Parlamentskorrespondenz Nr. 769 vom 23.06.2021

EU-Ausschuss des Bundesrats: Debatte über EU-Paket zu Künstlicher Intelligenz

Weiterer EU-Vorschlag betrifft wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten

Wien (PK) – Im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats standen EU-Vorschläge für ein Paket zur Künstlichen Intelligenz sowie für eine Verordnung betreffend wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten zur Debatte.

Die im Paket zur Künstlichen Intelligenz enthaltenen neuen Vorschriften und Maßnahmen sollen Europa zum globalen Zentrum für vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz machen, so die Vorlage. Das Paket umfasst einen weltweit ersten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz (KI), wie eine Expertin des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss hervorhob. Darüber hinaus enthält es einen Plan, der die Sicherheit und Grundrechte der Menschen und Unternehmen gewährleisten, die Verbreitung Künstlicher Intelligenz fördern sowie Investitionen und Innovationen in diesem Bereich anregen soll. Bestimmte Anwendungen und Praktiken mit "unannehmbarem Risiko" sollen verboten werden (z.B. Social Scoring), so die Expertin. Der Ansatz gehe prinzipiell in eine wünschenswerte Richtung, es gebe aber bei einigen Punkten Klärungs- und Diskussionsbedarf.

Laut der Expertin soll es für die nach Risiko eingestuften Systeme definierte Anforderungen - auch für "Systeme ohne Risiko" - sowie Verpflichtungen für Anbieter geben. Neben Konformitätsbewertungsstellen sei eine öffentlich einsehbare EU-Datenbank geplant, wo Systeme mit hohem Risiko registriert werden sollen. Im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems sollen bei Unstimmigkeiten Maßnahmen gesetzt und die nationale Behörde verständigt werden. Sonderbestimmungen sollen KMU in diesem Bereich fördern und unterstützen. Eine Nationale Strategie zu KI - orientiert an den EU-Zielbestimmungen - soll voraussichtlich über den Sommer fertiggestellt werden, so ein Experte des Ressorts.

Als delegierter Rechtsakt sei die Materie rascher voranzubringen, meinte die Expertin auf einen entsprechenden Einwand von Ausschussvorsitzendem Christian Buchmann (ÖVP/St). Was die Kategorien, etwa "Hochrisiko", aber auch andere, anbelangt, bestätigte sie in Richtung Marlene Zeidler-Beck (ÖVP/N), dass aus ihrer Sicht Bedarf bestehe, nachzuschärfen – sowohl was die Abgrenzung der Kriterien, aber auch die jeweiligen Anforderungen betrifft. Bei der Interaktion werde unterschieden, ob UserInnen direkt mit einem KI-System interagieren oder ob ein System im Hintergrund laufe, beispielsweise zur Kreditwürdigkeit, so die Expertin auf Fragen von Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W).

Thema der Debatte war auch eine Arbeitsplatzveränderung durch solche Systeme, die Michael Bernard (FPÖ/N) aufwarf. Von Bedeutung sei die ethische Dimension, zumal das Thema sich auch langfristig noch weiterentwickeln werde, meinte unter anderem Marco Schreuder (Grüne/W). Was den Datenschutz anbelangt, den auch Elisabeth Grossmann (SPÖ/St) thematisierte, sollen genaue technische Vorgaben festgelegt werden, um die Vorgänge transparent und nachvollziehbar zu machen, so der Experte es Ministeriums.

Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

In einem weiteren Tagesordnungspunkt debattierten die BundesrätInnen einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, der wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten verhindern und dadurch faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ermöglichen soll. Die Kommission soll damit künftig finanzielle Zuwendungen von drittstaatlichen Behörden an Unternehmen, die in der EU tätig sind, überprüfen können. So soll es auch eine Meldepflicht unter anderem bei Investitionen in Zusammenhang mit Unternehmenskonzentrationen ab bestimmten Schwellenwerten geben. Es sind weitreichende Ermittlungsbefugnisse der Europäischen Kommission wie Auskunftsverlangen und Nachprüfungen, aber auch Geldbußen und Zwangsgelder im Vorschlag vorgesehen. Abhilfemaßnahmen sollen etwa die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder die verpflichtende Reduktion der Marktpräsenz sein können.

Die Sicherstellung des fairen Wettbewerbes zwischen Unternehmen, die sich an die strengen Binnenmarktregeln halten, und Unternehmen, die Subventionen aus Drittstaaten bekommen, sei von hoher Bedeutung, erklärte eine Expertin aus dem Wirtschaftsministerium. Österreich begrüße daher die Zielsetzungen des Vorschlags, zumal er eine Regelungslücke betreffe. Im Detail bestünde aber noch Verhandlungsbedarf. Umfasst werden sollen drei Bereiche, nämlich ab gewissen Schwellenwerten der Erwerb von Unternehmen, weiters die öffentliche Auftragsvergabe sowie weitere Maßnahmen, die unter den Schwellenwerten ermöglicht würden.

Ein Experte der Arbeiterkammer begrüßte den Vorschlag zwar ebenfalls grundsätzlich, zumal es in dem Bereich zu wenig Regelungen für Chancengleichheit der Unternehmen gebe. Er sprach sich aber für eine Senkung der deutlich zu hohen Schwellenwerte aus. In einer Ersteinschätzung meinte ein Experte der Wirtschaftskammer, er würde den Vorschlag vorsichtig positiv sehen. Bei Schwellenwerten und Bußgeldzahlungen gelte es, eine Balance zu finden, um fairen Wettbewerb zu sichern. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) mbu/pst


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