Parlamentskorrespondenz Nr. 177 vom 25.02.2022

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierungsvorlage zur Finanzierung der Digitalisierung an Schulen

Wien (PK) – Für Endgeräte des digitalen Unterrichts an Österreichs Schulen ab der 5. Schulstufe sieht das vor einem Jahr in Kraft getretene Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts einen Selbstbehalt von 25% seitens der Erziehungsberechtigten vor – außer es gibt Gründe zur Befreiung von diesem Eigenanteil. Nach dem ersten Jahr des Vollzugs sieht das Unterrichtsministerium nun Nachbesserungsbedarf. Die sogenannten "Befreiungstatbestände" seien zu vereinheitlichen, um eine tatsächliche Gleichbehandlung aller Betroffenen herzustellen, heißt es in den Erklärungen zum Novellenentwurf (1362 d.B.). Zusätzlich zur Befreiung von der Rundfunkgebühr, die bedürftige Haushalte ohne Fernseher nicht umfasst, sollen nun unter anderem Kostenbefreiungen für einkommensschwache Haushalte im Rahmen des Ökostromgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes treten.

Zwecks Umsetzung des Digitalisierungskonzepts mit entsprechender Geräteausstattung im Unterricht sollen zudem nicht-begünstigte Kinder in Mehrstufenklassen zwischen der 6. und 8. Schulstufe in den Kreis der Begünstigten aufgenommen werden. Diese Regelung bezieht sich vor allem auf Sonderschulen und wird laut Entwurf nur in der Übergangsphase zur Anwendung kommen, solange Kinder über der 5. Schulstufe noch keine Endgeräte haben.

Insgesamt rechnet das Ressort durch die Ausweitung der Eigenanteilbefreiung mit einem Mehrbedarf von 659.341 €. Dieser Betrag könne jedoch aus den Mitteln, die bereits für die schulische Digitalisierung budgetiert sind, aufgebracht werden. (Schluss) rei

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