Parlamentskorrespondenz Nr. 1151 vom 19.10.2021

Neu im Sozialausschuss

Regierungsvorlage zum Pensionsanpassungsgesetz 2022

Wien (PK) – Die Regierung schlägt eine Pensionsanpassung für das Jahr 2022 vor, mit der kleine und mittlere Pensionen zusätzliche Zahlungen erhalten sollen. Der generelle Anpassungsfaktor für 2022 beträgt 1,8%. Kleine und mittlere Pensionen sollen mit dem Pensionsanpassungsgesetz 2022 (1105 d.B.) über diesen Anpassungsfaktor hinaus erhöht werden, und zwar um bis zu 3%.

Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 € im Monat eine Erhöhung von 3%. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 € im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 € werden zwischen 3% und 1,8% mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist. Wer mehr als 1.300 € Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8% mehr erhalten. Dabei wird das Gesamtpensionseinkommen herangezogen, also alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Darunter fallen – wie schon in den Jahren 2018 und 2020 - auch Sonderpensionen. Die Anpassung der Sonderpensionen soll durch eine Begrenzungsregel im Verfassungsrang entsprechend limitiert werden.

Auch die Ruhebezüge von BeamtInnen werden entsprechend angepasst. Die Erhöhung von 3% wird darüber hinaus auch für Opferrenten wirksam, etwa nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz, dem Impfschadengesetz und dem Heimopferrentengesetz.

Ziel ist, die Kaufkraft von BezieherInnen von kleinen und mittleren Pensionen zu stärken. Die nach dem Gesamtpensionseinkommen gestaffelte Pensionserhöhung trägt laut Regierungsvorlage eine soziale Komponente in sich.

Budgetär wirkt sich die zusätzliche Erhöhung der kleinen und mittleren Pensionen (ASVG, BSVG, GSVG) mit rund 110 Mio. € Mehrkosten aus. Die gesetzlich vorgesehene Anpassung (Inflation) von 1,8% wird laut Prognosen rund 829 Mio. € für das Jahr 2022 betragen. Bei den Beamtenpensionen kommt es durch die zusätzliche Erhöhung zu 2,7 Mio. € Mehrkosten. Die gesetzlich vorgesehene Anpassung bei den BeamtInnen wird laut Regierungsvorlage mit 180,3 Mio. € beziffert. Insgesamt werden damit im Jahr 2022 für sämtliche Pensionsanpassungen rund 1,1 Mrd. € Mehrkosten erwartet. Bei den Opferrenten geht die Regierung von Mehrkosten zwischen 500.000 und 600.000 € für das kommende Jahr aus.

Im Zuge der Anpassung wird der Frühstarterbonus in der Höhe von 1 € für jeden Beitragsmonat vor dem 20. Geburtstag auch für BeamtInnen, Bundestheaterbedienstete und ÖBB-BeamtInnen für Pensionsantritte ab 1. Jänner 2022 gesetzlich verankert. (Schluss) kar


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