Sozialausschuss bringt Ausweitung des Bildungsbonus auf den Weg
Heftige Kritik am Auslaufen der Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter
Wien (PK) – Der Sozialausschuss hat sich für eine Ausweitung des Bildungsbonus ausgesprochen. In Zukunft sollen auch arbeitslose Personen, die vor Oktober 2021 eine längere Ausbildung begonnen haben, vom Zuschlag profitieren. Auch für eine Verlängerung und einen Ausbau des Fachkräftestipendiums gab es eine Mehrheit. Auslaufen soll die Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter.
Eine SPÖ-Forderung zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen sowie NEOS-Forderungen nach individuellen Karenzansprüchen für jeden Elternteil und einer Änderung der Rahmenhaushaltsordnung der Arbeiterkammer wurden abgelehnt.
Weitere Oppositionsanträge wurden vertagt. Zur Debatte standen eine Beschränkung des Arbeitsmarkts für Nicht-ÖsterreicherInnen, die Causa "Hygiene Austria" sowie die Einführung einer Familienarbeitszeit.
Bildungsbonus wird ausgeweitet, Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter läuft aus
Mit einem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen (1776/A) wird der sogenannte Bildungsbonus ausgeweitet. Dieser Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 120 € im Monat wird derzeit Arbeitslosen gewährt, die nach dem September 2020 eine zumindest viermonatige Schulung oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme im Auftrag des AMS begonnen haben bzw. vor Dezember 2021 beginnen werden, und ergänzend zum allgemeinen Schulungszuschlag in der Höhe von rund 60 € ausgezahlt. Nun sollen auch Personen, die vor Oktober vergangenen Jahres mit einer längeren Ausbildung begonnen haben, Zugang zu dieser Leistung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Schulungsmaßnahme im Juli 2021 noch andauert.
Zum anderen wird das Sonderunterstützungsgesetz geändert. Wer mindestens zehn Jahre im Bergbau unter Tage gearbeitet oder ähnliche knappschaftliche Arbeiten verrichtet hat, erhält vom AMS derzeit eine Sonderunterstützung, sofern er nach dem 52. Lebensjahr arbeitslos wird und nicht in eine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann. Nun ist geplant, das Zugangsalter zu dieser Sonderunterstützung zwischen 2023 und 2035 jährlich in Neun-Monats-Schritten auf 62 Jahre anzuheben.
Weil die SPÖ zwar den Bildungsbonus begrüßte, aber nichts mit der Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes anfangen konnte, hatte die Fraktion eine getrennte Abstimmung beantragt. Die Ausweitung des Bildungsbonus fand einhellige Zustimmung. Die übrigen Teile des Antrags, die das Auslaufen der Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter betreffen, wurden mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen.
Rainer Wimmer (SPÖ) kritisierte die Änderung des Sonderunterstützungsgesetzes scharf. Die Regierung schade damit den ArbeitnehmerInnen, sagte er. Im Bergbau sei in Zukunft mit einem Strukturwandel zu rechnen, weshalb es Kompensationsmaßnahmen brauche. Die Änderung bewirke jedoch genau das Gegenteil. Zudem prangerte er an, dass die Novelle mit einem Initiativantrag ohne Begutachtungsverfahren eingebracht wurde. Die Regelung greife außerdem in Betriebsvereinbarungen ein. Das sei ein "Tabubruch" und habe es noch nie gegeben. Auch Josef Muchitsch (SPÖ) sprach sich gegen einen Eingriff in bestehende Sozialpläne aus. Er führte zudem an, dass es sich um eine Gruppe von 390 Personen handle, denen nun diese Unterstützungsleistung genommen werde.
Dagmar Belakowitsch und Michael Schnedlitz (beide FPÖ) orteten Schritte in Richtung Sozialabbau. Die körperlichen Folgen von Arbeit unter Tage seien massiv, man betreibe Politik auf dem Rücken von Schwerstarbeitern, so Belakowitsch.
Anders sah das Laurenz Pöttinger (ÖVP), der die Änderung als zeitgemäß bezeichnete. Auch für Markus Koza (Grüne) passe die bisherige Regelung nicht mehr in eine Zeit, wo man als Grüne darum kämpfe, dass das Pensionsantrittsalter nicht weiter angehoben wird. Es sei eine Frage der Fairness gegenüber den anderen ArbeitnehmerInnen, die nicht mit 52 Jahren in Pension gehen können. Fiona Fiedler (NEOS) begrüßte die Anhebung des Zugangsalters zur Sonderunterstützung.
Einigkeit herrschte bei der Ausweitung des Bildungsbonus. Sowohl Dagmar Belakowitsch (FPÖ) als auch Fiona Fiedler (NEOS) begrüßten die Ausweitung. Verena Nussbaum (SPÖ) führte an, dass die SozialdemokratInnen das von Anfang an gefordert hatten. Markus Koza (Grüne) bezeichnete die Änderung als wesentliche finanzielle Unterstützung insbesondere für Personen, die etwa eine Pflegeausbildung begonnen haben. Man beschließe Maßnahmen, die dezidiert den ArbeitnehmerInnen zugutekommen.
Auch Arbeitsminister Martin Kocher betonte, er tue alles, um Menschen am Arbeitsmarkt zu helfen. Die Kritik des Abgeordneten Wimmer schmerze ihn deshalb. Er wisse, wie schwer die Arbeit im Bergbau sei, es gehe jedoch darum, gerechte und treffsichere Maßnahmen zu schaffen. Er betonte, dass es zur Abgeltung für die schwere Arbeit andere Ausgleichsmaßnahmen gebe und der Anspruch für alle derzeitigen BezieherInnen bestehen bliebe. In Zukunft solle man das Geld jedoch dafür einsetzen, die Betroffenen für andere Jobs zu qualifizieren.
Einhellige Zustimmung zu Verlängerung und Ausbau des Fachkräftestipendiums
Die Abgeordneten sprachen sich einstimmig für eine Verlängerung und einen Ausbau des Fachkräftestipendiums aus (1779/A(E)). Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen fordert, dass auch die Berufe PflegeassistentIn und ElementarpädagogIn in die Liste der förderbaren Ausbildungen aufgenommen werden. Zudem wird Arbeitsminister Martin Kocher ersucht, darauf hinzuwirken, dass die derzeitige Laufzeit des Fachkräftestipendiums um ein Jahr verlängert wird.
Es brauche möglichst viele gut qualifizierte ArbeitnehmerInnen in diesen Jobs der Zukunft, so Markus Koza (Grüne). Das Fachkräftestipendium gebe diesen Menschen eine soziale Absicherung in der Ausbildungszeit. Für Ernst Gödl (ÖVP) handelt es sich um einen kleinen Baustein, um in der Pflegeausbildung vorwärts zu kommen. Fiona Fiedler (NEOS) bezeichnete es als "sensationell", dass die beiden Berufsgruppen aufgenommen werden, da der Personalbedarf hier steige. Verena Nussbaum (SPÖ) fand dies ebenso positiv und begrüßte auch, dass die Laufzeit um ein Jahr verlängert wird. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) äußerte sich ebenfalls zustimmend, kritisierte jedoch, dass kein Datum im Antrag vorhanden sei.
Oppositionsanträge vertagt bzw. abgelehnt
Die SPÖ wollte mit einem Entschließungsantrag (1749/A(E)) die Bundesregierung auffordern, Arbeitsminister Kocher bei dessen Ziel zu unterstützen, bis Ende nächsten Jahres die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen im Saldo um 50.000 zu verringern. Überdies sollte der Arbeitsminister dem Nationalrat monatlich über die Fortschritte berichten. Die NEOS würden sich über einen monatlichen Bericht freuen, so Fiona Fiedler (NEOS). Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) fand den Antrag unterstützenswert. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) jedoch verwies auf die wöchentlichen Berichte des Arbeitsministers zum Thema, zusätzliche monatliche Berichte seien abzulehnen. Josef Muchitsch (SPÖ) reagierte empört. Die Forderung nach Berichten als Grund für eine Ablehnung zu nehmen, sei parteipolitische Polemik. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich infolge der COVID-19-Pandemie spricht sich die FPÖ dafür aus, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken (611/A(E)). Dabei sollen unter anderem Parameter wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen und branchenspezifische Entwicklungen Berücksichtigung finden. Die Restriktionen sollen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten.
Erneut aufs Tapet brachte die FPÖ ihre Forderung nach einem Bericht über die Kontrollen des Arbeitsinspektorats im Unternehmen "Hygiene Austria" und damit zusammenhängende Kommunikationsvorgänge (1438/A(E)). Die FPÖ hegt den Verdacht, dass es in Zusammenhang mit den vom Arbeitsinspektorat durchgeführten Kontrollen Interventionen gegeben hat und sich das Ministerbüro und das Generalsekretariat massiv in die Causa eingeschaltet haben. Beide FPÖ-Forderungen wurden vertagt.
Ebenfalls vertagt wurde ein SPÖ-Vorstoß für eine Familienarbeitszeit. Damit Frauen den Spagat zwischen Arbeit und Familie besser bewerkstelligen können, schlagen die SozialdemokratInnen mit einem Entschließungsantrag (1645/A(E)) eine Familienarbeitszeit vor, bei der beide Elternteile für maximal zwei Jahre im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld oder für die Pflege von nahen Angehörigen eine verkürzte Vollzeit in Anspruch nehmen, wobei das reduzierte Einkommen staatlich ausgeglichen werden soll. Konkret fordert die SPÖ vom Arbeitsminister eine Regierungsvorlage, die im Anschluss an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes oder für die Pflege von nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) für 24 Monate einen Rechtsanspruch auf verkürzte Vollzeit einführt. Ein finanzieller Ausgleich soll durch eine Lohnersatzleistung von 50% auf das reduzierte Einkommen erfolgen. Bei Paaren soll die Leistung an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile zu 80% einer Vollzeitstelle beschäftigt sind.
Keine Mehrheit gab es für einen NEOS-Entschließungsantrag (1595/A(E)), mit dem sich die Fraktion für eine gerechtere Verteilung der Betreuungsarbeit auf beide Elternteile und stärkere Anreize für Väter, Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, ausspricht. Die NEOS fordern von der Frauen- und Familienministerin daher eine Regierungsvorlage, die individuelle Karenzansprüche für jeden Elternteil vorsieht, die zumindest zum Teil nicht übertragbar sind. Beide Elternteile seien Individuen, weshalb es individuelle Ansprüche geben sollte, so Michael Bernhard (FPÖ). Dem widersprach Dagmar Belakowitsch (FPÖ), die für eine Aufteilung in der Familie plädierte. Verena Nussbaum (SPÖ) kritisierte den Antrag als zu wenig konkret. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) zufolge brauche es eher flexiblere Arbeitszeitmodelle. Bedrana Ribo (Grüne) drückte ebenfalls ihre Ablehnung aus.
Ebenso abgelehnt wurde ein weiteres Anliegen der NEOS. Sie forderten eine Änderung der Rahmenhaushaltsordnung (RHO) der Arbeiterkammer (550/A(E)), weil sie der Meinung sind, dass erwartete Ausgaben für eine Digitalisierungsoffensive richtiger Weise als Rücklage zu verbuchen wären. Stattdessen hätten die Arbeiterkammern aber Rückstellungen gebildet, um hohe Rücklagen zu verschleiern, wie Michael Bernhard (NEOS) vermutete. Der Arbeitsminister sollte daher in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde eine Änderung der RHO vorantreiben. Laurenz Pöttinger (ÖVP) führte an, dass eine Einmischung in die Buchhaltung der Sozialpartner nicht möglich sei. Josef Muchitsch (SPÖ) sagte, er gehe davon aus, dass alle Kammern rechtskonform verbuchen und auch dahingehend überprüft werden. (Schluss Sozialausschuss) kar
Links
- 1749/A(E) - Unterstützung des Arbeitsministers für sein arbeitsmarktpolitisches Ziel, den Bestand der Langzeitbeschäftigungslosen bis Ende 2022 um mindestens 50.000 Personen zu verringern
- 1645/A(E) - Einführung einer neuen Familienarbeitszeit
- 550/A(E) - Änderung der Arbeiterkammer-RHO bezüglich Digitalisierungsoffensive
- 1779/A(E) - "Ausbau und Verlängerung des Fachkräftestipendiums"
- 611/A(E) - Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich
- 1595/A(E) - individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil
- 1776/A - Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Sonderunterstützungsgesetz
- 1438/A(E) - Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa "Hygiene Austria"
- 1/A-AS - Ausschuss für Arbeit und Soziales