Parlamentskorrespondenz Nr. 457 vom 15.04.2021

Gesundheitsausschuss: Gleichstellung von Freiwilligen in Test- und Impfstraßen bei der Regelung der Aufwandsentschädigung

Debatte mit Vizekanzler Kogler über Öffnungsschritte, Beschaffung von Impfstoffen und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Wien (PK) – Die schon bisher geltende Regelung für Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Teststraßen wird nun auch auf den Einsatz in Impfstraßen ausgedehnt. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ wurde heute im Gesundheitsausschuss eine Novelle zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz in der Fassung eines diesbezüglichen Abänderungsantrags beschlossen. Darin wird klargestellt, dass bis zu einem Betrag von 1.000,45 € monatlich keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen und bis zu 20 € je Stunde für medizinisch geschultes Personal und bis zu 10 € je Stunde für sonstige unterstützende Personen von der Steuer befreit sind. Die Aufwandsentschädigung wird auch nicht auf den Bezug von Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Arbeitslosengeld, Familienbeihilfe, Stipendien oder Waisenpension angerechnet wird. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner dieses Jahres und ist mit 30. Juni 2021 befristet.

Die Anwesenheit von Vizekanzler Werner Kogler, der heute im Ausschuss den zurückgetretenen Gesundheitsminister Rudolf Anschober vertrat, nahmen die Abgeordneten zum Anlass, um eine Reihe von Fragen zu stellen, die nicht nur die Tagesordnung betrafen. Bezüglich der weiteren Vorgangsweise in Sachen Corona teilte Kogler dem Ausschuss mit, dass heute die erste Sitzung der Öffnungskommission der Bundesregierung stattfindet. Er sei jedenfalls froh darüber, dass es seit März Lockerungen im Bereich des Vereinssports für Kinder und Jugendliche gebe. Auch im Bereich der Schulen habe man ein Pilotprojekt gestartet, um so bald wie möglich einen sicheren und regelmäßigen Schulbesuch zu gewährleisten.

Neben zahlreichen Oppositionsanträgen standen auch zwei Berichte des Ressorts auf der Agenda, die über coronabedingte Sonderausgaben im Zeitraum März 2020 bis Februar 2021 informieren und mit den Stimmen von ÖPV, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen wurden. Darin enthalten sind u.a. die Ausgaben für die Impfstoffbeschaffung in der Höhe von 40,6 Mio. €, Zweckzuschüsse an die Länder in der Höhe von 363,24 Mio. € für Schutzausrüstung oder das Betreiben der Hotline 1450. Dazu kommen insgesamt 191,77 Mio. € für die Bundesländer bzw. die AGES bis Ende Februar als Kostenersatz für Leistungen nach dem Epidemiegesetz (z.B. Screeningprogramme, Laboruntersuchungen, Quarantänemaßnahmen etc.), 100 Mio. € unter dem Titel "Zweckzuschuss Pflege" sowie 60 Mio. € für die Österreichische Gesundheitskasse.

Vor Eingang in die Debatte wurde dem scheidenden Bundesminister Rudolf Anschober von VertreterInnen aller Fraktionen für seinen Einsatz gedankt und ihm alles Gute für seine Gesundheit gewünscht. Vizekanzler Werner Kogler war es noch wichtig zu betonen, dass Anschober auch im Krankenstand immer zu erreichen war und nicht – wie von manchen Boulevardmedien fälschlich behauptet – eine Woche sein Telefon nicht abgehoben habe.

Verlängerung der COVID-19-Zweckzuschüsse für Länder und Gemeinden von Juni bis September

Die Zweckzuschüsse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Länder und Gemeinden für anfallende Kosten zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden von Juni bis September verlängert, sieht ein mit V-G-S-Mehrheit beschlossener Antrag der Koalitionsparteien vor (1468/A). Vom Bund abgegolten werden etwa Kosten für Schutzausrüstungen, Gesundheitsberatungen unter der Rufnummer 1450 oder für COVID-19-Tests. Der im Ausschuss eingebrachte und ebenfalls angenommene Abänderungsantrag sieht wie eingangs erwähnt die Ausdehnung der Regelung zu Aufwandsentschädigungen für Freiwillige auch im Bereich der Impfstraßen vor.

Neben der Nichtanrechnung der Entschädigungen auf Sozialhilfe, Ausgleichszulage etc. hob Abgeordneter Markus Koza von den Grünen vor allem hervor, dass es auch eine klare Abgrenzung zu den hauptamtlich beschäftigen MitarbeiterIinnen in den Impfstraßen gebe. Es handle sich zudem um eine befristete Ausnahmebestimmung, die spezifisch auf die Herausforderungen der Pandemie zugeschnitten sei.

Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) sprach von einer wichtigen Änderung, die darauf abziele, das Engagement von Freiwilligen zu unterstützen. Da sie selbst regemäßig in Teststraßen mitarbeite, wisse sie, welche wichtige Arbeit von freiwilligen HelferInnen (z.B. StudentInnen, Feuerwehr, Landjugend, Rotes Kreuz) geleistet werde, stellte Angela Baumgartner (ÖVP) fest. 

Coronabedingte Sonderausgaben: Von der Armutsbekämpfung bis zum Kostenersatz für die Länder und die AGES

Bis Ende Februar wurden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 40,6 Mio. € für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen ausgezahlt, geht aus zwei Berichten des Gesundheitsressorts hervor (III-268 d.B.III-280 d.B.). Davon entfallen 21,76 Mio. € auf das Jahr 2020 und 18,8 Mio. € auf die Monate Jänner und Februar 2021. Demnach wurden die Mittel unter anderem für eine Aufstockung des Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) benötigt, über den das gemeinsame Impfstoffbeschaffungsprogramm der EU-Länder abgewickelt wird und aus dem etwa Anzahlungen an Impfstoffhersteller geleistet werden. Wenn alle Optionen und Vorkaufverträge ausgeschöpft werden, werden 30,69 Millionen Impfdosen an Österreich geliefert.

Im vergangenen Jahr hat das Ressort zudem den Ländern Zweckzuschüsse in der Höhe von 363,24 Mio. € für Schutzausrüstung oder das Betreiben der Hotline 1450 und die Bereitstellung von Ersatzspitälern überwiesen. Dazu kommen insgesamt 191,77 Mio. €, die die Bundesländer bzw. die AGES bis Ende Februar als Kostenersatz für Leistungen nach dem Epidemiegesetz erhielten.

Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde im vergangenen Jahr ein Einmalbetrag in der Höhe von 60 Mio. € überwiesen. Zudem wendete das Gesundheitsministerium bis Ende 2020 33,26 Mio. € für die Arbeitsfreistellung von Beschäftigten auf, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören. Für die Armutsbekämpfung wurden bis zu 33 Mio. € ausgegeben, darunter fallen etwa Einmalzahlungen an Familien (100 € pro Kind).

Die Berichte würden bloß eine Auflistung verschiedener Posten enthalten, meinte Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ), der die Beurteilung der einzelnen Maßnahmen vermisste. Antworten auf Fragen wie "was sei gut gelaufen, was schlecht, was habe man zu spät oder zu wenig gemacht?" finde man darin keine. Generell bedauerte er, dass die von Minister Anschober auf den Weg gebrachten guten Ansätze wie z.B. die Corona-App oder die Corona-Ampel oft im Keim erstickt worden sei. Er sah Bundeskanzler Kurz in der Verantwortung, der es bevorzuge, nur die "Schönwetter-Termine" wahrzunehmen.

Auch Abgeordnetem Gerald Loacker (NEOS) waren die Berichte zu wenig detailliert und zu wenig transparent. So wisse man etwa nicht, welche Freiwilligenorganisationen besonders gefördert wurden oder wie viele Corona-Fälle aufgrund des Einsatzes der Corona-App detektiert werden konnten. Auch seine Fraktionskollegin Fiona Fiedler wies auf die hohen Kosten der Corona-App in der Höhe von 800.000 € hin, die zudem nach einem Jahr noch immer nicht barrierefrei gestaltet sei.

Die Berichte zeigen deutlich auf, welch große Anstrengungen die Regierung in Sachen Pandemiebewältigung unternommen habe, urteilten die Abgeordneten Josef Smolle und Elisabeth Scheucher-Pichler (beide ÖVP). Außerdem handle es sich um keine Gesamtschau, sondern um einen "Zwischensprint", erklärte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne), nähere Details könnten zudem noch im Rechungshof-Unterausschuss erörtert werde.  

Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) machte darauf aufmerksam, dass die Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Unterstützung von Familien nicht ausgeschöpft worden seien.

Kogler warnt erneut vor Überlastung der Spitäler 

Bei allen gegensätzlichen Meinungen dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass es die Welt noch immer mit einer der größten Gesundheitskrisen zu tun habe, konstatierte Vizekanzler Werner Kogler. Jetzt seien "Maß und Mitte" gefragt, denn das Virus würde nicht durch widersprüchliche Zurufe verschwinden. Letztlich gehe es bei allen Überlegungen darum, auf die Belastungsgrenzen der Spitälern Rücksicht zu nehmen. Auf eine Frage des Abgeordneten Peter Wurm (FPÖ) führte Kogler aus, dass die AGES im letzten Jahr 16 Mio. € und auch heuer schon 16,5 Mio. € erhalten habe, um die Teststrategie voranzutreiben. Damit können auch die wichtigen Sequenzierungen vorgenommen werden.

Chief Medical Officer Katharina Reich ging noch auf den Anerkennungsfonds für Freiwilligenengagement ein, aus dem insgesamt 29 Träger und Freiwilligenorganisationen (z.B. ASBÖ, Verein FSJ, Caritas, Rotes Kreuz) Mittel erhalten haben. Beim Ankauf von Impfstoffen setze man weiterhin auf die gemeinsame Beschaffung in der EU. Generell gehe der Trend weg von Vektorimpfstoffen und hin zu mRNA-Impfstoffen, teilte Reich mit. Im vergangenen Jahr wurden zudem knapp 40.000 des COVID-19-Arzneimittels Remdesivir angekauft, 50% davon wurden schon ausgeliefert. Was die Grippeimpfung betrifft, so konnte die Durchimpfungsrate zuletzt deutlich erhöht werden.

Oppositionsanträge: Zentrale Steuerung, Corona-Kreditstundungen, "Corona-Sünder" und Ausbau der Intensivmedizin

Mehrheitlich vertagt wurden sodann mehrere Initiativen der Opposition. Die SPÖ-Abgeordneten waren etwa überzeugt davon, dass die Bewältigung der größten Gesundheitskrise von Anfang an klare und eindeutige Strukturen sowie Verantwortlichkeiten gebraucht hätte (492/A(E)). Darauf habe seine Fraktion schon vor einem Jahr deutlich hingewiesen, erinnerte Alois Stöger (SPÖ). Bis dato habe es die Bundesregierung aber noch nicht geschafft, eine einheitliche zentrale Steuerung wahrzunehmen. Der Gesundheitsminister sei daher aufgefordert, seine Aufgaben auf Grundlage des Epidemiegesetzes wahrzunehmen und endlich eine zentral koordinierte, einheitliche Vorgangsweise und Kommunikation zur Bewältigung der Gesundheitskrise in allen Bereichen sicherzustellen. Generell hätten die neoliberalen globalen Entwicklungen dazu geführt, dass vor allem die ärmeren Menschen unter der Pandemie am meisten leiden, urteilte Stöger. Abgeordneter Gerald Hauser (FPÖ) kritisierte vor allem die Abwicklung von Unterstützungsmaßnahmen durch die COFAG, weil diese keine Bescheide erlasse und somit kein Einspruch möglich sei. 

Den FPÖ-Abgeordneten wiederum war es ein Dorn im Auge, dass die im Zuge der Corona-Krise vom Parlament beschlossenen gesetzlichen Kreditstundungen Ende Jänner ausgelaufen sind. Wer infolge der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, konnte die Rückzahlung von Kreditraten wie Wohnkrediten um bis zu zehn Monate aussetzen, diese also nach hinten verschieben. Auch für Kleinstunternehmen galten analoge Bestimmungen. Peter Wurm (FPÖ) forderte in einem Entschließungsantrag, diese gesetzlichen Kreditstundungen rückwirkend zu verlängern und bis zum Ende der Corona-Wirtschaftskrise in Kraft zu lassen. Andernfalls müsse mit einer Insolvenzwelle in breiten Kreisen der Bevölkerung gerechnet werden  (1402/A(E)). Außerdem traten die Freiheitlichen für eine Einstellung aller Verwaltungsstrafverfahren ein, die auf Basis von COVID-19-Gesetzen und -Verordnungen eingeleitet worden seien (612/A(E)). Bereits bezahlte Strafgelder sollten zudem zurückerstattet werden.

Zustimmung kam von den Abgeordneten Gerald Loacker (NEOS) und Rudolf Silvan (SPÖ). Eigentlich sollte es diesen Antrag gar nicht brauchen, meinten sie. Wenn die Regierung Fehler mache, dann sollte die Bevölkerung nicht dafür bestraft werden, argumentierte auch Alois Stöger, der generell auf die Einhaltung der Menschenrechte in der Corona-Politik pochte.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) gab zu bedenken, dass man nicht alle Verwaltungsstrafverfahren in Bausch und Bogen aufheben könne. Wie man bei den Demonstrationen sehen, gebe es immer wieder Personen, die bewusst gegen Bestimmungen verstoßen. Was die Kreditstundungen betrifft, so seien die österreichischen Regelungen im internationalen Vergleich sehr großzügig.

Weiters war der FPÖ die Wahlfreiheit hinsichtlich der allgemeinen Strategie zur Pandemiebekämpfung ein Anliegen. Es dürfe vor allem zu keinen Diskriminierungen von bestimmten Personengruppen kommen, richten Gerhard Kaniak, Peter Wurm, Rosa Ecker und Gerald Hauser einen Entschließungsantrag an den Gesundheitsminister, der auf einem Ersuchen einer Kurie der oberösterreichischen Ärztekammer fußt (1452/A(E)). Aus ihrer Sicht würde fundiertes Zahlenmaterial für die verordneten Maßnahmen fehlen, weshalb die sofortige Rücknahme medizinisch widersprüchlicher Regelungen gefordert wird. Nicht nachvollziehbar ist für die AntragstellerInnen etwa, dass asymptomatische PCR-positive MitarbeiterInnen mit einem Ct-Wert über 30 trotz Absonderungsbescheid im Krankenhaus arbeiten dürfen. Zudem sollten die Einschränkungen für Geimpfte und Genese wegen ihrer Immunität aufgehoben werden.

Eine weitere Forderung der FPÖ bezog sich auf die Bereitstellung von 210 Mio. € für den Ausbau der intensivmedizinischen Versorgung (1439/A(E)). Diese Summe wurde von der Bundesregierung in einen "Mega-Etat" an PR-Maßnahmen investiert, zeigte Gerhard Kaniak (FPÖ) auf. Nachdem die Auslastung der Spitäler das Nadelöhr in der Bewältigung der Pandemie darstelle, frage er sich, warum seit einem Jahr kein einziges zusätzliches Intensivbett geschaffen wurde. Was die Personalfrage angeht, so hätte man auch genug Zeit gehabt, um Pflegepersonal aufzuschulen, zumal die Zusatzausbildung für Intensivpflege ein Jahr dauere. Eine weitere Möglichkeit wäre es gewesen, Pflegekräfte, die aus dem Beruf ausgeschieden seien, wieder zu reaktivieren.

ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle hielt ihm entgegen, dass Österreich bei der Ausstattung mit Intensivbetten ohnehin doppelt so gut abschneide wie der OECD-Durchschnitt. Außerdem würden 35% der Personen, die auf Intensivstationen landen, versterben, gab er zu bedenken.

Aussetzen von AstraZeneca abgelehnt

Ein Antrag der FPÖ, den Einsatz des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca auszusetzen (1440/A(E)), fand bei den anderen Parteien keine Zustimmung und wurde abgelehnt. Aufgrund mehrerer Zwischenfälle nach dessen Impfung müsse der wissenschaftliche Nachweis über die gesundheitliche Unbedenklichkeit abgewartet werden, geht es nach den Freiheitlichen. In der Diskussion betonte Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP), dass dies keine politische Entscheidung sein könne, sondern durch die entsprechenden Expertengremien zu treffen sei. Das nationale Impfgremium entscheide darüber evidenzbasiert. Er betonte, dass alle derzeit zugelassenen Impfstoffe schwere COVID-19-Erkrankungen verhindern. Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) stimmte dem zu und betonte, dass das Risiko für Nebenwirkungen verhältnismäßig gering sei. Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) verwies ebenfalls auf das geringe Risiko und appellierte, zügig weiter zu impfen. Gerhard Kaniak (FPÖ) machte für seine Fraktion geltend, dass es darum ginge, grundsätzliche Standards bei Arzneimitteln einzuhalten. Daher sei es im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung notwendig, die Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls Empfehlungen und Zulassungsbestimmungen zu adaptieren.

Laut einer Expertin aus dem Gesundheitsministerium werden im Rahmen von Prüfprozessen von Impfstoffen nationale und internationale Zahlen mehrmals wöchentlich geprüft und analysiert. Die Zahlen würden demnach in allen Alterskohorten verglichen und in Korrelation gesetzt. Auf die Nachfrage des Abgeordneten Kaniak, warum andere Impfgremien bei AstraZeneca zu anderen Ergebnissen gekommen seien und die Impfung ausgesetzt hätten, erklärte die Expertin, dass diese Entscheidungen datentechnisch nicht nachvollziehbar seien. Zur aktuellen Diskussion rund um den Impfstoff von Johnson & Johnson berichtete die Vertreterin aus dem Gesundheitsministerium, dass dieser derzeit von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA evaluiert werde und mit einem Ergebnis kommende Woche zu rechnen sei. Sie hoffe, dass bei der nächsten großen Lieferung Ende April dieser Impfstoff verimpft werden könne.

NEOS für stärkere Einbindung der Sozialversicherung bei COVID-19-Impfungen

Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde ein Antrag der NEOS vertagt. Darin plädierten sie dafür, die Sozialversicherung stärker in den nationalen COVID-Impfplan einzubinden (1479/A(E)). Gerald Loacker (NEOS) legte dar, dass bei einer früheren Einbindung der Sozialversicherung die derzeitige Situation in den Spitälern nicht das jetzige Ausmaß erreicht hätte. Der Sozialversicherung würden sämtliche relevante Daten der Versicherten, wie etwa Alter, Vorerkrankungen oder Arbeitgeber, vorliegen. So hätten die versicherte Risikogruppen gezielter und schneller informiert und letztlich geimpft werden können. Josef Hechenberger (ÖVP) erläuterte, dass viele Bundesländer die Sozialversicherung bereits einbinden würden. Zudem betonte er, dass vergangene Woche über 200.000 Menschen geimpft wurden und damit ein Wochenhöchststand erreicht worden sei. Letztlich sei aber der vorrätige Impfstoff entscheidend für den Impffortschritt. (Schluss Gesundheitsausschuss) sue/pst