Parlamentskorrespondenz Nr. 127 vom 14.02.2022

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegen zwei Berichte über Maßnahmen vor, die im vierten Quartal 2021 im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Zahlungsbilanz-Stabilisierungsgesetzes ergriffen worden sind.

ESM: Griechenland erhält für Reformen weitere 767 Mio. €

Laut dem Bericht über die Maßnahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (85/BA) beträgt das Stammkapital des ESM Ende 2021 704,8 Mrd. € und der österreichische Anteil 19,4 Mrd. €. Im Mittelpunkt des ESM stehen weiterhin Griechenland, Spanien und Zypern.

Von den rund 61,9 Mrd. € der ESM-Finanzhilfen an Griechenland sind noch 59,9 Mrd. € offen. Die Rückzahlung soll 2034 bis 2060 erfolgen. Griechenland unterliegt derzeit einer verstärkten Überwachung durch die Europäische Kommission mit vierteljährlichen Prüfmissionen. Dies soll Schlüsselreformen sicher stellen. Laut der letzten Prüfung hat Griechenland trotz der Pandemie Fortschritte bei den Reformen erzielt. Daher hat die Eurogruppe im Dezember 767 Mio. € an weiteren schuldenerleichternden Maßnahmen befürwortet.

Spanien erhielt 2012 41,3 Mrd. € an ESM-Finanzhilfen, wovon 23,7 Mrd. € offen sind, die 2022 bis 2027 zurückbezahlt werden sollen. Laut der letzten Post-Programm-Überwachung im Oktober 2021 hatte Spanien 2020 mit -10,8% einen der höchsten Wirtschaftseinbrüche aller EU-Länder. Die Wirtschaft erholte sich aber 2021. Laut Bericht ist das Risiko, dass Spanien seinen ESM-Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, gering.

Zypern erhielt 2012 ESM-Mittel in der Höhe von 6,3 Mrd. €, deren Rückzahlung 2025 bis 2031 erfolgen soll. Laut der letzten Post-Programm-Überwachung hat 2021 eine Erholung der pandemiebedingten Rezession und der öffentlichen Finanzen in Zypern eingesetzt, die sich in den kommenden Jahren fortsetzen soll. Insgesamt ist das Risiko, dass Zypern seinen ESM-Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, gering.

Maßnahmen des Zahlungsbilanz-Stabilisierungsgesetzes: Griechenland weiterhin starker Schwerpunkt

In einem Bericht informiert das Finanzministerium den Budgetausschuss über Maßnahmen, die aufgrund des Zahlungsbilanz-Stabilisierungsgesetzes im vierten Quartal 2021 getroffen wurden (84/BA). Österreich trug rund 1,56 Mrd. € zu dem Finanzhilfeprogramm für Griechenland bei. Nach rund 81,14 Mio. € an Rückzahlungen Griechenlands beläuft sich der ausstehende Darlehensbetrag auf 1,48 Mrd. €. Die Zinseinnahmen daraus betrugen Ende 2021 insgesamt 114,3 Mio. €.

Österreich übernimmt Haftungen in Form von Finanzierungs-Garantien der European Financial Stability Facility (EFSF). Ende 2021 waren EFSF-Anleihen in der Höhe von 191,3 Mrd. € ausstehend. Davon waren 9,17 Mrd. € österreichische Haftungen. In Summe beliefen sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inkl. Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf 10,29 Mrd. €. Ende 2021 wurden die Prüfberichte für Portugal und Irland im Rahmen der Post-Programm Überwachung sowie der Prüfbericht im Rahmen der verstärkten Überwachung Griechenlands veröffentlicht. Unter anderem dank eines starken Wirtschaftswachstums Irlands sind die Risiken für die Rückzahlung der EFSF-Darlehen in der Höhe von 17,7 Mrd. € als gering zu betrachten, wird im Bericht angeführt. Ein ebenso geringes Risiko besteht für die Rückzahlungen Portugals an den EFSF. Die Wirtschaft Portugals wächst seit 2021 wieder und das Land verfüge über eine hohe Kassenreserve sowie eine geringe Zinslast. Griechenland hat laut der letzten Prüfung trotz der Pandemie Fortschritte bei den Reformen erzielt. Daher wurden im Dezember 2021 weitere 767 Mio. € an schuldenerleichternden Maßnahmen befürwortet.

Seit 2012 erhält Griechenland auch Zuschüsse im Rahmen des Securities Markets Programme (SMP) zur Sicherung der Schuldentragfähigkeit. Nach 36,51 Mio. € 2020 und 16,33 Mio. € 2021 wird Österreich 2022 13,69 Mio. € abschließend aufwenden.

2020 wurde das Zahlungsbilanz-Stabilisierungsgesetz erweitert, um EU-Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Darunter fallen Beiträge zum pan-europäischen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank als auch Garantien des europäischen Instruments zur Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Notlagen (SURE). Ende 2021 wurde im Rahmen des pan-europäischen Garantiefonds eine Ermächtigung für die Garantievergabe von 27,5 Mrd. € erteilt, wovon insbesondere KMU profitieren sollen. Insgesamt sollen damit 174,4 Mrd. € an Investitionen mobilisiert werden. Vier österreichische Projekte in der Höhe von 244 Mio. € sollen 1,044 Mrd. € an Investitionen mobilisieren. Mit dem SURE-Instrument sollen Darlehen an EU-Mitglieder zur Abmilderung der Arbeitslosigkeitsrisiken abgesichert werden. 2021 wurden Darlehen für Estland, Belgien, Zypern, Griechenland, Lettland, Litauen und Malta zugesagt. Insgesamt haben mit Ende 2021 19 Mitgliedstaaten 94,3 Mrd. € erhalten. (Schluss) pst

HINWEIS: Der Budgetdienst  des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums