Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (1427 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 535/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 535/BNR, Einhellig

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Kurzinformation

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Annäherung der Vorschriften des Übereinkommens an den neuen EU-Datenschutzrechtsrahmen (etwa Stärkung und Erweiterung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, Nachschärfung der Pflichten des Verantwortlichen)
  • Wegfall der Möglichkeit, bestimmte Bereiche (z.B. nationale Sicherheit oder Verteidigung) durch Erklärung vollständig vom Übereinkommen auszunehmen, bei gleichzeitiger Ausweitung der Beschränkungsmöglichkeiten in diesen Bereichen

Stand: 07.04.2022

  • Schaffung einer Beitrittsmöglichkeit für internationale Organisationen (einschließlich der EU)
  • Begünstigung grenzüberschreitender Datenflüsse zwischen Vertragsstaaten
  • Stärkung und Ausbau der Aufsichtsbehörden und Schaffung eines Kooperationsmechanismus
  • Stärkung des Beratenden Ausschusses des Europarates als Aufsichtsorgan

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten