Parlamentskorrespondenz Nr. 1499 vom 21.12.2021

Anpassungen im Steuerrecht und Finanzmarktbereich sowie Verlängerung der Überbrückungsgarantien passieren Bundesrat

Mehrheitliche Zustimmung für Dienstrechtsnovelle und Einrichtung des Produktivitätsrates

Wien (PK) – Zahlreiche fiskalpolitische Beschlüsse standen heute auf der Agenda des Bundesrates. So debattierten die Abgeordneten verschiedene steuerliche Anpassungen unter anderem in Bezug auf Essensgutscheine im Homeoffice und die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bei betrieblichen Einkünften. Angenommen wurden auch Anpassungen an das EU-Recht im Finanzbereich und die Verlängerung der Überbrückungsgarantien für Unternehmen durch Verweisänderungen in verschiedenen Gesetzen. Im Fiskalrat der Oesterreichischen Nationalbank wird sich künftig ein Produktivitätsrat mit Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität in Österreich befassen.

Zudem gaben die Bundesräte grünes Licht für die 2. Dienstrechtsnovelle 2021, in der das mit der Gewerkschaft ausgehandelte Gehaltsschema für den öffentlichen Dienst festgelegt wurde.

Dienstrechtsnovelle 2021

Der Bundesrat genehmigte das mit der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst ausverhandelte Gehaltsschema ab 1.1.2022 im Rahmen der 2. Dienstrechtsnovelle 2021. Demnach steigen die Gehälter von öffentlich Bediensteten um durchschnittlich 3% an. Überdies werde bis Juni 2022 die Möglichkeit verlängert, Personen, die trotz dreimaliger Schutzimpfung einem erhöhten Risiko einer COVID-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf ausgesetzt sind, vom Dienst bei fortlaufendem Bezug freizustellen, da die Corona-Pandemie mit einer steigenden Zahl an Infizierten beziehungsweise Hospitalisierten andauere. Gleiches gilt für Personen, die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können. Umfasst sind von den Regelungen neben Bundesbediensteten auch LehrerInnen im Landesdienst beziehungsweise an land- und forstwirtschaftlichen Schulen. Nötig für eine derartige Freistellung ist jedenfalls eine ärztliche Beurteilung des Risikostatus, ausgestellt nach dem 2. Dezember 2021. Der Dienstgeber kann zusätzlich die Bestätigung dieses COVID-19-Risiko-Attests durch den Amtsarzt verlangen.

Anpassungen an EU-Recht im Finanzmarktbereich

Durch EU-Anpassungen im Finanzrecht wird die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Zulassung und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern mit den erforderlichen Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen betraut. In dem vom Bundesrat mehrheitlich mitgetragenen Beschluss sind unter anderem Bestimmungen über die Erhebung von Rechtsmitteln, die Veröffentlichung von Entscheidungen sowie die Meldung von Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) enthalten.

Ein Produktivitätsrat soll gemäß EU-Ratsempfehlung eingerichtet werden

Mehrheitliche Zustimmung fand auch die Einrichtung eines Produktivitätsrates gemäß EU-Ratsempfehlung. Entsprechend der Empfehlung sind Mitgliedstaaten der Eurozone dazu angehalten, Produktivitätsräte oder -ausschüsse einzurichten. Diese sollen sich untereinander vernetzen und die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Produktivität analysieren. In Österreich soll der Produktivitätsrat organisatorisch beim Fiskalrat in der Nationalbank eingerichtet werden und wird vom Sekretariat des Fiskalrates mitbetreut, erläutert das Finanzministerium mit Verweis auf Verwaltungseffizienz und Synergieeffekte. Damit seien zahlreiche Anpassungen erforderlich, die zur besseren Übersicht in einem neuen Gesetz, dem Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) erfolgen. Die Kernaufgaben des Fiskalrates bleiben davon weitgehend unberührt, heißt es in der zugrundeliegenden Regierungsvorlage.

Die Aufgaben des Produktivitätsrats betreffen die Diagnose und Analyse der Entwicklungen im Bereich der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich. Die Analyse soll unter anderem Aspekte des Euro-Währungsgebiets und der Europäischen Union berücksichtigen, sich mit den langfristigen Antriebsfaktoren und Voraussetzungen für Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, einschließlich Innovation, befassen.

Steueranpassungen: Essensgutscheine im Homeoffice, Arbeitsplatzpauschale bei betrieblichen Einkünften

Der Bundesrat gab auch mehrheitlich grünes Licht für einen Nationalratsbeschluss, der zahlreiche Steueranpassungen beinhaltet, von der Absetzbarkeit von Essengutscheinen bis hin zur Steuerbefreiung für außerordentliche Zuwendungen an PflegerInnen. Weiters sind mit den Änderungen für die Arbeitsplatzpauschale Steuererleichterungen für das Homeoffice geplant.Zudem wird Bedacht auf die Krisenbewältigungsmaßnahmen in der Vorweihnachtszeit genommen. So werden Weihnachtsgutscheine bis 365 € auch dieses Jahr steuerfrei gestellt, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde. Außerdem wird die Pendlerpauschale auch während des Lockdowns zugestanden und Schutzmasken bleiben von der Umsatzsteuer befreit. Coronabedingte Bonuszahlungen und Zulagen werden - wie schon im Kalenderjahr 2020 - bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei gestellt.

Verlängerung der Überbrückungsgarantien

Ein weiterer vom Bundesrat mehrheitlich genehmigter Beschluss sieht Verweisänderungen im KMU-Förderungsgesetz, im Garantiegesetz 1977, im ABBAG-Gesetz und in der Bundesabgabenordnung vor. Zudem werden die von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) erteilten Garantien verlängert. Dadurch besteht ein erhöhter finanzieller Bedarf der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) für Maßnahmen in Form von Direktzuschüssen und Garantien. Weiters wird im ABBAG-Gesetz das Ergreifen finanzieller Maßnahmen zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ermöglicht. Außerdem wird die Verlängerung der zinsfreien Stundung der von auf die AWS und ÖHT übergegangene Regressforderungen von bisher 31. Dezember 2021 auf den 30. Juni 2022 verlegt. (Fortsetzung Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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