Parlamentskorrespondenz Nr. 849 vom 07.07.2021

Geschäftsordnungsausschuss: Parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes wird ausgebaut

Notwendige Änderungen der Geschäftsordnung einstimmig beschlossen

Wien (PK) – Vergangene Woche wurde im Innenausschuss die Reform des Verfassungsschutzes und der damit verbundenen verstärkten parlamentarischen Kontrolle beschlossen. Heute gab der Geschäftsordnungsausschuss grünes Licht für damit notwendig gewordene Änderungen in der Geschäftsordnung des Nationalrats. Initiiert wurden die Neuerungen durch einen Antrag (1086/A) der drei Oppositionsparteien. Einstimmig beschlossen wurden diese in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags aller Fraktionen.

Neues Instrument der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes

Im Zuge der Reform des Verfassungsschutzes wird im Bundesministerium für Inneres eine unabhängige Kontrollkommission Verfassungs­schutz eingerichtet. Diese soll unter anderem zur Stärkung der parlamen­tarischen Kontrolle eng mit dem Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zusammenarbeiten. Dies setzt aber neue Regelungen in der Geschäftsordnung des Nationalrats voraus. Durch den gesamtändernden Abänderungsantrag aller Fraktionen wird ein neues Instrument der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes geschaffen. Die neuen Regelungen ermöglichen einem Ständigen Unterausschuss, mit einer Kontrollkommission unmittelbar zusammenzuarbeiten. So kann ein Ständiger Unterausschuss ein begründetes schriftliches Ersuchen an den/die Vorsitzende/n der Kontrollkommission zur Prüfung eines bestimmten Umstandes richten. Ein Bericht ist anschließend binnen drei Monaten vorzulegen.

An der Einberufung der beiden Unterausschüsse wird sich auch einiges ändern. So können künftig ein Viertel der Unterausschuss-Mitglieder, der/die zuständige BundesministerIn, der/die Rechtsschutz­beauftragte sowie der/die Vorsitzende der Kontrollkommission eine Sitzung verlangen. So soll sichergestellt werden, dass wichtige Entwicklungen den parlamentarischen Kontrollgremien rasch zur Kenntnis gebracht werden können. Ebenso wird es neue Rahmenbedingungen zur Einberufung einer Aussprache mit den Rechtsschutzbeauftragten und der Kontrollkommission geben. Neu ist auch, dass die Rechtsschutzbeauftragten und der/die Vorsitzende der Kontrollkommission als Ausnahme zu den geltenden Regelungen an den Sitzungen der jeweiligen Ständigen Unterausschüsse beratend teilnehmen können. Sie haben dabei kein Stimmrecht, aber die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Die Mitglieder der Kontrollkommission Verfassungsschutz werden künftig auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

In der Ausschussdebatte begrüßten alle Abgeordneten die Stärkung der parlamentarischen Grundrechte. Man habe im Innenausschuss vergangene Woche eine Neuordnung des Verfassungsschutzes mit verstärkter parlamentarischer Kontrolle unter Einbindung aller Fraktionen erreicht. Dies werde insgesamt zur Qualitätssteigerung in der parlamentarischen Kontrolle führen und ein Meilenstein für den Parlamentarismus, zeigte sich etwa Karl Mahrer (ÖVP) überzeugt. Reinhold Einwallner (SPÖ) führte an, dass dies einen Paradigmenwechsel in den Ausschüssen darstelle und führte als positive Beispiele die Berichtspflichten sowie die Stärkung der Minderheitenrechte an. Die ausgeprägte parlamentarische Kontrolle sei ausschlaggebend für die Zustimmung der FPÖ gewesen, erklärte Abgeordneter Hannes Amesbauer. Die Stärkung der Minderheitenrechte sei ein "großer Wurf".

Nikolaus Scherak (NEOS) begrüßte wie Hannes Amesbauer ebenfalls die Zusammenarbeit und den Diskussionsprozess über alle Fraktionen hinweg. Dies sollte Vorbild für andere parlamentarische Verfahren sein. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle sei positiv zu bewerten, auch wenn sich die NEOS mehr gewünscht hätten. Insgesamt werde die Fraktion allerdings nicht der Reform des Verfassungsschutzes zustimmen, da die Prüfrechte der Kontrollkommission nicht ausreichend seien. Georg Bürstmayr (Grüne) bedankte sich für die Beiträge aller Fraktionen in dem Diskussionsprozess. Dies sei ein Versuch eines Aushandlungsprozesses gewesen. Grundsätzlich wünschte sich der Abgeordnete, dass diese Form der Zusammenarbeit in mehreren Bereichen möglich sein sollte.

Der ursprüngliche Antrag der SPÖ, FPÖ und NEOS sah regelmäßige Berichtspflichten des Innenministers und des Verteidigungsministers gegenüber den jeweils zuständigen parlamentarischen Kontrollausschüssen vor. Zudem wäre den Abgeordneten auf Verlangen eines Viertels der Ausschussmitglieder Einsicht in einschlägige Unterlagen zu gewähren. Eine Verweigerung von Auskünften und Einsichtnahmen soll nur in Ausnahmefällen möglich sein und müsste begründet werden. Einzuberufen wären die beiden Kontrollausschüsse dem ursprünglichen Antrag zufolge zumindest einmal im Vierteljahr.  (Schluss Geschäftsordnungsausschuss) pst