Parlamentskorrespondenz Nr. 1152 vom 19.10.2021

Wissenschaftsausschuss debattiert über PädagogInnenbildung und Fragen des Wissenschaftsstandorts

Berichte des Qualitätssicherungsrats für PädagogInnenbildung und des österreichischen Wissenschaftsrats einstimmig zur Kenntnis genommen

Wien (PK) – Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats befasste sich heute mit zwei Berichten von Gremien, welche die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung österreichischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen beratend begleiten. Diskutiert wurden der Jahresbericht 2020 des Qualitätssicherungsrats zur PädagogInnenbildung (QSR), der Auskunft über die Evaluierungstätigkeit dieses Gremiums und daraus abgeleitete Empfehlungen gibt, und der Tätigkeitsbericht des österreichischen Wissenschaftsrats (ÖWR) für die Jahre 2018 bis 2020. Inhalt des zweiten Berichts sind die umfassenden Stellungnahmen des Rats zu großen Themenkomplexen, die der ÖWR in den letzten Jahren an die Stakeholder in Wissenschaft und Forschung gerichtet hat. Die beiden Berichte wurden vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

2020 war durch neue Evaluierungen zur PädagogInnenbildung gekennzeichnet

Der Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung (QSR) nimmt laut dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz eine Reihe von Aufgaben in der PädagogInnenbildung wahr. Ein vorrangiges Aufgabenfeld des QSR ist die Qualitätsentwicklung und -sicherung der PädagogInnenbildung Neu. Der aktuelle Bericht des QSR an den Nationalrat konzentriert sich auf fünf Themenfelder, in denen der QSR im Jahr 2020 Schwerpunkte gesetzt hat (III-414 d.B.).

Universitätsprofessor Andreas Schnider als Vorsitzender des QSR führte aus, dass der QSR im Jahr 2020 eine Reihe wichtiger Evaluierungen weitergeführt und neue begonnen habe. So widme sich der QSR neben der Begutachtung von Curricula weiter dem Monitoringprozess, der die Umsetzung der Reform der PädagogInnenbildung in den vier Verbundregionen begleitet. Ein neuer Schwerpunkt sei die Erarbeitung österreichweiter Standards für Auswahl- und Aufnahmeverfahren. Der QSR habe sich 2020 unter anderem mit dem Bereich der digitalen Kompetenzen und der Medienkompetenz befasst sowie eine Evaluation des Modells für QuereinsteigerInnen für den Sekundarbereich Allgemeinbildung begonnen, führte Schnider aus. Der QSR habe weiters die Evaluation der Induktionsphase für LehrerInnen initiiert und eine gesamtösterreichische Evaluation angebahnt, welche die Wirkung der Reform der PädagogInnenbildung Neu überprüfen soll.

ÖVP-Wissenschaftssprecher Rudolf Taschner verwies darauf, dass aufgrund der demographischen Entwicklung des Lehrkörpers innerhalb eines Jahrzehnts ein LehrerInnenmangel drohen könne und es Maßnahmen dagegen brauche. Bildungsminister Heinz Faßmann sagte, er sei sich der Problematik bewusst, dass ein Drittel der LehrerInnen innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in Pension gehen werde. Aus diesem Grund setze man zahlreiche Schritte, den Beruf attraktiver zu machen, etwa in den Arbeitsbedingungen. In Vorarlberg sei auf Empfehlung des QSR ein Pilotprojekt gestartet worden, welche auf die Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung des Images von PädagogInnen in der öffentlichen Wahrnehmung abziele. Auch die Erleichterungen für QuereinsteigerInnen in den Pädagogikberuf seien Teil der Maßnahmen.

Katharina Kucharowits (SPÖ) wollte wissen, welche Schritte der politischen Umsetzung der Empfehlungen des QSR in Hinblick auf übergreifende Bildungskonzepte, digitale Grundbildung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fachwissenschaft und Fachdidaktik gesetzt werden. NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre verwies auf Kritik am mangelnden Praxisbezug der Ausbildung. Sie zweifelte auch daran, dass die Pädagogischen Hochschulen eine tatsächliche Autonomie entwickeln können.

Bundesminister Heinz Faßmann erklärte, der Praxisbezug der Ausbildung bedeute für ihn, dass künftige LehrerInnen möglichst früh im Zuge ihrer Ausbildung in der Klasse stehen sollen, um einschätzen zu können, wie sie mit der Unterrichtssituation zurechtkommen. Was die Autonomie der PH betreffe, so könne diese nie vollständig sein, da das Ministerium darauf achten müsse, dass bestimmte Aufgaben der PädagogInnenbildung erfüllt werden. Die Hochschulen hätten aber Handlungsspielräume, die sie nützen könnten, etwa in der Bildungsforschung.

Der QSR spreche sich für einen verstärkten Austausch zwischen den Institutionen der PädagogInnenbildung und den ProfessionsvertreterInnen der Praxis aus, sagte Andreas Schnider. Ein Gesamtkonzept der pädagogisch-praktischen Studien erfordere die Beteiligung von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und bildungswissenschaftlichen Grundlagen. Ergebnisse der Evaluierung der Aufnahmephase und der Auswahlverfahren, für die sich die Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Martin Graf (FPÖ) interessierten, kündigte Schnider für 2022 an.

FPÖ-Abgeordneter Graf sah bei den Sonderschulpraktika die Gefahr, dass unbezahlte Praktika wieder zur Regel werden. Wissenschaftsminister Faßmann betonte, dass Praktika in der Ausbildungsphase als Teil des Curriculums zwar unbezahlt seien, sobald eine erste Ausbildungsstufe abgeschlossen sei, würden weitere Praktika aber selbstverständlich bezahlt.

Sie sei dem Konzept der Verbünde in der PädgogInnenbildung von Anfang an kritisch gegenübergestanden, meinte die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, und tatsächlich habe es einige Probleme gegeben, vor allem aufgrund fehlender Schnittstellen. Sie wollte wissen, ob unterdessen die Harmonisierung der unterschiedlichen Studienarchitekturen erfolgt sei. QSR-Vorsitzender Schnider betonte, dass anfängliche Probleme der Kooperation der Verbünde unterdessen weitgehend gelöst seien, der QSR erhalte kaum mehr Beschwerden dazu. 

Faßmann: Österreichischer Wissenschaftsrat liefert wichtige Entscheidungsgrundlagen

Das zentrale Beratungsorgan der Bundesregierung zu Fragen des österreichischen Wissenschafts- und Hochschulsystems, der österreichische Wissenschaftsrat (ÖWR), hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2018 bis 2020 vorgelegt (III-419 d.B.). Insgesamt hat der Wissenschaftsrat im Zeitraum 2018 bis 2020 sechs umfangreiche Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen des Wissenschaftsstandorts vorgelegt. Außerdem hat der ÖWR im Berichtszeitraum seinen Tätigkeitsbericht für die Periode 2015 bis 2017 vorgelegt sowie gemeinsam mit dem FWF (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung) eine Studie zur Standortbestimmung der Bildungsforschung in Österreich erstellt.

Als Auskunftsperson zum Bericht stand den Abgeordneten der Vorsitzende des ÖWR Antonio Loprieno zur Verfügung. Er betonte in einem einleitenden Statement, dass die Aufgaben des ÖWR sich im Spannungsfeld eines gesetzlichen Auftrags und selbst gewählter Schwerpunkte bewegen. Vorgebeben sei etwa die Rolle in der Begleitung der Leistungsvereinbarungen zwischen Wissenschaftsministerium und Universitäten. Zum anderen setze er eigene Schwerpunkte. Als Beispiele nannte Loprieno die Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Umsetzung eines Exzellenzprogramms. Der ÖWR habe zuletzt auch die Potenziale, aber auch die Grenzen bibliometrischer Methoden, also der Anwendung mathematischer und statistischer Methoden zur Bewertung von Forschung und Forschungsleistung, aufgezeigt.

Seitens der ÖVP wollte Abgeordneter Johann Weber wissen, welchen Mehrwert die Beratungstätigkeit des ÖWR habe. In diese Richtung ging auch die Frage von Martina Künsberg Sarre (NEOS), die nach der Zusammenarbeit des Wissenschaftsressorts mit dem Wissenschaftsrat fragte. Auch Sibylle Hamann und Elisabeth Götze (beide Grüne) wollten wissen, welche Verbindlichkeit die Empfehlungen des ÖWR haben und wie sie umgesetzt werden.

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann betonte, dass die Beratungstätigkeit des ÖWR für sein Ressort große Bedeutung habe, um notwendige gesetzliche Maßnahmen zu definieren. Als Beispiel nannte Faßmann die Bewertung der Leistungsvereinbarungen 2019 bis 2021. Die Erkenntnisse daraus würden in den Prozess der Erarbeitung der neuen Vereinbarung zwischen Wissenschaftsministerium und Universitäten einfließen, meinte der Minister.

ÖWR-Vorsitzender Loprieno erläuterte, dass sich die Arbeitsweise des Rats in den letzten Jahren deutlich geändert habe. Nun konzentriere man sich auf einen Stakeholder-Prozess, was bedeute, dass der ÖWR bemüht sei, Empfehlungen zu formulieren, bei denen davon auszugehen sei, dass sie von den betreffenden Organisationen auch umgesetzt werden. Der ÖWR formuliere keine Arbeitspläne für das Wissenschaftsministerium, die politische Umsetzung sei den Ressorts überlassen, das sei aus seiner Sicht auch der richtige Weg.

NEOS-Wissenschaftssprecher Helmut Brandstätter wies auf einige kritische Befunde hin, welche der ÖWR im Zuge seines Monitorings der Forschungsförderung in Österreich erhoben habe. Brandstätter entnahm dem Bericht, dass die österreichische Forschungsförderungslandschaft von administrativer Überfrachtung und mangelnder Transparenz der Finanzierungsleistungen gekennzeichnet sei. Der Wissenschaftsrat hat daher drei zentrale Empfehlungen ausgesprochen, was die Behebung von Mehrfachstrukturen der Förderinstitutionen, Dokumentationspflichten der Geldflüsse aller Fördereinrichtungen, insbesondere der Finanzierungen durch Bund und Länder sowie Evaluierungen der Forschungsförderungsinstitutionen hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards betrifft. Auch FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek schloss sich dieser Frage an. Er wollte wissen, ob hier die neue gesetzliche Lage Änderungen gebracht habe.

Die von Brandstätter und Deimek angesprochenen Kritikpunkte sah Faßmann durch das neue Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) als weitgehend behoben an. Er könne unterdessen keine "Zerklüftung" der Forschungsförderung erkennen, meinte der Minister. Zu den von NEOS-Abgeordnetem Brandstätter angesprochenen Berichten, wonach Finanzierungsfragen des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo und des Instituts für höhere Studien (IHS) seitens des Finanzministeriums dazu benützt worden seien, um politischen Druck auf diese Einrichtungen auszuüben, betonte Wissenschaftsminister Faßmann, dass es seitens seines Ressorts keine politischen Vorgaben an wissenschaftliche Einrichtungen gebe. Zu Brandstätters Frage einer möglichen Finanzierung des Wifo und des IHS durch das Wissenschaftsministerium erklärte der Minister, die beiden Institutionen seien nicht ins Fördersystem des FoFinaG einbezogen worden, da sie mit Auftragsforschung befasst seien. Allerdings sei er offen für Überlegungen, das längerfristig zu ändern.

Ausschussobmann Martin Graf (FPÖ) entnahm dem Bericht, dass der ÖWR sich für eine Weiterentwicklung der Kunstuniversitäten ausspreche, die Stärken wahrt, aber auch die Relevanz, Exzellenz und Innovation in der Forschung und Lehre erhöht. Er sehe hier einen durchaus kritischen Befund, der die Universitäten anhalte, ihre Relevanz zu erhöhen, meinte er. Neben Graf sprach auch SPÖ-Abgeordnete Petra Oberrauner das Verhältnis von Forschungsinput und innovativem Output an. Österreich bleibe vom Ziel, Innovation Leader zu werden, weiterhin entfernt, meinten die Abgeordneten.

Der ÖWR-Vorsitzende betonte, die Empfehlung an die Kunstuniversitäten sei vor allem darauf ausgerichtet, die große internationale Bedeutung der österreichischen Kunstwissenschaften zu betonen. Diese Stärke müsse auch in eine politische Entscheidung münden, bestehende Forschungsförderungsprogramme besser auszustatten. Der Wissenschaftsrat sehe auch die ersten Erfolge der Betonung der Exzellenz, die notwendig sei, um im internationalen Vergleich mithalten zu können. Förderlandschaften könnten verschieden gestaltet werden, jedes Modell habe Vor- und Nachteile. Die Antwort, für welches Modell man sich entscheide, falle letztlich der Politik zu.

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann betonte, dass man in der Frage der nach wie vor nicht erreichten Innovation Leadership Österreichs die Bedeutung von Rankings nicht überbewerten dürfe. Der Forschungsoutput steige, letztlich gehe es aber darum, Forschungsergebnisse in praktische Anwendungen zu übersetzen. ForscherInnen seien nicht per se an dieser Frage interessiert, denn sie interessierten sich für Forschung an sich, meinte Faßmann. Daher gelte es, ihnen bzw. den Universitäten Hilfestellungen zu geben, damit sie den nächsten Schritt wagen, der in der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse besteht.

Für das im Bericht angesprochene Vorhaben einer Zusammenlegung der derzeit bestehenden Beratungsgremien Wissenschaftsrat, Rat für Forschung und Technologieentwicklung (FTE) und ERA Council Forum interessierten sich die Abgeordneten Andrea Kuntzl (SPÖ) und Gerhard Deimek (FPÖ). Der ÖWR unterstütze in einer Stellungnahme und Empfehlung das Vorhaben ausdrücklich, stellten sie fest. Wissenschaftsminister Faßmann teilte dazu mit, dass sein Ressort einen Gesetzvorschlag für eine solche Zusammenlegung erarbeitet habe. Dieser werde nun mit den anderen betroffenen Ressorts, dem Wirtschaftsministerium und Klimaschutzministerium, abgestimmt. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) sox