Parlamentskorrespondenz Nr. 262 vom 11.03.2022

Neu im Justizausschuss

Anträge der FPÖ und der SPÖ zu Justizthemen

Wien (PK) – Dem Justizausschuss liegen Anträge der Opposition vor, etwa der FPÖ für einen Straferschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen sowie der SPÖ mit der Forderung einer internen Untersuchung im Justizministerium.

FPÖ für Straferschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen

Mit einem Initiativantrag zielt die FPÖ im Strafgesetzbuch neuerlich auf einen Erschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen ab (2329/A). Ein solcher finde sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass die Maßnahmen des Fremdenpolizeigesetzes ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge seien aber oftmals angemessene Reaktionen - wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen MigrantInnen rechtlich unzulässig, so die Erläuterungen. Mit der zunehmenden Zahl von MigrantInnen vergrößere sich aus Sicht der FPÖ aber die Anzahl der von diesen begangenen Straftaten derart, dass mittlerweile neben Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz vor allem strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen fremdes Vermögen sowie gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung auf der Tagesordnung stehen. Durch das "massenhafte Auftreten" solcher Straftaten werde auch die Sicherheit und der gesellschaftliche Frieden im Land gefährdet. Beim Unrechtsgehalt werde hier nicht auf die Herkunft abgestellt, sondern auf das besonderes verwerfliche Verhalten bzw. Handeln unter Ausnutzung des vom Staat gewährten Schutzes, wird im Antrag betont.

SPÖ fordert von Justizministerin interne Untersuchung im Ministerium

Die SPÖ bezieht sich mit einem Entschließungsantrag auf Medienberichte, wonach die Korruptionsstaatsanwaltschaft von der Oberstaatsanwaltschaft offensichtlich bespitzelt sowie interne Akten über inoffizielle Wege weitergeleitet und unlauterer Druck auf ErmittlerInnen ausgeübt worden sei. Die SozialdemokratInnen fordern die Justizministerin auf, für eine vollständige, objektive und transparente Aufarbeitung der Vorgänge der letzten Jahre in der Dienst- und Fachaufsicht über die WKStA zu sorgen, auch losgelöst von einer allfälligen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Relevanz, sowie die übrigen Forderungen des Dienststellenausschusses der WKStA bestmöglich rasch umzusetzen (2280/A(E)).

FPÖ für Entschädigungszahlungen zu Krisenmaßnahmen

Entschädigungszahlung an Personen, die "durch gesetzwidrige Verordnungen und verfassungswidrige Gesetze psychisch, physisch sowie auch finanziell Schaden genommen haben", fordert die FPÖ mit einem Entschließungsantrag (2321/A(E)). Seit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 würden sich demnach die ÖsterreicherInnen mit Einschränkungen ihrer Grund- und Freiheitsrechte konfrontiert sehen, zählen die AntragstellerInnen etwa Lockdowns, Ausgangssperren, Demonstrationsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen, Testpflicht und eine mittlerweile "mehr als nur indirekte Impfpflicht" auf. Auch im Bericht der Volksanwaltschaft zur COVID-19-Politik im Jahr 2020 werde der FPÖ zufolge der "türkis-grünen Bundesregierung von Bundeskanzler Kurz" im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Insbesondere die freiheitliche Forderung nach einer Generalamnestie werde darin argumentativ untermauert. Weder Gesundheitsminister Mückstein noch der Bundeskanzler hätten den Freiheitlichen zufolge im Februar dieses Jahres den Mut gehabt, eine klare Stellung zu Lockerungen, Impfpflicht und 3G zu beziehen. Entscheidungen darüber überlasse man der GECKO-Kommission und versuche sich so aus der Verantwortung für den "künstlich prolongierten Freiheitsentzug" zu stehlen. (Schluss) mbu