Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 16.02.2022

Verkehrsausschuss: FPÖ scheitert mit Forderung einer Ministeranklage gegen Ministerin Gewessler

Weitere Anträge der Opposition zu Verkehrsthemen vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) — Die FPÖ übt weiterhin Kritik an den jüngsten Entscheidungen der Verkehrsministerin, einige Straßenbauprojekte nicht umsetzen zu lassen und argumentiert, sie habe ihre Kompetenzen überschritten. Die Freiheitlichen stellten daher in der heutigen Sitzung des Verkehrsausschusses einen Antrag, in dem sie die Einleitung einer Ministerklage gegen Verkehrsministerin Leonore Gewessler beim Verfassungsgerichtshof fordern. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Gewessler führte an, dass zwei externe Rechtsgutachten bestätigen würden, dass sie die Entscheidung des Baustopps rechtskonform getroffen habe.

Die FPÖ unterstrich ihre Kritik außerdem mit Entschließungsanträgen, die jedoch vertagt wurden. Die Freiheitlichen setzen sich darin für die Wiederaufnahme des Baus der S37 Klagenfurter Schnellstraße, der S1 Wiener Außenring Schnellstraße und der S34 Traisental Schnellstraße ein. Eine weitere FPÖ-Forderung ist die Errichtung einer Güterbahntrasse im Kärntner Zentralraum. Abgelehnt wurde eine FPÖ-Initiative für die Zulassung von ungeimpften Personen zur Führerscheinprüfung.

Die SPÖ hat einen Initiativantrag eingebracht, in dem sie die gesetzliche Festlegung von Verkehrszielen des Bundes fordert (Bundesverkehrszielegesetz). Das Hauptziel soll laut SPÖ ein massiver Ausbau des Angebots im öffentlichen Verkehr sein. Zudem fordert die SPÖ eine flächendeckende LKW-Maut für ganz Österreich. Die Anträge wurden ebenso vertagt wie zwei Initiativen der NEOS. Sie fordern eine effektivere Abwicklung der UVP-Verfahren von wichtigen Infrastrukturvorhaben sowie eine Neugestaltung der Straßenverkehrsordnung, die RadfahrerInnen besser berücksichtigt.

FPÖ mit Antrag für Ministeranklage gegen Verkehrsministerin Gewessler in der Minderheit

Die Freiheitlichen wollten eine Anklage gegen die Klimaschutzministerin Leonore Gewessler beim Verfassungsgerichtshof erheben, weil diese aus Sicht der FPÖ mit der Streichung von Straßenbauprojekten eine vorsätzliche Verletzung des Bundesstraßengesetzes begangen habe (2169/A). Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Ministerin habe aus einem "Ideologieexzess" den Infrastrukturausbau in Österreich auf ein absolutes Minimum reduziert, kritisierte Christian Hafenecker (FPÖ) scharf. Aus seiner Sicht habe sich die Ministerin über Beschlüsse des Nationalrats hinweggesetzt und damit illegal gehandelt. Er warf ihr außerdem vor, die Bevölkerung in ländlichen Regionen mit dem Stopp von Straßenbauprojekten zu einer Bevölkerung zweiter Klasse zu machen und ihr Projekte wegzunehmen, die seit Jahren versprochen und geplant waren.

Aus Sicht der SPÖ handle es sich hierbei um zentrale Fragen der Verfassung, weshalb Alois Stöger (SPÖ) für eine Zuweisung an den Verfassungsausschuss plädierte. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. Von den NEOS führte Johannes Margreiter aus, dass er das Vorgehen bei den Baustopps auch kritisch sehe, jedoch eine endgültige juristische Klärung abgewartet werden müsse.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) wiederholte den Standpunkt seiner Fraktion in der inhaltlichen Frage, welche Straßenprojekte umgesetzt werden sollen. Lückenschlüsse sollen hier jedenfalls realisiert werden, man könne aber über Redimensionierungen oder Alternativen reden. Bei der Frage, wie Gewesslers Entscheidung zustande gekommen sei, vertraue er auf die Ministerin und die BeamtInnen in ihrem Haus, dass sie auf Basis einer validen rechtlichen Grundlage entschieden habe. Er forderte Gewessler auf, rasch mit den von den Baustopps Betroffenen in Verhandlungen zu treten, um über Alternativen zu sprechen.

Von den Grünen stellten sich Hermann Weratschnig, Lukas Hammer und Astrid Rössler hinter die Ministerin. Seit 1990 seien die Emissionen im Verkehrsbereich um drei Viertel gestiegen, führten Weratschnig und Hammer an. Die Politik sei hier in der Verantwortung, zu handeln, damit die Klimaziele auch eingehalten werden. Hammer setzte dem Vorwurf des FPÖ-Abgeordneten Hafenecker, Gewessler habe den Infrastrukturausbau auf ein Minimum zurückgeschraubt, entgegen, dass es unter keinem Verkehrsminister oder unter keiner Verkehrsministerin zuvor ein derartig großes Ausbauprogramm gegeben habe. Er führte hier etwa den ÖBB-Rahmenplan und den Ausbau der Radinfrastruktur an. Astrid Rössler hielt den Antrag auf Ministeranklage für inhaltlich weit überzogen und gab zu bedenken, dass dies kein parteipolitisch strategisches Instrument sein dürfe.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler machte deutlich, dass Österreich die völkerrechtlich verbindlich unterzeichneten Klimaziele nur erreichen könne, wenn es im Verkehrsbereich eine Trendwende der Emissionen gebe. Aus diesem Grund habe sie überprüft, ob vor vielen Jahren getroffene Entscheidungen unter diesen geänderten Rahmenbedingungen noch sinnvoll seien. Sie betonte, dass sowohl ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten als auch eines der ASFINAG die Rechtskonformität ihrer Entscheidung bestätigen.

FPÖ-Forderungen für Straßenbau- und Bahnprojekte vertagt

Vertagt wurden zahlreiche Entschließungsanträge der Freiheitlichen. Sie fordern von der Verkehrsministerin etwa die sofortige Umsetzung des Sicherheitsausbaus der S37 Klagenfurter Schnellstraße. Das Projekt müsse auch wieder in das ASFINAG-Bauprogramm aufgenommen werden und es dürfe zu keinen weiteren von der Bundesregierung verursachten Bauverzögerungen kommen, betonen sie im Antrag (2218/A(E)). Auch einen Entschließungsantrag zur Planung und Errichtung einer Güterbahntrasse im Kärntner Zentralraum mit gleichzeitigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Bahnlärm hat die FPÖ eingebracht (2219/A(E)).

Auch die S1 Wiener Außenring Schnellstraße müsse ins ASFINAG-Bauprogramm aufgenommen und ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden, fordern die Freiheitlichen in einem weiteren Antrag (2220/A(E)). Ein bereits einmal vertagter Antrag, dass es keinen Baustopp und keine Bauverzögerung bei der S34 Traisental Schnellstraße geben dürfe, stand erneut auf der Tagesordnung des Ausschusses (1922/A(E)).

FPÖ: Führerscheinprüfungen auch für Ungeimpfte

In einem weiteren Antrag kritisierte die FPÖ Bestimmungen der COVID-19-Verordnungen, die dazu führten, dass Personen, die keine COVID-Impfung erhalten haben, von Fahrausbildungen und Führerscheinprüfungen ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung müsse zumindest für eine Sonderregelung in den COVID-Verordnungen sorgen, die den Führerscheinerwerb und die dafür notwendigen Fahraus- und Weiterbildungen sowie die Ablegung von Prüfungen gestattet, forderten die Freiheitlichen (2221/A(E)). Peter Schmiedlechner (FPÖ) bezeichnete es als "irrsinnig", dass junge Menschen keine Prüfungen ablegen dürfen, wenn sie nicht geimpft sind. Lukas Hammer (Grüne) sah den Antrag im falschen Ausschuss, weil er eine Gesundheitsmaterie betreffe. Durch die heute verkündeten Lockerungen sei er aber ohnehin obsolet. Ab 19. Februar gelte wieder die 3G-Regel, auch bei Fahrschulausbildungen, so Hammer. Der Antrag fand keine Zustimmung.

Anträge von SPÖ und NEOS vertagt

Ein Initiativantrag der SPÖ hat die Erlassung eines Bundesgesetzes zum Zweck, mit dem besondere Ziele für den Verkehr verfügt werden sollen (Bundesverkehrszielegesetz, 2174/A). In den Zielen enthalten sein sollen laut SPÖ die Festlegung eines Grundangebotes im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr mit einem Taktangebot, Erreichbarkeitsziele für Bezirkshauptstädte und Landeshauptstädte, feste Standards für den Personenverkehr im ländlichen Raum, mehr Bestellungen des Bundes im öffentlichen Schienenpersonennah- und Regionalverkehr und der Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen ab einer Frequenz von mindestens 2.500 Personen pro Tag zu Mobility Hubs. Für neugeschaffene Wohnsitze und gewerbliche Handelszentren fordert die SPÖ ab 2025 Anbindungsziele, wonach sie in Reichweite von 500 Metern an den öffentlichen Verkehr anzubinden wären. Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen vertagt.

Auch eine SPÖ-Forderung nach einer flächendeckenden LKW-Maut haben die Koalitionsfraktionen vertagt (2175/A(E)). Die Einnahmen aus der Maut sollen laut den SozialdemokratInnen für die Erhaltung des Straßennetzes sowie für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Mit der flächendeckenden LKW-Maut könnten Ausweichverkehre vermieden, mehr Kostenwahrheit im Transport erreicht und der Modal-Split zugunsten der Bahn verbessert werden, lauten die Argumente.

Ebenfalls vertagt wurden zwei Initiativen der NEOS. So stellten die NEOS fest, dass die derzeitige Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für einige Infrastrukturvorhaben von nationaler Bedeutung ein zweistufiges, sogenanntes "teilkonzentriertes" Verfahren auf Bundes- und auf Landesebene vorsieht. Das führe zu Verzögerungen und mehr Verwaltungsaufwand, wird im Antrag kritisiert. Wichtige Infrastrukturprojekte sollen daher zentral auf Bundesebene geprüft und genehmigt werden, weshalb im 3. Abschnitt des UVP-Gesetzes ein "vollkonzentriertes Verfahren" vorgesehen werden soll (2140/A(E)).

Wiederaufgenommen und erneut vertagt wurde die Behandlung eines weiteren NEOS-Antrags, der eine fahrradfreundliche Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert (845/A(E)). RadfahrerInnen sollten beispielsweise Einbahnen in beide Richtungen befahren dürfen und ein eigenes Verkehrszeichen solle anzeigen, wo RadfahrerInnen nicht überholt werden dürfen, schlagen die NEOS vor. (Schluss Verkehrsausschuss) kar