Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 29.06.2021

Rechnungshofausschuss: Transparenzdatenbank und Bundesfinanzgericht am Prüfstand

RH-Präsidentin Kraker drängt auf Erstellung eines Gesamtkonzepts sowie Beschleunigung der Verfahren

Wien (PK) – Trotz der Behebung vieler Mängel könne der Hauptnutzen der Transparenzdatenbank, nämlich einen umfassenden Überblick über alle öffentlichen Leistungen zu bieten, noch nicht verwirklicht werden, lautete das Resümee eines Berichts, der heute im ersten Teil der Sitzung des Rechnungshofausschusses auf der Agenda stand. Gründe dafür seien vor allem uneinheitliche Meldeverpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden, die unvollständige Erfassung der Leistungsangebote sowie die fehlende kompetenzrechtliche Basis. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker appellierte daran, im Sinne der Kontrolle und effizienteren Verwendung öffentlicher Mittel das Potential der Transparenzdatenbank noch besser zu nutzen. Ein weiterer Bericht befasste sich mit dem Bundesfinanzgericht, wobei der Rechnungshof vor allem auf Personal- und IT-Probleme hinwies. Auch das Ziel der Beschleunigung der Rechtsmittelverfahren konnte nicht erreicht werden.

Beide Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Follow-up-Prüfung der Transparenzdatenbank: Rechtliche Absicherung und Gesamtkonzept noch weiter ausständig

Der Rechnungshof überprüfte von Februar bis Mai 2020 das Bundesministerium für Finanzen, um den Stand der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Vorbericht zur "Transparenzdatenbank – Kosten und Nutzen, Ziele und Zielerreichung" zu beurteilen (III-269 d.B.). Dabei handelt es sich einerseits um ein öffentlich einsehbares Portal, in dem die Leistungsangebote des Bundes und der Länder dargestellt werden, und andererseits um einen nicht einsehbaren Bereich, der Leistungsangebote aus öffentlichen Mitteln unter Angabe der Empfänger beinhaltet. Mit Stand Ende Mai 2020 waren Zahlungen in der Höhe von rund 486 Mrd. € erfasst. Die vom Ministerium getragenen Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Transparenzdatenbank betrugen in den Jahren 2010 bis 2019 rund 14,8 Mio. €.

Das Ministerium habe die Mehrheit der im Vorbericht beanstandeten Mängel behoben und dadurch grundsätzlich eine verbesserte Nutzung der Transparenzdatenbank ermöglicht, geht aus dem Bericht hervor. Von insgesamt 22 Empfehlungen wurden 13 bereits voll und fünf teilweise umgesetzt. Noch ausständig seien etwa die kompetenzrechtliche Absicherung der Transparenzdatenbank sowie die Einbeziehung indirekter Förderungen, die unter steuerungsrelevanten Gesichtspunkten neu definiert und auf bedeutsame Steuerersparnisse bzw. –rückvergütungen ausgeweitet werden sollten. Außerdem müssten von den verantwortlichen Bundesministerien und Ländern zumindest jährlich Vollständigkeitserklärungen eingefordert werden, in denen fehlende Leistungsangebote und Einmeldungen explizit angeführt und begründet werden.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sah ein großes Potential in der umfangreichen Datenbank, das noch viel besser genutzt werden könnte. Ein entsprechendes Konzept sollte erstellt werden, wobei Parameter definiert werden sollen, die geeignet seien, Aussagen über die Verteilungswirkung, die Effizienz und die Treffsicherheit staatlicher Leistungen zu treffen. Während bei den BürgerInnen eine zunehmende Nutzung der Datenbank erkennbar sei, gebe es bei den Leistungsgebern und Abwicklungsstellen noch Nachholbedarf.

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ) wies unter Bezugnahme auf den RH-Bericht darauf hin, dass uneinheitliche Meldeverpflichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Meldelücken die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten weiterhin einschränken. Das von Kraker angesprochene Gesamtkonzept fehle noch immer, obwohl bereits im Jahr 2018 eine Expertenrunde eingerichtet wurde. Zu klären sei nach wie vor der Förderbegriff, zeigte Seemayer auf, überdies würden indirekte Förderungen nur teilweise berücksichtigt. Außerdem fragte er sich ebenso wie sein Fraktionskollege Andreas Kollross, welche Ursachen es habe, dass Abwicklungsstellen kaum auf die Datenbank zurückgreifen.

Auch Wolfgang Zanger (FPÖ) übte Kritik an der fehlenden kompetenzrechtlichen Absicherung und den unvollständigen Einmeldungen der Länder und Ministerien.

ÖVP-Mandatar Hermann Gahr ortete eine positive Entwicklung, zumal mehr als die Hälfte der Empfehlungen schon umgesetzt wurde. Was die Einmeldungen betrifft, so gebe es große Unterschiede zwischen den Ländern. Einige seien sehr flott, bei anderen bestehe noch Handlungsbedarf. 

Bei der Transparenzdatenbank handle es sich um ein sehr wichtiges Instrument, urteilte David Stögmüller (Grüne), der sich weitere Fortschritte in diesem Bereich wünschte. Im Sinne der Vollständigkeit der Daten sollten etwa alle indirekten Förderungen sowie Steuerersparnisse und –begünstigungen in das System aufgenommen werden.  

Auch wenn es einige Verbesserungen gebe, so sei der eigentliche Zweck der Datenbank, nämlich die Darstellung aller Leistungen der öffentlichen Hand, nicht erfüllt, beklagte auch NEOS-Vertreterin Karin Doppelbauer. 

Blümel bekennt sich zum weiteren Ausbau der Transparenzdatenbank

In der Endausbaustufe sollte die Transparenzdatenbank natürlich einen umfassenden Überblick über alle öffentlichen Leistungen bieten, räumte Finanzminister Gernot Blümel ein. Er denke aber, dass sich das Projekt auf einem guten Weg befinde. Der politische Wille sei jedenfalls da, um die Datenbank weiter auszubauen. Die Follow-up-Prüfung habe auch gezeigt, dass vieles bereits umgesetzt werden konnte. Außerdem werde das Angebot gut angenommen, die Anzahl der Aufrufe des öffentlich zugänglichen Transparenzportals sei von 2017 bis 2019 um 41% angestiegen. Ein Experte des Ressorts bekräftigte, dass es keine faktischen und technischen Hürden gebe, das Instrumentarium funktioniere sehr gut. Wie vom Rechnungshof empfohlen, habe man die Kommunikation mit den Fördergebern und Abwicklungsstellen verstärkt, um noch besser über die Nutzungsmöglichkeiten der Transparenzdatenbank zu informieren. 

Bundesfinanzgericht: Noch immer großer Aktenrückstau und Probleme im IT-Bereich

Bei der Überprüfung des Bundesfinanzgerichts (BFG) im Jahr 2019, der den Zeitraum 2012 bis 2018 umfasste, standen vor allem die Beurteilung und Erreichung der Ziele, die Effizienz der Abläufe sowie die Schnittstellen insbesondere mit dem zuständigen Ressort sowie den nachgeordneten Dienststellen im Fokus (III-219 d.B.). Obwohl das BFG ab 2014 im Vergleich zur Vorgängerorganisation (Unabhängiger Finanzsenat) Zusatzaufgaben erhalten hat, verminderte sich das Personal für die Rechtsprechung von 219,3 auf 207,95 Vollzeitäquivalenten, stellten die PrüferInnen fest. Zudem war nicht nur der Anteil an Rechtsmittelverfahren mit einer Dauer von mehr als drei Jahren mit rund 28% sehr hoch, auch die generelle Verfahrensdauer verlängerte sich im Vergleich zu früher. Dieses Ergebnis stehe im Widerspruch zum Ziel, die Rechtsmittelverfahren zu beschleunigen. Als weitere kritische Faktoren wurde der große Rückstau bei den Verfahren sowie Probleme im elektronischen Prozess angeführt.

SPÖ-Rechnungshofsprecherin Karin Greiner schloss sich der Kritik des Rechnungshofs an und bemängelte vor allem, dass es trotz eines massiven Rückstaus an Verfahren zu einem Personalabbau gekommen sei. Dies habe dazu geführt, dass knapp 30% der Verfahren mehr als drei Jahre dauern würden. Sie frage sich, warum Finanzminister Blümel nicht viel früher reagiert habe, zumal die Beschleunigung der Verfahren als wichtiges Ziel im Regierungsprogramm enthalten sei. Außerdem wollte Greiner wissen, wann es zu Verbesserungen im IT-Bereich und der Umsetzung einer Innenrevision komme.

In eine ähnliche Richtung gingen die zahlreichen Fragen des Abgeordneten Hubert Fuchs (FPÖ), der darauf hinwies, dass sich die von der Einhebung ausgesetzten Beträge auf knapp 2 Mrd. € belaufen. Dies wirke sich nicht nur negativ auf die Steuereinnahmen, sondern auch auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus. Besonders belastet sei das Bundesfinanzgericht durch Verfahren im Rahmen der Wiener Landes- und Gemeindeabgaben, die aufgrund der Verjährungsfristen prioritär behandelt werden müssen. Probleme ortete er auch bei der schleppenden Nachbesetzung des Personals, beim IT-System sowie der Umsetzung des elektronischen Akts, wo es einheitliche Vorgaben durch das Ministerium brauche. Ebenso wie die RH-PrüferInnen macht er bezüglich des Aufbaus der Organisation darauf aufmerksam, dass anstatt der ursprünglich vorgesehenen 14 Kammern nur vier eingerichtet wurden.

Blümel: Personalsituation durch Aufnahme von 14 neuen RichterInnen verbessert

Da der Bericht noch nicht so lange vorliege, seien noch neun von 19 Empfehlungen offen, erklärte Finanzminister Gernot Blümel. In der Zwischenzeit habe sich aber die Personalsituation verbessert, es konnten heuer nämlich 14 neue RichterInnen ernannt werden. Auch der Rückstau bei den Fällen sei etwas geschrumpft, und zwar von über 30.000 auf 27.700. Was den IT-Sektor angeht, so werde es sicher weitere Maßnahmen brauchen. Er sei jedenfalls bereit, dafür Ressourcen im Ressort frei zu machen, betonte der Minister. Eine Vertreterin des Finanzministeriums führte zudem weiter aus, dass das Verwaltungspersonal gestärkt werden soll, um die RichterInnen von administrativen Tätigkeiten frei zu spielen. Im IT-Bereich habe man eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet, die von einer Verbesserung des elektronischen Prozesses und der BFG-Schnittstelle, dem Ausbau der Schulungen bis hin zur Veröffentlichung neuer Handbücher reichen. Man tue jedenfalls alles, um den Rückstau bei den Fällen abzubauen, unterstrich der Präsident des Bundesfinanzgerichts Christian Lenneis, im ersten Halbjahr seien diese um 10% gesunken.  

Kraker: Ziel der Verfahrensbeschleunigung wurde nicht erreicht

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker zeigte sich erfreut über die Aufmerksamkeit, die dem Bericht zuteil wurde. Im Hinblick auf die seit Jahren bestehenden Arbeitsrückstände, insbesondere im Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, schlägt der Rechnungshof als eine mögliche Maßnahme die Entlastung der RichterInnen von Verwaltungstätigkeiten vor. Außerdem wäre eine Bedarfserhebung sowohl für das Personal in der Rechtsprechung als auch für das Verwaltungspersonal zweckmäßig. Um die auch im Regierungsprogramm anvisierte Verfahrensbeschleunigung vor dem BFG zu erreichen, sollte im Rahmen einer Novelle der Bundesabgabenordnung ermöglicht werden, dass die Behörde das Ermittlungsverfahren unter bestimmten Bedingungen für geschlossen erklären kann. Im Rahmen der bestehenden IT–Anwendung ("BFG–Schnittstelle") sollte eine zweckmäßige und einheitliche Lösung für die Entgegennahme der Unterlagen in Rechtsmittelverfahren durch das Bundes­finanzgericht geschaffen werden, war eine der zentralen Empfehlungen des Rechnungshofs. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sue