Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz
Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)
Kraftfahrgesetz, Änderung (40. KFG-Novelle)
Schwerpunkte der Regierungsvorlage
- Die §§ 58 und 102 KFG werden ergänzt und die unerwünschten Verhaltensweisen ausdrücklich für unzulässig erklärt.
- Weiters wird der Strafrahmens im KFG stark angehoben und für solche Delikte auch eine Mindeststrafe eingeführt.
23.03.2022