Parlamentskorrespondenz Nr. 148 vom 18.02.2022
Überbrückungsfonds zur Abfederung pandemiebedingter Einnahmenausfälle im Kunstbereich wird 2022 fortgeführt
Wien (PK) – Seit 7. Juli 2020 besteht beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKKÖS) ein Fonds, der eine Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler garantiert, wenn sie durch die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 besonders betroffen sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Der Fonds wurde anfangs mit 90 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds dotiert. Die Bestimmungen über die Anspruchsvoraussetzungen wurden seitdem mehrfach adaptiert, die Laufzeit des Fonds verlängert und das Budgetvolumen angehoben. Im Juli 2021 wurde der Fonds schließlich auf 150 Mio. € Gesamtbudget aufgestockt.
Die Unterstützungsleistungen werden als privatwirtschaftliche Förderungen vergeben und sollen selbständige KünstlerInnen in die Lage versetzen, ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Details zu den geleisteten Zahlungen sind den jeweiligen Monatsberichten des Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler zu entnehmen, beginnend mit dem Bericht für Jänner 2021, der auch die Tätigkeit des Fonds im zweiten Halbjahr 2020 zusammenfasst. Von Juli 2020 bis Dezember 2021 wurden insgesamt 53.518 Anträge bewilligt und dafür 140,25 Mio. € ausbezahlt (siehe dazu PK 1271/2021 zu den Berichten des Jahres 2021).
Unterstützungen für selbständige KünstlerInnen laufen 2022 weiter
Der Bericht für Jänner 2022 (III-574 d.B.) weist 4.542 weitere Zusagen des Fonds und Auszahlungen in der Höhe von 8,804 Mio. € in diesem Monat aus. 336 Anträge waren zum Stichtag 31. Jänner noch in Abklärung. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Jänner 2022 erhöht sich damit auf 58.060, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 149,056 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.032 Anträge abgelehnt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende Jänner 2022 insgesamt 9.803 Personen zumindest eine bzw. maximal elf der möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten, wobei für diesen Zeitraum durchschnittlich 15.205,15 € pro Person ausbezahlt wurden.
Für die Auszahlungen weiterhin relevant war für den Jännerbericht die Beihilfe in Höhe von 1.800 €, die für das dritte Quartal 2021 beantragt werden konnte, da zum Berichtszeitpunkt einige der Anträge noch in Bearbeitung waren. Die mit dem 6. Dezember 2021 beginnende Antragsfrist für eine weitere Beihilfe für die Monate November und Dezember 2021 in Höhe von 2.000 € endete mit 31. Dezember. Mit diesem Stichtag trat auch eine Novelle über die Verlängerung der Beihilfe für das Jahr 2022 und eine Aufstockung der Dotierung auf 175 Mio. € in Kraft. Vorerst wurde eine Förderung für das erste Quartal 2022 ermöglicht und als Zeitraum der Antragstellung 17. Jänner 2022 bis längstens 30. April 2022 festgelegt.
Bis zum 31. Jänner 2022 gab es außerdem insgesamt 471 Rückzahlungen in Höhe von 1,279 Mio. €. Diese Rückzahlungen sind in der Darstellung der Auszahlungen allerdings nicht berücksichtigt.
Weitere Auszahlungen im Februar 2022
Der Bericht für Februar 2022 (III-601 d.B.) weist weitere 2.504 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 4,611 Mio. € aus. 309 Anträge waren zum Stichtag 28. Februar in Abklärung. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Februar 2022 erhöht sich damit auf 60.564, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 153,667 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.197 Anträge abgelehnt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende Februar 2022 insgesamt 9.935 Personen zumindest eine bzw. maximal zwölf der möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten, wobei für diesen Zeitraum durchschnittlich 15.467,23 € pro Person ausbezahlt wurden. Bis Ende Februar 2022 gab es insgesamt 490 Rückzahlungen, die sich auf 1,326 Mio. € summierten.
Auszahlungen im März 2022
Der Bericht für März 2022 (III-622 d.B.) weist weitere 1.224 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 2,252 Mio. € aus. 310 Anträge waren zum Stichtag 31. März in Abklärung. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis März 2022 erhöht sich damit auf 61.788, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 155,919 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.189 Anträge abgelehnt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis Ende März 2022 insgesamt 10.005 Personen zumindest eine von maximal zwölf der möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Insgesamt wurden bisher durchschnittlich 15.584,13 € pro Person ausbezahlt wurden. Bis Ende März 2022 kam es zu insgesamt 523 Rückzahlungen, die sich auf 1,417 Mio. € summierten.
Auszahlungen im April 2022
Laut Bericht für April 2022 (III-652 d.B.) gab es bis Monatsende 463 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 852.000 €. 306 Anträge waren zum Stichtag 30. April in Abklärung. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis April 2022 erhöht sich damit auf 62.251, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 156,771 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.185 Anträge abgelehnt, wobei der Rückgang der Ablehnungen sich aus statistischen Bereinigungen ergibt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis inklusive April 2022 insgesamt 10.035 Personen zumindest eine der maximal zwölf möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Insgesamt wurden bisher durchschnittlich 15.622,41 € pro Person ausbezahlt wurden. Bis Ende April 2022 kam es zu insgesamt 531 Rückzahlungen, die sich auf 1,445 Mio. € summierten.
Auszahlungen im Mai 2022
Laut Bericht für Mai 2022 (III-693 d.B.) gab es bis Monatsende 185 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 344.000 €. 302 Anträge waren zum Stichtag 31. Mai in Abklärung. Die Gesamtzahl der positiv erledigten Anträge von Juli 2020 bis Mai 2022 erhöht sich damit auf 62.436, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 157,115 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.203 Anträge abgelehnt, wobei Fristversäumnis der häufigste Ablehnungsgrund war. Damit hatten in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis inklusive Mai 2022 insgesamt 10.047 Personen zumindest eine der maximal zwölf möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Die durchschnittliche Förderung pro Person betrug 15.622,41 €. Bis Ende Mai 2022 kam es zu keinen neuen Rückzahlungen.
Auszahlungen im Juni 2022
Der Bericht für Juni 2022 (III-700 d.B.) weist die Abarbeitung noch offener Anträge aus, Im Juni gab es 3 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 5.400 €, während 305 Anträge zum Stichtag 30. Juni noch in Abklärung waren. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Juni 2022 erhöht sich damit auf 62.439, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 157,120 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.213 Anträge abgelehnt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis inklusive Juni 2022 insgesamt 10.047 Personen zumindest eine der maximal zwölf möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person steigt damit auf 15.638,53, die insgesamt 533 bis Ende des Berichtsmonats geleisteten Rückzahlungen summieren sich auf 1,449 Mio. €.
Auszahlungen ab Juli 2022
Der Bericht für Juli 2022 (III-717 d.B.) weist weitere 4 Zusagen des Fonds mit einem Auszahlungsvolumen von 7.800 € aus. Mit Stichtag 31. Juli waren keine Anträge mehr in Abklärung. Die Gesamtzahl der Bewilligungen von Juli 2020 bis Juli 2022 erhöht sich damit auf 62.443, die Gesamtsumme der erfolgten Zahlungen auf 157,128 Mio. €. Im selben Zeitraum wurden 2.214 Anträge abgelehnt. Damit haben in der Laufzeit des Fonds von Juli 2020 bis inklusive Juni 2022 insgesamt 10.047 Personen zumindest eine von bis zu zwölf möglichen Auszahlungen der SVS-Überbrückungsfinanzierung erhalten. Die durchschnittlich ausbezahlte Förderung pro Person erhöht sich leicht auf 15.639,31, die insgesamt 535 bis Ende des Berichtsmonats geleisteten Rückzahlungen summieren sich auf 1,455 Mio. €.
Bis Ende August 2022 kam es laut dem Monatsbericht (III-768 d.B.) zu keinen weiteren Veränderungen in der Statistik.
Der Septemberbericht (III-774 d.B.) weist noch eine kleine Änderung auf, da noch eine Auszahlung von 700 € hinzukam. Damit ergaben sich insgesamt 62.444 Zusagen. Den Auszahlungen von insgesamt 157,128 Mio. € standen bis Ende September 2022 537 Rückzahlungen von insgesamt 1,458 Mio. € gegenüber.
Der Oktoberbericht 2022 (III-798 d.B.) bringt nochmals eine geringfügige Änderung, da die Zahl der Zusagen sich auf 62.445 erhöhte und die Gesamtsumme der Auszahlungen auf 157,13 Mio. €. Gleichzeitig gab es von Juli 2020 bis Oktober 2022 2.214 Ablehnungen. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Person betrug 15.639,48 €, wobei maximal 25.600 € an Beihilfe bezogen werden konnten. Bei allen anderen Kennzahlen ergaben sich keine Verschiebungen. Der Bericht für November 2022 (III-830 d.B.) weist keine weiteren Veränderungen der Zahlen aus. Auch der Dezemberbericht 2022 (III-850 d.B.) zeigt keine Veränderungen der Zahlen. Das gilt auch für einen weiteren Bericht, den der Kulturminister für die Monate Jänner bis März 2023 vorgelegt hat (III-921 d.B.).
Bewilligte Anträge nach Geschlecht und Bundesland
Im Verhältnis Frauen zu Männer bei den positiv erledigten Anträgen gibt es monatliche Schwankungen, es zeigt sich aber durchwegs ein leichter Überhang der Anträge von Männern. Im Jänner 2022 lag das Verhältnis bei 42% zu 58% und entsprach damit genau dem Durchschnitt für den gesamten Betrachtungszeitraum (Juli 2020 bis Jänner 2022). Im November 2021 lag im Vergleich dazu das Verhältnis auf 48% zu 52 % und lag im Dezember 2021 bei 38% zu 62%. Im Februar 2022 ergab sich ein Verhältnis Frauen zu Männer von 41% zu 59%, im März von 46% zu 54% und im April 2022 von 41% zu 59%. Für Mai lag es bei 42% zu 58%. Für Juni 2022 – mit einer geringen Zahl bewilligter Anträge – lag es bei 67% zu 33%. Für den gesamten Betrachtungszeitraum lag das Verhältnis damit im Juni weiter bei 42% zu 58%. Mit Juli ergab sich noch eine leichte Verschiebung von 41% zu 59%, in den Folgemonaten ergab sich hier keine Veränderung mehr.
Die Auswertung nach Bundesland nach positiv erledigten Anträgen ergab von Juli 2020 bis Juli 2021 eine nahezu gleichbleibende Verteilung auf die Bundesländer. Der Anteil Wiens an den bewilligten Anträgen bewegte sich stets zwischen 62% und 68%. Im Jänner 2022 lag er bei 64%, im Februar bei 62% und im März bei 69%. Im April 2022 lag dieser Wert bei 67%. Im Mai 2022 stieg der Anteil der Anträge auf 70%. Für den gesamten Zeitraum ab Juli 2020 ergab sich damit ein Wert von 63% aller positiv erledigten Anträge für Wien. (Schluss) sox
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Links
- III-574 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner 2022
- III-652 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für April 2022
- III-700 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Juni 2022
- III-921 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Jänner bis März 2023
- III-717 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Juli 2022
- III-601 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Februar 2022
- III-693 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Mai 2022
- III-830 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für November 2022
- III-622 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für März 2022
- III-768 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für August 2022
- III-774 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für September 2022
- III-798 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Oktober 2022
- III-850 d.B. - Bericht nach § 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler für Dezember 2022