Parlamentskorrespondenz Nr. 352 vom 05.04.2022

Verkehrsausschuss spricht sich für Gesetz gegen illegale Verhaltensweisen der Tuner-Szene aus

Strafen werden künftig deutlich angehoben, Polizei kann schneller einschreiten

Wien (PK) — Das Vorgehen gegen problematische Verhaltensweisen der so genannten "Tuner-Szene" soll per Gesetz erleichtert werden. In einer außerplanmäßigen Sitzung sprach sich der Verkehrsausschuss heute mehrheitlich für eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) aus (1424 d.B.). Die neuen Regelungen beziehen sich explizit auf den Umgang mit Kraftfahrzeugen, wie er speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden kann. Der Polizei wird das Einschreiten gegen so genannte "nicht der Eigenart des Fahrzeuges entsprechende Verhaltensweisen" ermöglicht. Zudem sollen die Strafen bei Verstößen deutlich erhöht werden. Kritik an der Stoßrichtung des Gesetzes kam von den Abgeordneten der FPÖ. Sie sahen eine Anlassgesetzgebung und verweigerten die Zustimmung.

Illegales Tuning von Fahrzeugen und unangebrachte Fahrweisen werden unter Strafe gestellt

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger sagte, die Änderung des KFG erfolge in Hinblick auf fragwürdige Entwicklungen in Teilen der Tuner-Szene. So führe Lärmentwicklung von manipulierten Fahrzeugen zu einer starken Belästigung von AnrainerInnen. Hintergrund ist laut dem ÖVP-Abgeordneten, dass immer öfter zu beobachten sei, dass Motoren vor allem von Sportwagen so manipuliert werden, dass Explosionsgeräusche im Abgastrakt erzeugt werden. Neben der Lärmerregung und Umweltbelastung seien Verhaltensweisen wie starke Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder das schnelle Kreisen-Lassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand im Hinblick auf die Verkehrssicherheit äußerst bedenklich. Falls die Exekutive gefährliche Fahrweisen wahrnehme oder feststelle, dass ein Fahrzeug illegal manipuliert wurde, könne sie künftig rasch Maßnahmen setzen und den Zulassungsschein sowie die Kennzeichentafeln abnehmen. Der Strafrahmen im KFG solle deutlich erhöht und bei 10.000 € festgesetzt sowie eine Mindeststrafe von 300 € festgelegt werden. Bei wiederholten Verstößen werde es der Polizei auch möglich, die Weiterfahrt bis zu 72 Stunden zu unterbinden, etwa durch Abnahme der Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, Absperren oder Abstellen des Fahrzeugs, Anlegen von technischen Sperren und/oder durch Abnahme der Kennzeichentafeln.

Ottenschläger wies darauf hin, dass damit nach dem "Anti-Raser-Paket" der zweite Teil eines größeren Verkehrssicherheitspakets umgesetzt werde. Als dritter Schritt sei geplant, bei Fällen extremen Rasens auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs vornehmen zu können. Eine solche Regelung sei legistisch nicht sehr leicht umzusetzen, man sei aber auf einem guten Weg.

Seitens der SPÖ wies Klaus Köchl darauf hin, dass die Regelung auch in Hinblick auf das jährliche GTI-Treffen am Wörthersee notwendig sei. Dessen TeilnehmerInnen seien in Kärnten gerne gesehen, allerdings gebe es unter ihnen eine kleine Gruppe, deren Verhalten für AnrainerInnen zur schweren Belastung werde. Er erhoffe vor allem in der geplanten deutlichen Anhebung der Strafen eine abschreckende Wirkung. Sein Fraktionskollege Dietmar Keck wies auf die Gefahren des Rasens hin. Schnellfahrer seien für viele tragische Verkehrsunfälle verantwortlich. Trotzdem sei nicht einmal sichergestellt, dass allen RaserInnen der Führerschein entzogen werden könne. Hier müsse man nachschärfen und Maßnahmen bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs ermöglichen.

Der Verkehrssprecher der Grünen Hermann Weratschnig betonte, dass es in erster Linie darum gehe, besonders rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr zu unterbinden. Mittlerweile sei nicht mehr nur Kärnten von Treffen der Tuner-Szene betroffen, sondern das Phänomen breite sich auf andere Bundesländer aus. Weratschnig brachte einen Abänderungsantrag der Koalition ein, der sicherstellen soll, dass die Novelle bis Ende Mai beschlossen werden und rasch in Kraft treten kann.

Seites der NEOS sprach sich Johannes Margreiter für das Gesetz aus. Er ließ aber auch Kritik anklingen und meinte, dass das Gesetz einen Beigeschmack von Anlassgesetzgebung und einen zu engen Fokus auf der Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen habe. Verkehrssicherheit müsse umfassender gedacht werden und bei der Fahrausbildung und bei Bewusstseinsbildung für die Gefahren im Straßenverkehr ansetzen.

Deutliche Kritik an der Novelle kam von den FPÖ-Abgeordneten, die der Novelle nicht zustimmten. Selbstverständlich sei es wichtig, gegen das Rasen und anderes gefährliches Verhalten im Straßenverkehr vorzugehen, meinte Walter Rauch (FPÖ). Er sehe es aber kritisch, wenn man ein Gesetz im Sinne einer Anlassgesetzgebung formuliere, das sich eindeutig gegen eine bestimmte Veranstaltung richte, nämlich gegen das Kärntner GTI-Treffen. Aus seiner Sicht gebe es bereits eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die eine Handhabe gegen gefährliche Verhaltensweisen bieten, die sich zudem nicht auf die Tuner-Szene beschränken würden. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek sah die allgemeine Ausweitung des Strafrahmens im KFG kritisch. Delikte wie illegale Straßenrennen müssten bestraft werden, allerdings sei es gesetzestechnisch fragwürdig, wenn man auch Verstöße, die keine Sicherheitsgefährdung bedeuten, damit in eine Reihe stelle.

Gewessler kündigt Aktionsplan zur Verkehrssicherheit an

Verkehrsministerin Leonore Gewessler dankte den Abgeordneten für die rasche Behandlung der Gesetzesvorlage, mit der auf Klagen der Bevölkerung reagiert werde. Diese würde nämlich zunehmend unter der Rücksichtslosigkeit von Teilen der Tuner-Szene leiden. Zu beobachten sei, dass die Treffen der Szene sich zunehmend nach Österreich verlagern. Nicht nur Kärnten sei von solchen Entwicklungen betroffen. In den letzten Jahren sei auch zu beobachten, dass die Zahl an illegalen Manipulationen an Fahrzeugen zunehme. Gegen diese müsse man vorgehen, da sich mit der Lärm- auch eine Umweltbelastung verbinde. Zweifellos können nicht alle Probleme über Gesetze geregelt werden, stimmte die Ministerin NEOS-Abgeordnetem Margreiter zu. Ihr Ressort habe daher auch bereits eine neue Verkehrssicherheitsstrategie ausgearbeitet und befasse sich derzeit mit einem Aktionsplan zu ihrer Umsetzung. (Schluss Verkehrsausschuss) sox