Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 03.02.2022

Sozialausschuss bringt Regelfinanzierung von Hospiz- und Palliativversorgung in Richtung Plenum

Oppositionsanträge zu Pflege und Hospizversorgung vertagt

Wien (PK) – Mit dem Hospiz- und Palliativfondsgesetz hat der Sozialausschuss heute mit breiter Mehrheit eine Regelfinanzierung für diesen Bereich befürwortet. ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ stimmten für den vom Sozialminister vorgelegten Gesetzesentwurf. Vorgesehen sind Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder, wobei eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern geplant ist. Im Sozialministerium soll dafür ein Hospiz- und Palliativfonds eingerichtet werden, der von 2022 bis 2024 mit 108 Mio. € dotiert ist.

Eine Forderung der Freiheitlichen, die neben der Regelfinanzierung und dem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung auch einen Rechtsanspruch beinhaltet, gilt als miterledigt. Weitere Initiativen der Opposition wurden vertagt. So schlägt die FPÖ etwa das "Kärntner Pflegemodell" als Vorbild für ganz Österreich sowie eine psychologische Versorgung als Kassenleistung vor. Die SPÖ erneuerte ihre Forderung nach einer umfassenden Pflegereform. Außerdem tritt sie für pensionsrechtliche Verbesserungen für Angehörige von Pflege- und Gesundheitsberufen sowie für eine Beibehaltung der Überweisung eines Pauschalbeitrags von der AUVA an die ÖGK ein.

Hospiz- und Palliativfonds im Sozialministerium

Mit der Neuregelung der Sterbehilfe hat die Regierung angekündigt, parallel den Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung ausbauen zu wollen. Das von Sozialminister Wolfgang Mückstein vorgelegte Hospiz- und Palliativfondsgesetz hat zum Ziel, den Bereich in die Regelfinanzierung zu überführen (1290 d.B.).

Ein Hospiz- und Palliativfonds soll im Sozialministerium angelegt und vom Sozialminister im Einvernehmen mit dem Finanzminister verwaltet werden. Aus dem Fonds werden Zweckzuschüsse an die Länder für die Hospiz- und Palliativversorgung erbracht. Dabei geht die Regierung von einer Drittelfinanzierung aus: Ein Drittel finanziert der Bund, mindestens ein weiteres Drittel das jeweilige Bundesland und maximal ein Drittel die Sozialversicherungsträger. Für das Jahr 2022 sind Bundesmittel von 21 Mio. € vorgesehen. 2023 soll es 36 Mio. und 2024 51 Mio. € aus dem Bundesbudget geben. Der Fonds ist von 2022 bis 2024 somit ingesamt mit 108 Mio. € dotiert. Ab 2025 soll der Betrag jährlich nach einem festgelegten Schlüssel erhöht werden.

Die Gelder sind zweckgewidmet und können von den Ländern für mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Tageshospize und stationäre Hospize – jeweils für Kinder und Erwachsene – verwendet werden. Damit die Bundesländer die Zweckzuschüsse erhalten, müssen sie einige Bedingungen erfüllen. Sie müssen einen Zielwert für den Auf- und Ausbau von entsprechenden Angeboten erreichen, ein Qualitätsmanagement einführen und österreichweit einheitlich geregelte Tarife anwenden. Außerdem sind sie etwa zur Erhebung und Übermittlung von Daten sowie zur Mitwirkung am Berichtwesen verpflichtet.

Parallel erfolgt eine Änderung einer Bestimmung in den Sozialversicherungsgesetzen, mit der klargestellt werden soll, dass eine Krankenbehandlung auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung stattfindet und somit vom Schutzbereich der Krankenversicherung umfasst wird.

Als miterledigt gilt ein Antrag der Freiheitlichen, mit dem diese den Gesundheits- und Sozialminister auffordern wollten, die Sicherstellung der Regelfinanzierung, den Ausbau sowie den Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung umzusetzen (1484/A(E)).

Mückstein: Leicht zugängliche, regelfinanzierte Versorgung für Betroffene und ihre Angehörigen

Sozialminister Wolfgang Mückstein erklärte zur Entstehung des Gesetzes, dass mit dem Beschluss des assistierten Suizids klar gewesen sei, dass parallel die Hospiz- und Palliativversorgung ausgebaut werden müsse. Denn nur so könnten Betroffene eine freie Entscheidung über ihr Lebensende treffen. Man wolle die Angebote nicht nur für Erwachsene, sondern besonders auch für Kinder verbessern. Zudem gelte es, mobile Teams und Tageshospize, aber auch bestehende Strukturen zu fördern. Damit wolle man für Betroffene und ihre Angehörigen eine Versorgung schaffen, die leicht zugänglich, dezentral organisiert und regelfinanziert ist.

Den Ausbau und die Regelfinanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung diskutiere man bereits seit vielen Jahren, betonte Bedrana Ribo (Grüne). Es handle sich um ein kompliziertes Umfeld, da die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern zersplittert seien. Zudem seien die Angebote regional sehr unterschiedlich ausgebaut. Das Ziel des Gesetzes sei nun, das Angebot in ganz Österreich flächendeckend und leistbar sicherzustellen.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) zeigte sich erfreut über die Errichtung des Fonds. Es gelte, den stationären Bereich, die mobile Hospizarbeit und Tageshospize zu betrachten, was mit diesem Vorschlag gelinge. Zudem bezeichnete sie die geplante Drittelfinanzierung als richtigen Ansatz. Für Norbert Sieber (ÖVP) ist das Gesetz trotz mancher noch offener Punkte ein Meilenstein.

Von einem Schritt, aber keinesfalls einem Meilenstein wollte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sprechen. Der Fonds habe Lücken, zudem fehle ein Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung. Ein gesamtheitliches System brauche es außerdem bei der Pflege, wo sie schnelle Entscheidungen für eine Pflegereform forderte. Verena Nussbaum (SPÖ) ortete noch Schwachstellen bei der Mitfinanzierung der Hospizangebote durch die Sozialversicherungsträger.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) drückte ihre Zustimmung aus, wenngleich sie nicht begeistert von dem Entwurf sei. Insbesondere der fehlende Rechtsanspruch störe sie. Belakowitsch nutzte die Gelegenheit, um den Gesundheitsminister darauf aufmerksam zu machen, dass in manchen Bundesländern trotz Ausnahme von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sehr strenge Besuchsregeln an Hospiz- und Palliativstationen gelten.

Gerald Loacker (NEOS) fand es zwar begrüßenswert, dass man sich Gedanken über die Finanzierung von Hospiz- und Palliativversorgung gemacht habe. Eine Regelfinanzierung hätte er sich aber nicht in Form eines Fonds vorgestellt. Zudem kritisierte er, dass in der geplanten Datenbank keine Daten über die PatientInnen gesammelt werden sollen.

Oppositionsanträge zu Pflege und Hospizversorgung vertagt

Weitere Initiativen der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. So schlagen die SozialdemokratInnen etwa in einem Entschließungsantrag (1167/A(E)) unter anderem die Schaffung eines Pflegegarantiefonds und die Einrichtung von Pflegeservicestellen in den Bundesländern vor. Auch ein Pflegequalitätsgesetz, eine Ausbildungsoffensive sowie eine Verbesserung der Arbeitssituation für Angehörige von Pflegeberufen sind Forderungen der SPÖ.

Ein Antrag der FPÖ zielt darauf ab, ein am Kärntner Landesparteitag beschlossenes "Kärntner Pflegemodell" in ganz Österreich zu etablieren (1945/A(E)). Die Eckpunkte des Modells bestehen in der Einführung eines sogenannten Pflegeschecks, in der sozialen Absicherung der pflegenden Angehörigen, der steuerlichen Entlastung von Pflegeberufen sowie in der Etablierung neuer Ausbildungsmodelle.

Die SPÖ fordert in einem Entschließungsantrag pensionsrechtliche Verbesserungen für Angehörige von Pflege- und Gesundheitsberufen (1570/A(E)). Für ArbeitnehmerInnen, die berufsbedingt erkrankte und behinderte Menschen pflegen, soll demnach der Zugang zur Schwerarbeitspension erleichtert werden.

In einer weiteren Initiative geht es der SPÖ darum, dass die noch bis Ende 2022 geltenden Bestimmungen zur Abgeltung wechselseitiger Ersatzansprüche zwischen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beibehalten werden und die AUVA auch über das Jahr 2022 hinaus der ÖGK einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Behandlungskosten für Berufskrankheiten und für Arbeitsunfälle überweist (1052/A(E)).

Die FPÖ fordert in einem Entschließungsantrag (1839/A(E)) eine Regierungsvorlage, die die Einführung einer umfassenden psychologischen Versorgung samt klinisch-psychologischer Behandlungen als Kassenleistung sowie eine sofortige Aufnahme klinisch-psychologischer Behandlungen als Kassenleistung ins Sozialversicherungsrecht enthalten soll. (Schluss Sozialausschuss) kar