Parlamentskorrespondenz Nr. 1063 vom 05.10.2021

Gesundheitsausschuss: Finanzierung der Gratis-Corona-Tests bis Ende März 2022 verlängert

Kritik der Opposition am früheren Auslaufen der betrieblichen Testungen und an der fehlenden Gesamtstrategie

Wien (PK) – Mit Stimmenmehrheit wurde heute im Gesundheitsausschuss ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen angenommen, der sicherstellt, dass die Länder und Gemeinden die vom Bund im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie vorgesehenen Zweckzuschüsse noch bis Ende März 2022 erhalten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Im Zuge dessen wurden auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen im Rahmen von Screening-Programmen oder in öffentlichen Apotheken bis zum 31. März 2022 verlängert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, wie ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Ausschussantrag vorsah, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021. Nach massiver oppositioneller Kritik an diesem "Fristenchaos" erklärte sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bereit, sich dieses Thema noch einmal näher anzusehen.

Umfangreiche Änderungen wurden auch im Epidemie- und im COVID‑19-Maßnahmengesetz beschlossen. Neben einer Reparatur der Rechtsschutzbestimmungen, die auf einem VfGH-Erkenntnis fußte, werden nun die BürgermeisterInnen ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Après-Ski-Lokalen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.

Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz: Reparatur des Rechtsschutzes und mehr Handlungsspielräume für BürgermeisterInnen

Umfangreiche Abänderungsvorschläge brachten die Regierungsfraktionen zum ÖVP-Grünen-Antrag auf Änderung des Epidemie- und COVID‑19-Maßnahmengesetzes ein (1824/A), der zunächst nur redaktionelle Anpassungen enthielt. Ein zentraler Punkt dabei war die Einführung eines Sonderrechtschutzes im Zusammenhang mit Absonderungsbestimmungen, die aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH adaptiert werden mussten. Entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgabe wird u.a. eine Entscheidungsfrist von einer Woche normiert, sofern die Absonderung noch aufrecht ist. Zudem werden niedergelassene ÄrztInnen stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentest dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war dies nur im Fall von Impfzertifikaten möglich.

Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird weiters festgelegt, ab wann - nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand – von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden. Soweit es epidemiologisch erforderlich ist, kann zusätzlich die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests vorgeschrieben werden. Generell wird festgehalten, dass die immer höhere Durchimpfungsrate, die Entwicklung des epidemiologischen Geschehens in den letzten Monaten und der damit einhergehende breite praktische Erkenntnisgewinn gezeigt haben, dass von geimpften Personen grundsätzlich eine geringere epidemiologische Gefahr ausgeht, da die Impfung anhand der derzeitigen Studienlage die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und die Transmission im Fall einer bestehenden Infektion reduziert.

Angesichts der anstehenden Wintersaison und der damit verbundenen verstärkten Verlagerung der Zusammenkünfte in Indoor-Bereiche (zum Bespiel Après-Ski-Lokale), wird die im COVID-19-Maßnahmengesetz verankerte Zuständigkeitskaskade hinsichtlich der Festlegung von Zeiten für das Betreten von Betriebsstätten um die BürgermeisterInnen erweitert. Damit können nicht nur Öffnungs- und Schließzeiten, sondern auch "Pausensperrstunden" (im Sinne von Unterbrechungszeiten, wie etwa für das Durchlüften von Räumlichkeiten) festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen. Diese Ergänzung erfolge vor dem Hintergrund, dass diesbezügliche örtliche Gegebenheiten und allenfalls lokale Besonderheiten auf Gemeindeebene besser überblickt und erfasst werden können.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) hob als wichtigste Änderungen insbesondere die Verlängerung des Contact-Tracings, die stärkere Einbindung der HausärztInnen, die Anpassung der Systematik bezüglich der Nachweise einer geringeren epidemiologischen Gefahr sowie die Reparatur der Beschwerdemöglichkeit gegen Absonderungsbescheide hervor.

Die vielen Fristverlängerungen würden zeigen, dass der Regierung noch immer der Plan für einen Ausstieg aus dem "Maßnahmenkonzert" fehle, bemängelte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS).

Auch SPÖ-Mandatarin Verena Nussbaum vermisste ein grundlegendes Ziel in der Corona-Politik; die Handlungen der Regierung seien von Chaos und unterschiedlichen Fristverlängerungen geprägt. Ihr Fraktionskollege Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) prangerte ebenso wie Nussbaum die Regelungen bezüglich der BürgermeisterInnen an. Dies sei der völlig falsche Weg, urteilte Stöger, die Betroffenen könnten einem nur leidtun, wenn sie die im Gesetz vorgesehen Aufgaben übernehmen müssten. Auch die Änderung des Rechtsschutzes sei aus seiner Sicht wenig praktikabel, da die Landesverwaltungsgerichte einfach nicht über genügend Personal verfügen würden. 

Dass in Hinkunft nun BürgermeisterInnen über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine sehr abenteuerliche Idee, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz, das nun bis 30. Juni 2022 gelten soll, könne abermals auf Basis einer Verordnung der Bundesregierung und somit unter Nichteinbeziehung des Nationalrats sogar bis Ende 2022 verlängert werden, zeigte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisch auf, der zudem die fehlende Begutachtung der Novelle vermisste.

Bundesminister Wolfgang Mückstein verteidigte die Einbindung der BürgermeisterInnen, da sie oft besser über die Gegebenheiten vor Ort Bescheid wüssten und rasch reagieren könnten. Was die Kritik an der mangelnden Begutachtung betrifft, so machte er darauf aufmerksam, dass der Verfassungsdienst immer einbezogen werde. – Der Antrag wurde in der Fassung des von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrags mit den Stimmen der VertreterInnen der Koalitionsparteien angenommen.

ÖVP und Grüne: Zweckzuschüsse für die Länder und Gemeinden werden bis Ende März 2022 verlängert

Mehrheitlich angenommen wurde auch der Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden bis Ende März 2022 verlängert werden (1925/A). Es handelt sich dabei unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte. Dazu zählen weiters Aufwandsentschädigungen für nicht hauptberuflich tätige unterstützende Personen, für Impfstellen sowie für COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten.

Bis Ende März 2022 laufen nun auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screening-Programmen sowie für COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken. Analog dazu wird auch die dritte Säule der österreichischen Teststrategie, nämlich jene in den Betrieben weitergeführt. Dies sah ein im Laufe des Sitzung eingebrachter und mehrheitlich angenommener Ausschussantrag (Änderung des Betrieblichen Testungs-Gesetzes) von ÖVP und Grünen vor, wobei die Verlängerung in diesem Fall nur bis 31. Oktober 2021 gilt.

Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) erneuerte ihre Kritik am "Chaosmanagement", das sich u.a. an den unterschiedlichen Fristen zeige.

Abgeordneter Gerald Hauser (FPÖ) begrüßte die Weiterführung der Gratis-Testungen im Sinne der Wahlfreiheit. Die frühere Beendigung der betrieblichen Testungen wertete er jedoch als Anschlag auf die Wirtschaft. Auch sein Fraktionskollege und Ausschussvorsitzender Gerhard Kaniak gab diesbezüglich zu bedenken, dass es sich dabei um die günstigste Form der Testungen (10 € pro Person) handeln würde. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht mache es daher wenig Sinn, gerade diese abzuschaffen.

Geld spiele schon seit Anfang der Corona-Pandemie keine Rolle, konstatierte Gerald Locker (NEOS). Es sei nicht einzusehen, dass die Testungen weiterhin kostenlos angeboten werden müssen; in anderen Ländern habe man damit schon aufgehört.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verwies auf zahlreichen Gespräche mit ExpertInnen, die sich auch für die Weiterführung der kostenlosen Tests ausgesprochen hätten. Die in den Apotheken erhältlichen Wohnzimmertests würden jedoch Ende Oktober auslaufen. Für die betrieblichen Testungen sei grundsätzlich das Wirtschaftsministerium zuständig, er werde sich mit der Frage aber noch einmal genauer befassen, kündigte er an.

Fernrezept: Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt noch bis Ende März 2022 möglich

Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben. Dazu dienen entsprechende Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz, die letztlich in der Fassung eines gesamtändernden Abänderungsantrags einstimmig beschlossen wurden (1467/A). Für die Ausstellung von Rezepten genügt somit ein Anruf beim Arzt oder bei der Ärztin, die benötigten Medikamente können dann in der gewünschten Apotheke abgeholt werden.

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) bezeichnete das in der Pandemie eingesetzte Instrument des Fernrezepts als einen guten Übergang zum E-Rezept, das im ersten Quartal 2022 realisiert werden soll. Generell sollte man in die in der Krise gewonnenen Erfahrungen mit Teleanwendungen nutzen, regte er an.

Das Fernrezept habe in der Coronakrise massive Erleichterungen gebracht, räumte Gerhard Kaniak (FPÖ) ein, die Tücken würden jedoch im Detail liegen. So habe er schon immer klar gesagt, dass angesichts einer ärztlichen Ferndiagnose die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fernrezepts genau definiert werden müssten. Außerdem meldete er Sicherheitsbedenken an, da ein Rezept in der Praxis mehrfach eingelöst werde könne. Auch Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) machte datenschutzrechtliche Bedenken geltend.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach von einem Innovationsschub und hob einige Anwendungen der Telemedizin hervor, die sich mittlerweile etabliert hätten. Die Sicherheitsbedenken seien natürlich sehr ernst zu nehmen.

Änderungen im COVID-19-Lagergesetz: Unentgeltliche Weitergabe von Schutzausrüstungen und Materialien

Ein weiterer – mehrheitlich beschlossener - Antrag der Koalitionsparteien schlägt Änderungen im Bundesgesetz über die Einrichtung eines COVID‑19-Lagers und über die Verfügung über Bundesvermögen bei der Abgabe von Gütern vor (1822/A). Im Konkreten wird die Verteidigungsministerin im Einvernehmen mit dem Gesundheitsminister bis Ende 2022 ermächtigt, eingelagerte Schutzausrüstungen und sonstige notwendige medizinische Materialien unentgeltlich zugunsten der Bundesländer, anderer Ressorts sowie sonstiger Bundeseinrichtungen (v.a. AGES und Sozialversicherungsträger) bereitzustellen, soweit dies im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID‑19-Krise erforderlich ist. Um eine wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Lagerhaltung zu gewährleisten, können die beiden Ressortchefs über nicht mehr benötigte Güter auch ohne Vorliegen einer Krisensituation unentgeltlich verfügen. Im Einvernehmen mit dem Innen- und Außenminister sei auch eine entgeltliche Weitergabe an andere Staaten oder internationale Organisationen möglich.

Durch Änderungen im ASVG und diversen Sozialversicherungsgesetzen werden einige Bestimmungen an die bereits im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2009 erfolgten Änderungen des Landesvertragslehrergesetzes sowie des land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrergesetzes angepasst (1923/A). Dieser Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Mückstein: Gesamtausgaben für Gratis-Antigen-Tests betragen 360 Mio. €

Eine rege Diskussion über das Impfen, die Informationskampagne der Regierung sowie die anzustrebende Herdenimmunität entspann sich bei der Debatte über die vier auf der Tagesordnung stehenden Berichte über die COVID-bedingten Ausgaben des Gesundheitsressorts in den Monaten April bis Juli 2021. Gesundheitsminister Mückstein wartete dabei mit den aktuellsten Zahlen auf, die erst im August-Bericht zu finden sind. So würden sich die Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz mittlerweile auf 539,04 Mio. € belaufen, informierte er. Was die Ausgaben für die sogenannten Wohnzimmertests betrifft, die nur mehr bis Ende Oktober in den Apotheken ausgegeben werden, so sei mit Gesamtkosten in der Höhe von 360 Mio. € zu rechnen.

FPÖ-Vertreter Gerhard Hauser machte sich insbesondere für die zahlreichen UnternehmerInnen stark, die noch immer auf ihre Entschädigungszahlungen warten müssen. Hier müsste der Minister mehr Druck bei den zuständigen Ländern machen, fordert er.

Es passiere einfach nichts, um die niedrige Impfquote zu erhöhen, beklagte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Statt eines konkreten Ziels, das man anpeile, würden einfach nur die Maßnahmen verlängert und "weitergewurschtelt".

Seine Partei wolle den Nationalfeiertag zum Tag der Freiheit machen, an dem alle Corona-Maßnahmen beendet werden, schlug Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) vor. Seiner Meinung nach würden nicht nur valide Daten fehlen, um Maßnahmen zu begründen, sondern auch falsche Fakten verbreitet. Man sollte sich ein Beispiel an Norwegen nehmen, das bei einer Impfquote von 68% die Beschränkungen für die Bevölkerung aufgehoben hat.

Solange sich die Krankheit noch ausbreite, sei keine Bevölkerungsimmunität erreicht, entgegnete Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP). Ralph Schallmeiner (Grüne) wies darauf hin, dass in Norwegen bereits 77% der Bevölkerung den ersten Stich erhalten haben.

Bundesminister Mückstein teilte mit, dass zahlreiche Impfdosen von Astra-Zeneca an andere Länder weitergegeben wurden. Dazu zählten etwa die Ukraine, der Libanon, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien. Es sei richtig, dass auch einmal der Iran Impfstoff erhalten habe, stellte er gegenüber Gerald Loacker (NEOS) fest. Die Länder suche das Außenministerium aus; die Auswahl erfolge nach epidemiologischen Fragestellungen. Insgesamt würden die Impfstoffspenden in den nächsten Jahren einen Betrag von rund 100 Mio. € umfassen.

In Richtung der Abgeordneten Fiona Fiedler (NEOS) bekräftigte der Minister, dass die Impfkampagne des BKA weiterlaufe. Sein Haus konzentriere sich auf zielgruppengerechte und altersspezifische Werbung. Man habe etwa festgestellt, dass die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund "doch nicht so schlecht durchgeimpft seien". Das Augenmerk liege auf jüngeren, schlechter gebildeten Personen, die sich tendenziell weniger an Wahlen beteiligen. 

Den ImpfskeptikerInnen könne er nur sagen, dass die Corona-Impfung wirke, betonte Mückstein, auf den Intensivstationen würden sich zehnmal mehr nicht geimpfte Personen befinden als geimpfte. Beim Impfstoff von Johnson&Johnson habe sich gezeigt, dass eine Auffrischung sobald wie möglich erfolgen sollte; am besten mit einem mRNA-Produkt. Es sei zudem eine Tatsache, dass all jene Länder die Corona-Maßnahmen beenden konnten, in denen es eine Impfrate von über 80% gebe. Österreich liege derzeit bei 60,9%; bezogen auf die impfbare Bevölkerung seien es 68,8%. Da die Delta-Variante viel ansteckender sei, müsse eine Herdenimmunitätsrate von über 80% erreicht werden. Zudem habe die Auslastung der Intensivstationen wieder einen Wert (11% belegte Betten) erreicht, bei dem planbare Operationen verschoben werden müssen. Noch heuer soll eine Antikörper-Studie vorgelegt werden, die dann auch mehr Einblick in die Dunkelziffer geben soll.

COVID-19-Berichte: Starker Anstieg der Ausgaben für Impfungen und Selbsttests

Seit Beginn des Jahres 2021 wurden den Ländern und der AGES hohe Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz gewährt, wobei bis Ende Juli insgesamt fast 447,39 Mio. € an Zahlungen geflossen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf Screening-Programme, Untersuchungen, Gebühren für Epidemie-ÄrztInnen oder Vergütungen für Verdienstentgang. Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden Ausgaben etwa für Schutzausrüstungen, Personal (Hotline, Impfen, Testen) oder für Ersatzspitäler ausgewiesen (Stand Juli: 147,87 Mio. €). In weiterer Folge schlugen vor allem die Kosten für die Umsetzung der 3G-Regelung durch die Plattform Österreich testet, des E-Impfpasses sowie des Grünen Passes (6,2 Mio. € per Ende Juli) zu Buche.

Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen, von Gratis-FFP2-Masken, von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut (20 Mio. €) aufgewendet. Das geht aus aktuellen Monatsberichten des Gesundheitsressorts hervor, die gemäß COVID-19-Transparenzgesetz erstellt wurden und mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurden; sie gelten somit als enderledigt (III-317 d.B.), (III-341 d.B.), (III-367 d.B.), (III-394 d.B.) und (III-413 d.B.).

Hohe Ausgaben für Selbsttests zur Abgabe in Apotheken in der Höhe von 174,86 Mio. € (Stand Juli)

Durch die Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Impfplans vor allem in den ersten Monaten des Jahres nahmen auch die diesbezüglichen Ausgaben weiter Fahrt auf. Per Stand Ende Juli wurden 132,37 Mio. € an Kosten für Impfstoffe ausgewiesen. Auch die Abgaben von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken fiel stark ins Gewicht; im Juli belief sich dieser Posten bereits auf 174,86 Mio. €.

Armutsbekämpfung: Verbesserung der Einkommenssituation von vulnerablen Personengruppen durch zusätzliche 20 Mio. €

Im Jahr 2021 wurden weitere 20 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Armutsbekämpfung zur Verfügung gestellt; dieser Betrag wurde bereits im Jänner an die Länder überwiesen. Laut Bericht werden damit eine weitere Einmalzahlung für Kinder in der Höhe von 100 € sowie ein Energiekostenzuschuss von bis zu 100 € pro Sozialhilfehaushalt finanziert. Durch beide Leistungen, die automatisch zur Auszahlung kommen, sollen bis zu 80.000 Kinder und mehr als 100.000 Haushalte erreicht werden. Diese Maßnahme wird im zweiten Halbjahr weitergeführt; ein Betrag von 14 Mio. € wurde bereits ausbezahlt.

Aus dem Bericht im Juli geht hervor, dass 2,08 Mio. € an diverse gemeinnützige Organisationen (z.B. Autonome Frauenhäuser, Kriseninterventionszentrum, Pro mente etc.) ausbezahlt wurden, wobei im Hinblick auf die im Mai beschlossene BFG-Novelle eine Dotierung von 12 Mio. € vorgesehen ist. Im Rahmen der Sonderrichtlinie "COVID-19-Armutsbekämpfung" (insgesamt 19,99 Mio. €) wurden bis Monatsende Juli 531.000 € an Projektträger ausgeschüttet, die sich u.a. für die medizinische und psychosoziale Basisversorgung vulnerabler Personengruppen, für Gewaltprävention, für die Unterstützung von Wohnungslosigkeit und für die Bekämpfung sozialer und armutsrelevanter Folgen der Pandemie einsetzen.

Hohe Zahlungen an die Sozialversicherungsträger für die Durchführung und Abgabe von Tests sowie Anschaffung von Schutzausrüstung

In den Berichten ab Juni 2021 wird auch detailliert darüber Auskunft gegeben, welche Zahlungen an einzelne Sozialversicherungsträger sowie an die ÖGK geflossen sind, die der Bund aufgrund gesetzlicher Vorgaben für verschiedene COVID-19-Maßnahmen bereitstellen musste. So wurden etwa 6,22 Mio. € an die BVAEB sowie rund 39 Mio. € an die ÖGK für die Abgeltung der Freistellungskosten von "RisikopatientInnen" ausbezahlt. Die SVS wiederum erhielt 1,59 Mio. € für die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich sowie bei den selbstständigen Vertragsambulatorien.

Weitere hohe Beträge, die an die ÖGK flossen, betrafen die Anschaffung von Schutzausrüstungen für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich (28,04 Mio. €), die Abgeltung von in Apotheken, Arztpraxen und Ambulatorien durchgeführten COVID-19-Tests (51,01 Mio. €) sowie die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests durch öffentliche Apotheken. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue