Sie bezeichnete die geplanten Änderungen ebenso wie Petra Wimmer (SPÖ) als "nationalen Kraftakt". Leonore Gewessler, die Gesundheitsminister Anschober vertrat, pflichtete dem bei. Man arbeite an einem stimmigen Gesamtkonzept, das zu einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt führen solle.

Vertagt wurde ein FPÖ-Antrag für einen verpflichtenden Mindestlohn und damit verbunden auch eine volle Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten (381/A(E)). Neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sollen die Betroffenen auch der Pensionsversicherung unterliegen. Derzeit erhielten viele Betroffene lediglich ein Taschengeld, wird im Antrag kritisiert. Dies sei weder wertschätzend noch entspreche es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit. Fiona Fiedler (NEOS) sprach sich gegen eine pauschale gesetzliche Lösung aus. Heike Grebien (Grüne) wies auf die Kompetenz der Bundesländer hin, weshalb man für entsprechende Bemühungen noch mehr Zeit brauche, und stellte daher einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde. (Schluss Sozialausschuss) kar