Vereinbarung Bund und Länder gemäß Art. 15a B-VG Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für 2021 bis 2027 (1297 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 502/BNR
Einhellig
149. Sitzung des Nationalrates: Genehmigung, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für die Periode 2021 bis 2027

Vereinbarung Bund und Länder gemäß Art. 15a B-VG Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum in Mitgliedstaaten und Regionen“ und des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg)“ für 2021 bis 2027

Schwerpunkte der Vereinbarung

  • Effiziente und ordnungsgemäße Programmverwaltung für den EFRE bzw. EFRE/JTF
  • Effiziente und ordnungsgemäße Programmverwaltung für den ESF+ bzw. ESF+/JTF
  • Effiziente und ordnungsgemäße Finanzverwaltung für den EFRE und EFRE/JTF
  • Effiziente und ordnungsgemäße Finanzverwaltung für den ESF+ und ESF+//JTF
17.12.2021

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Elisabeth Köstinger

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

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