Parlamentskorrespondenz Nr. 166 vom 23.02.2022

Nationalrat beschließt Qualifikationsregister für BerufskraftfahrerInnen

Mehrheit der Abgeordneten sieht FPÖ-Antrag auf Führerscheinprüfungen für Ungeimpfte als überholt an

Wien (PK) — Die EU will in ihren Mitgliedstaaten ein einheitliches Qualifikationsniveau von FahrerInnen im Straßengüterverkehr und in der Personenbeförderung sicherstellen. Der Nationalrat hat heute entsprechende Änderungen im Güterbeförderungsgesetz, im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und im Kraftfahrliniengesetz mit breiter Mehrheit beschlossen. Nur die FPÖ verweigerte ihre Zustimmung, wobei ihre Kritik nicht dem Inhalt, sondern der Form des Zustandekommens der Novelle galt.

Von der verbesserten Qualifikation der BerufskraftfahrerInnen erhofft man sich auch mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Der Nationalrat will mit der Novelle auch auf die Zunahme der Zahl an Unternehmen und gewerblichen AnbieterInnen im Gütertransport reagieren, die aufgrund des verstärkten Online-Handels zu verzeichnen ist. Ein im Plenum eingebrachter Abänderungsantrag berücksichtigt eine EU-Verordnung, die gleiche Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr im gesamten EU-Raum sichern soll, insbesondere für Kleintransportunternehmen.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ, in dem sie fordert, dass auch Personen, die keine Impfung gegen COVID-19 erhalten haben, zu Führerscheinprüfungen zugelassen werden sollen.

Novelle zum Güterbeförderungsgesetz setzt EU-Vorgaben für gewerbliche Fahrerqualifikationen um

Die EU hält ihre Mitgliedstaaten dazu an, für die Vereinheitlichung der Qualifikationen von FahrerInnen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr zu sorgen. Mittels eines Initiativantrags haben die Koalitionsfraktionen die Umsetzung der Novelle auf den Weg gebracht. Wichtiges Element der Novelle ist ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister, das nachvollziehbar macht, ob ein Berufskraftfahrer bzw. eine Berufskraftfahrerin über die erforderliche Qualifikation verfügt. Das Register wird beim Bundesrechenzentrum eingerichtet und soll den zur Erfassung der Fahrerqualifizierungsnachweise notwendigen Datenaustausch abwickeln. Das Register soll sämtliche von inländischen Behörden ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise erfassen. Die Novelle wurde vom Verkehrsausschuss noch um einen umfangreichen Abänderungsantrag ergänzt, der detaillierte Bestimmungen zu datenschutzrechtlichen Fragen ergänzte. Die datenschutzrechtliche Rolle der Verkehrsminister sowie der Bundesrechenzentrum GmbH bei der Führung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters und die jeweils damit verbundenen Datenschutzpflichten werden damit festgelegt. Außerdem wurden Bestimmungen ergänzt, die klarstellen, welche Fahrzeuge vom Nachweis der Erfüllung der Ausbildungsanforderungen nach der EU-Richtlinie ausgenommen und welche Fahrerqualifizierungsnachweise anerkannt werden.

In der Plenarsitzung brachten die Koalitionsparteien noch einen weiteren Abänderungsantrag mit ergänzenden Bestimmungen und Klarstellungen ein. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) erläuterte, der Abänderungsantrag lege vor allem die Rahmenbedingungen für Kleinunternehmen im Güterverkehr in Grenzregionen fest. Weitere Ergänzungen wurden auch in Hinblick auf die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung und den Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen vorgenommen. Die Zunahme des Onlinehandels habe zur Zunahme der Kleinunternehmen geführt, weshalb es wichtig sei, die Qualität im Bereich der Kleintransporteure sicherzustellen. Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) betonte, dass eine bessere Qualifizierung von BerufskraftfahrerInnen zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen werde.

Alois Schroll (SPÖ) wies darauf hin, dass die Abänderungen auf eine EU-Verordnung für den Erwerb der EU-Gemeinschaftslizenz für Kleintransportunternehmen im grenzüberschreitenden Verkehr Bezug nehmen. Die Anforderungen für den Erwerb der Konzession würden damit künftig steigen. Aus seiner Sicht werde es dabei noch notwendig sein, faire Bedingungen für die Ablegung der Konzessionsprüfungen sicherzustellen. Alois Stöger (SPÖ) betonte, aus sachlichen Erwägungen werde seine Fraktion der Novelle zwar zustimmen, sie kritisiere aber die lange Dauer der Umsetzung der Richtlinie und die kurzfristige Einbringung umfangreicher Abänderungsanträge, was nicht den parlamentarischen Gepflogenheiten entspreche. Grundsätzliche Kritik übte Stöger an der Koalition. Sie vertage konstruktive Gesetzesvorschläge der Opposition und sei nicht bereit, sie zu diskutieren, meinte er. Das betreffe etwa die Forderung der SPÖ nach einem Verkehrszielegesetz, das einen Rahmen für die notwendige Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs im Sinne der Klimaziele bilden würde.

Hermann Weratschnig (Grüne) erwiderte Abgeordnetem Stöger, der Masterplan Mobilität enthalte bereits einen großen Teil der von der SPÖ geforderten Verkehrsziele und werde durch weitere Planungen ergänzt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ermögliche unter anderem die gegenseitige Anerkennung von Konzessionen in den EU-Mitgliedstaaten. Wichtig sei aus seiner Sicht, dass Großtransporteure weiterhin Stellplätze anbieten müssen und dass adäquate Rahmenbedingungen und Vorgaben für Kleinunternehmen im Transportgewerbe geschaffen werden.

FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek (FPÖ) sagte, sachlich sei an der Umsetzung der EU-Richtlinie zwar nichts auszusetzen. Seine Fraktion halte es jedoch für fragwürdig, dass die Umsetzung der bereits 2018 erlassen Richtlinie Jahre gebraucht habe und dazu noch über die Einbringung eines unfertigen Entwurfs des Verkehrsressorts als Initiativantrag erfolgt sei. Deimek warf der Verkehrsministerin vor, zur Umsetzung ihrer Klimaziele den Aufbau paralleler Strukturen zum üblichen Gesetzgebungsprozess zu betreiben und damit die normale Arbeit des Ressorts zu behindern.

Johannes Margreiter (NEOS) sagte, über der im Detail sehr technischen Umsetzung einer EU-Richtlinie solle nicht vergessen werden, dass dahinter sehr wesentliche Verkehrsziele stünden. Die EU wolle mit der Richtlinie die Verkehrssicherheit erhöhen. Angesichts eines so wichtigen Anliegens sei die Verzögerung der Umsetzung für ihn nicht nachvollziehbar, meinte er.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler betonte, dass Österreich bereits seit mehreren Jahren den Großteil der Auflagen für die Qualifikationen von FahrerInnen erfülle und diese auch im Führerscheinregister festhalte. Mit der Novelle und dem Berufsqualifikationsregister werde aber nun auch den formalen Vorgaben der EU Rechnung getragen. Der Abänderungsantrag nehme zudem eine notwendige Harmonisierung des österreichischen Rechts mit einer EU-Verordnung vor, die Konzessionsprüfungen im Transportgewerbe regelt.

FPÖ-Antrag betreffend die Zulassung von COVID-Ungeimpften zur Führerscheinprüfung abgelehnt

Die FPÖ kritisierte Bestimmungen der COVID-19-Verordnungen, die dazu führten, dass Personen, die keine COVID-19-Impfung erhalten haben, von Fahrausbildungen und Führerscheinprüfungen ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung müsse zumindest für eine Sonderregelung in den COVID-19-Verordnungen sorgen, die den Führerscheinerwerb und die dafür notwendigen Fahraus- und Weiterbildungen sowie die Ablegung von Prüfungen gestattet, forderten die Freiheitlichen. Der Entschließungsantrag wurde von den anderen Fraktionen mit dem Hinweis auf die mittlerweile bestehende Impfpflicht sowie darauf, dass die 3G-Regel den Zugang zur Fahrausbildung und zur Ablegung von Prüfungen erlaubt, abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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