Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (1427 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 535/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 535/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

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Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Ratifikation des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Annäherung der Vorschriften des Übereinkommens an den neuen EU-Datenschutzrechtsrahmen (etwa Stärkung und Erweiterung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, Nachschärfung der Pflichten des Verantwortlichen)
  • Wegfall der Möglichkeit, bestimmte Bereiche (z.B. nationale Sicherheit oder Verteidigung) durch Erklärung vollständig vom Übereinkommen auszunehmen, bei gleichzeitiger Ausweitung der Beschränkungsmöglichkeiten in diesen Bereichen

Stand: 07.04.2022

  • Schaffung einer Beitrittsmöglichkeit für internationale Organisationen (einschließlich der EU)
  • Begünstigung grenzüberschreitender Datenflüsse zwischen Vertragsstaaten
  • Stärkung und Ausbau der Aufsichtsbehörden und Schaffung eines Kooperationsmechanismus
  • Stärkung des Beratenden Ausschusses des Europarates als Aufsichtsorgan

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten