Parlamentskorrespondenz Nr. 51 vom 19.01.2022
Neu im Landwirtschaftsausschuss
Wien (PK) - Um den geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen muss die bisherige Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik für die Periode 2021-2027 angepasst werden. Ziel der Regierungsvorlage (1297 d.B.) ist die effiziente und ordnungsgemäße Abwicklung der Programme der EU-Kohäsionsfonds in Österreich, wie etwa des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), des ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus, des JTF (Fonds für einen gerechten Übergang), des Programms IBW (Investitionen in Beschäftigung und Wachstum) sowie der Interreg/ETZ-Programme (Europäische territoriale Zusammenarbeit) in der Periode 2021-2027.
Für die komplexen Anforderungen einer koordinierten, partnerschaftlichen Abwicklung von Förderprogrammen biete die österreichische Rechtsordnung keine unmittelbare gesetzliche Basis, noch gebe es eine gemeinsame Bund und Länder umfassende Kompetenz für Regionalpolitik. Daher habe man als Rechtsgrundlage die Form einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a der Bundesverfassung gewählt. Die bisherige, bereits 2008 und 2017 adaptierte, Vereinbarung habe sich bewährt, müsse aber den geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen und auch im Lichte der bisherigen Erfahrungen zu den innerösterreichischen Regelungen für die Periode 2021-2027 angepasst werden, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage. (Schluss) med