Parlamentskorrespondenz Nr. 22 vom 12.01.2022

Finanzausschuss: Finanzausgleichsperiode soll coronabedingt bis 2023 verlängert werden

Oppositionsanträge zu kalter Progression, KESt-Befreiung und Gemeindefinanzen vertagt

Wien (PK) – Um es Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin zu ermöglichen, alle Kräfte in der Corona-Krisenbewältigung zu bündeln, soll der aktuelle Finanzausgleich vorerst für zwei Jahre bis 2023 verlängert werden. Dafür hat sich heute der Finanzausschuss mehrheitlich ausgesprochen. Ohne einer entsprechenden Regelung hätten bereits 2021 die Verhandlungen über die neue Finanzausgleichsperiode geführt werden müssen.

Von den Regierungsparteien mehrheitlich vertagt wurden die Anträge der Opposition. Die NEOS setzen sich weiterhin für die Abschaffung der kalten Progression sowie für eine KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen ein. Die SPÖ fordert die Entlastung der Gemeindefinanzen durch den ersatzlosen Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket.

Aktueller Finanzausgleich wird um zwei Jahre verlängert

Die Finanzausgleichsperiode soll pandemiebedingt bis 2023 verlängert werden. Der Finanzausschuss hat sich heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ für die entsprechende Novelle des Finanzausgleichsgesetzes ausgesprochen. Die Corona-Pandemie stelle alle Gebietskörperschaftsebenen vor große Herausforderungen und binde deren personelle Ressourcen, heißt es in der Begründung. Der bestehende Finanzausgleich soll daher vorerst für zwei Jahre verlängert werden. Damit soll es Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht werden, weiterhin alle Kräfte in die Krisenbewältigung zu bündeln, heißt es in der Regierungsvorlage (1295 d.B.). Das Finanzausgleichsgesetz 2017 würde ohne Verlängerung mit Ende 2021 außer Kraft treten, sodass im Jahr 2021 die Verhandlungen über die Regelung des Finanzausgleichs ab dem Jahr 2022 zu führen gewesen wären. Nicht Teil der Verlängerung sind eine neue Vereinbarung über die Elementarpädagogik sowie über eine Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetzes. Laut den Erläuterungen werden dazu Gespräche geführt, mit dem Ziel, diese im Frühjahr 2022 abzuschließen.

Für die unveränderte Verlängerung des Finanzausgleichs bedarf es auch einer Anpassung weiterer Bundesgesetze (Umweltförderungsgesetz, Pflegefondsgesetz, Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz) und Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG (Elementarpädagogik, Erwachsenenbildung, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Zielsteuerung-Gesundheit), die ebenfalls Gegenstand der Regierungsvorlage sind.

Ernst Gödl (ÖVP) strich die in der Regierungsvorlage geplanten Ausgleichszahlungen an die Länder für die Krankenanstalten für die Jahre 2020 und 2021 hervor. Insgesamt sollen für die Mindereinnahmen und Mehrausgaben für die Corona-Krise 750 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung stehen.

Gerhard Kaniak (FPÖ) bezeichnete die Verlängerung des Finanzausgleichs als eine "unambitionierte Fortschreibung der Gebarung, obwohl sich die Bedingungen drastisch geändert haben". Der FPÖ-Mandatar sprach von einer Verschlechterung der Versorgungsleistung durch die lineare Fortsetzung im Gesundheitsbereich und in der Pflege.

Ähnlich sah das Kai Jan Krainer (SPÖ). Man habe jahrelang auf die Unterfinanzierung der Krankenhäuser hingewiesen. Jetzt gebe es aber mehr Finanzmittel, weshalb die SPÖ der Regierungsvorlage somit zustimme.

Keine Zustimmung gab es von den NEOS. Mandatarin Karin Doppelbauer hatte zwar Verständnis für die Schwierigkeit von Finanzausgleichsverhandlungen während der Pandemie, warnte jedoch davor, diese "auf die lange Bank" zu schieben.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bezeichnete das vorliegende Gesetzespaket als "gute Lösung für das österreichische Gesundheitswesen". Die Verlängerung sei mit den Finanzausgleichspartnern abgesprochen und bringe Planungssicherheit für alle Beteiligten. Trotz der Corona-Pandemie habe man in den letzten zwei Jahren eine Reihe von Projekten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung auf den Weg gebracht.

NEOS wollen kalte Progression abschaffen

Die NEOS treten weiterhin für die Abschaffung der kalten Progression ein. Um diese jährlich in voller Höhe abzugelten, fordert die Oppositionsfraktion in dem von den Koalitionsfraktionen ein weiteres Mal vertagten Entschließungsantrag die Anpassung der Tarifgrenzen (941/A(E)). Mit einem bereits im letzten Finanzausschuss Ende November eingebrachten Abänderungsantrag forderte Karin Doppelbauer (NEOS) ein Gesetz, welches ab 1.1.2022 vorsieht, die Tarife bzw. Tarifgrenzen von Lohn- und Einkommenssteuer so anzupassen, dass die kalte Progression in voller Höhe jährlich abgegolten wird.

Wichtig seien Strukturreformen, um Spielraum im Budget für die Abschaffung der kalten Progression herzustellen, forderte Doppelbauer.

Andreas Hanger (ÖVP) verwies auf zahlreiche Bereiche der Steuerreform, deren Entlastungsmaßnahmen die kalte Progression übersteigen würden. Man wolle vorerst die ökosoziale Steuerreform wirken lassen und danach über weitere Schritte beraten.

NEOS fordern KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen

Eine weitere Forderung der NEOS gilt der KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen. Ziel der Oppositionspartei ist, eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen. In dem ebenfalls von ÖVP und Grünen vertagten Entschließungsantrag unterstreicht Gerald Loacker die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge (2031/A(E)). Eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen sei eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts und setze deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen, betont er. Von der Bundesregierung fordert Loacker weitere Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts, unter anderem wie im Regierungsprogramm vorgesehen, auch die Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten.

Ein langes Behalten von Wertpapieren, etwa zu Altersvorsorge, dürfe nicht mit "wildem Zocken an der Börse" gleichgestellt sein, betonte Gerald Loacker (NEOS). Die Republik müsse Interesse an einer langfristigen Vorsorge der Menschen, auch abseits des Sparbuchs haben.

Die Einführung einer Behaltefrist sei im Regierungsprogramm verankert, erwiderte Christoph Zarits (ÖVP). Aktuell habe jedoch die Umsetzung der Steuerreform Priorität. Es gebe dazu aber bereits Gespräche mit dem Koalitionspartner.

Christoph Matznetter (SPÖ) konnte dem NEOS-Vorschlag nichts abgewinnen. Es sei nicht verständlich, warum man bei Sparbüchern KESt zahlen müsse und bei Wertpapieren nicht. Geht es nach dem SPÖ-Mandatar, sollen Kapitaleinkünfte den gleichen Regeln wie Einkünfte aus Arbeit unterworfen werden.

Finanzminister Magnus Brunner bezeichnete eine Behaltefrist als einen sinnvollen Ansatz für die langfristige Pensionsvorsorge. Diese müsse jedoch in ein Gesamtkonzept eingebunden werden.

SPÖ für Sicherung und Entlastung der Gemeinden

Ein weiteres Mal vertagt wurde auch ein SPÖ-Entschließungsantrag, der sich für die Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise einsetzt. Konkret forderte die SPÖ den ersatzlosen Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss sowie die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024 (2075/A(E)).

Die Sicherung der Gemeindefinanzen sei ein wichtiges Anliegen und in der Corona-Pandemie gut gelungen, begründete Elisabeth Götze (Grüne) die Vertagung. Der Großteil der Gemeinden habe bereits die Zuschüsse aus dem Gemeindepaket 1 erhalten. Da 2021 die Ertragsanteile der Gemeinden unerwartet gestiegen anstatt gesunken seien, habe es für das Gemeindepaket 2 keine hohe Nachfrage gegeben.

Das sah Kai Jan Krainer anders. Die finanzielle Situation der Gemeinden sei nach wie vor angespannt. Anstatt einer erneuten Vertagung forderte Krainer eine Diskussion im Nationalratsplenum. (Fortsetzung Finanzausschuss) med