Parlamentskorrespondenz Nr. 404 vom 22.04.2022
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Dem Nationalrat liegt ein Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ratifikation vor (1427 d.B.). Die Modernisierung des Übereinkommens zielt insbesondere darauf ab, eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls soll das Übereinkommen im Wesentlichen an den gewandelten unionsrechtlichen Datenschutzrechtsrahmen angeglichen werden. Überdies wird es der EU ermöglicht, dem Übereinkommen beizutreten.
Mit Stand 11. März 2022 wurde das Protokoll den Erläuterungen zufolge von 17 Vertragsstaaten (darunter zwölf EU-Mitgliedstaaten) ratifiziert und von 27 weiteren Vertragsstaaten unterzeichnet. Es tritt drei Monate nach Ratifikation durch sämtliche Vertragsstaaten des Übereinkommens in Kraft. Sollte dies binnen fünf Jahren nicht erfolgen, tritt es, soweit es von zumindest 38 Vertragsstaaten des Übereinkommens ratifiziert wurde, in Bezug auf diese Vertragsstaaten mit 11. Oktober 2023 in Kraft.
Die wesentlichen Anpassungen beinhalten neben einer Annäherung der Vorschriften des Übereinkommens an den neuen EU-Datenschutzrechtsrahmen etwa auch eine Begünstigung grenzüberschreitender Datenflüsse zwischen Vertragsstaaten, eine Stärkung und einen Ausbau der Aufsichtsbehörden sowie die Schaffung eines Kooperationsmechanismus. Gestärkt werden soll auch der Beratende Ausschuss des Europarats als Aufsichtsorgan.
Da mit dem Protokoll das Übereinkommen im Wesentlichen an den unionsrechtlichen Datenschutzrechtsrahmen angeglichen wird, sind laut der Vorlage keine materiellen Änderungen des innerstaatlichen Datenschutzrechts erforderlich. Durch den im Protokoll vorgesehenen Kooperationsmechanismus im Hinblick auf die übrigen Vertragsstaaten des Übereinkommens sei auch auf der Ebene der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) kein Mehraufwand zu erwarten. (Schluss) mbu